Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-12
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative verlangt, dass die Legislaturplanung nicht mehr in Form eines einfachen Bundesbeschlusses durch das Parlament genehmigt wird, sondern vom Parlament nur noch als Bericht zur Kenntnis genommen wird.
Die Kommission beantragt dem Rat mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben.
Die Minderheit argumentiert, die Ergebnisse der letzten beiden Debatten zur Legislaturplanung hätten die dafür eingesetzte Zeit nicht gelohnt, deshalb solle das Parlament in Zukunft nur noch von einem bundesrätlichen Bericht, quasi von einer Regierungsplanung, Kenntnis nehmen. Die Mehrheit der Kommission verweist hingegen auf die Bundesverfassung. Diese hält in Artikel 173 Absatz 1g fest: "Sie (die Bundesversammlung) wirkt bei den wichtigen Planungen der Staatstätigkeit mit." Die Legislaturplanung ist eine wichtige Planung der Staatstätigkeit. Die blosse Kenntnisnahme von einem Bericht des Bundesrates kann nicht als Mitwirkung betrachtet werden, das würde nur schon den Anforderungen der Bundesverfassung nicht genügen. Bei der Legislaturplanung geht es doch darum, die Weichen für die Zukunft zu stellen. Das Parlament sollte dies, so die Meinung der Kommissionsmehrheit, nicht einfach der Exekutive, dem Bundesrat, überlassen - wenngleich oder gerade weil der Bundesrat seinerseits die Mitwirkung des Parlamentes bei den wichtigen Entscheiden anlässlich der Revision der Bundesverfassung bekämpft hatte.
Zwar haben Planungsbeschlüsse nicht dieselbe Verbindlichkeit wie die Gesetzgebung, auch weil sich die Verhältnisse bis zur Realisierung einer Planung verändern können. Klar aber ist: Bei der Planung fallen die wichtigen Vorentscheide für die Gesetzgebung. Wirkt das Parlament in dieser Frühphase nicht mit, gibt es faktisch einen Teil seiner Kompetenzen, einen Teil seiner Gesetzgebungsaufgabe auf. Denn mit den Planungsbeschlüssen werden die Prioritäten gesetzt, werden die Weichen gestellt, das heisst, die spätere Gesetzgebung wird im Wesentlichen vorbestimmt.
Es gilt, Folgendes zu bedenken: In unserer Konkordanzdemokratie kann sich die Regierung nicht auf eine konstante Parlamentsmehrheit stützen und das Programm einer Regierungskoalition umsetzen.
Auch die von Thema zu Thema wechselnden Parlamentsmehrheiten entsprechen längst nicht immer der Regierungsmehrheit. Die wechselnden Parlamentsmehrheiten müssen also der Regierung Vorgaben machen, sagen, welche Gesetzentwürfe prioritär vorzubereiten sind bzw. auf welche Gesetzentwürfe zu verzichten ist. Genau das ist der Sinn der Detailberatung der Legislaturplanung: in der Mitwirkung steuern, in der Legislatur Schwerpunkte für die Regierungstätigkeit setzen. Das neue Verfahren mag zwar noch nicht in allen Punkten befriedigen, eine Rückkehr aber zum alten, schwerfälligen und politisch erwiesenermassen auch riskanten System wäre ein Rückschritt, den die Kommissionsmehrheit ablehnt.
So beantragt die klare Mehrheit der Kommission, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.