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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-03-12

Wortprotokoll

Der Bundesrat schlägt Ihnen bei Artikel 17b eine Frist von 6 Jahren vor. Er hat seine Überlegungen auf eines der wichtigsten Kriterien der Ergänzung der Schuldenbremse abgestellt, nämlich auf die Konjunkturverträglichkeit. Eine Konjunkturreihe, ein Zyklus, dauert in der Schweiz etwa 6 bis 8 Jahre. Die Idee ist ja, dass wir versuchen, die ausserordentlichen Ausgaben innerhalb eines Zyklus und eventuell noch in den nächsten hineinreichend zurückzuführen - es kann eben Sinn machen, das zyklusübergreifend zu tun. Deshalb versuchen wir, mit einer Frist von 6 Jahren einen Weg zu finden, damit es möglich wird, einen solchen Zyklus zu benutzen - obwohl Zyklen auch kürzer sein können - und gelegentlich darüber hinaus eine Brücke zum nächsten Zyklus zu schlagen.

Es wurde heute die Frage gestellt, warum man eigentlich keine Rückführung innerhalb eines Konjunkturzyklus mache. Die Antwort ist: Wir wollen versuchen, Konjunkturzyklen zu benutzen, um in guten Situationen eben wieder Schulden abzubauen, und das ist nur dann möglich, wenn man sicher ist, einen solchen Zyklus auch zu erwischen. Dafür dienen 6 Jahre - wir sind damit auf der sicheren Seite. 10 Jahre sind zu lang, weil das praktisch bedeuten würde, dass man den Ausgleich ausserordentlicher Ausgaben auf die nächste Generation hinausschiebt; 4 Jahre sind zu kurz, weil bekanntlich die Konjunkturzyklen mit den Finanzzyklen des Bundes nicht immer in Übereinstimmung sind. Wir sehen das jetzt wieder: Während in der Wirtschaft offensichtlich bereits deutliche Bremsspuren vorhanden sind, sind diese in den letzten Monaten in den Einnahmen des Bundes noch nicht manifest geworden. Aber wir wissen, dass diese Entwicklung irgendwann plötzlich auf die andere Seite kippt. Im konjunkturellen Aufschwung werden die Einnahmen des Bundes immer unterschätzt und im konjunkturellen Abschwung überschätzt. Das hängt damit zusammen, dass die Fiskalregeln eben den wirtschaftlichen Regeln hinterherrennen; das hängt natürlich auch mit den Steuerveranlagungen zusammen.

Weil das so ist, sind wir der Meinung, dass eine Frist von 6 Jahren richtig ist. Ich bitte Sie deshalb, sowohl den Antrag der Minderheit I wie auch den Antrag der Minderheit II abzulehnen und der Kommissionsmehrheit respektive dem Entwurf des Bundesrates, also einer Frist von sechs Jahren, zuzustimmen.

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