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Müller Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-12

Wortprotokoll

Die Mehrheit der Kommission hält die im Gesetzentwurf vorgesehene Amortisationsfrist von 6 Jahren für vernünftig. Herr Bundespräsident Merz hat zur Begründung auf die bisherigen Erfahrungen mit Konjunkturzyklen hingewiesen. Diese Begründung hat auch die Mehrheit der Kommission übernommen. Herr Hutter hat wie ich beim Eintreten die Technik vom Moment an dargelegt, in dem eine ausserordentliche Ausgabe entsteht; bis sie amortisiert sein muss, vergehen von der Entstehung, dem Ausweisen im Amortisationskonto, bis zum Amortisieren 8 Jahre.

Die Lager, die eine Verkürzung bzw. eine Verlängerung beantragen, sind rasch ausgemacht. Wer auf der einen Seite eine harte Schuldenbremse auch für den ausserordentlichen Haushalt will, ist für eine Verkürzung. Eine Verkürzung der Amortisationsfrist auf 4 Jahre ist aber nach Auffassung der Kommissionsmehrheit zu starr. Es müssten zusätzliche Ausnahmen gewährt werden, die ganze Politik verfiele in Hektik. Gewonnen ist damit für eine gesunde Finanzpolitik gar nichts. Die Kommission hat den Antrag auf Verkürzung auf 4 Jahre mit 16 zu 6 Stimmen abgelehnt. Eine Verlängerung der Amortisationsfrist auf 10 Jahre wurde auf der anderen Seite ebenfalls abgelehnt, weil diese Verlängerung irgendwie den Anschein der Unverbindlichkeit bzw. Unwichtigkeit der Erweiterung der Schuldenbremse auf den ausserordentlichen Haushalt erwecken würde. Dieser Antrag wurde mit 14 zu 8 Stimmen abgelehnt.

Ich ersuche Sie namens der Kommission, in beiden Fällen der Mehrheit zu folgen.

Müller Thomas · Nationalrat · 2009-03-12 | Lexipedia | Lexipedia