Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-03-16
Wortprotokoll
Wir behandeln heute die parlamentarische Initiative Galladé 07.498 und die Petition 07.2021 der Berufsschule für Mode und Gestaltung, Zürich. Die Kommission beantragt Ihnen mit 15 zu 10 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Was will die Initiative? Ausserhalb der Militärdienstleistungen sollen die Feuerwaffen der Armeeangehörigen in gesicherten Räumen der Armee aufbewahrt werden, und beim Ausscheiden aus der Armee soll keine Waffenabgabe erfolgen, wobei Ausnahmen für lizenzierte, aktive Sportschützen vorgesehen werden sollen.
Ihre Sicherheitspolitische Kommission hat sich mit der Problematik der Heimabgabe der Ordonnanzwaffen ganz grundsätzlich befasst und dazu zuerst den Schlussbericht der Arbeitsgruppe Ordonnanzwaffen behandelt. Dazu war auch die Initiantin eingeladen. Das Parlament hat sich bekanntlich in den Jahren 2006 und 2007 öfter mit der Frage der Heimabgabe der Ordonnanzwaffen und der Munition befasst, sei es anlässlich der Revision des Waffengesetzes, einer parlamentarischen Initiative der SP-Fraktion oder einer Motion der SiK-SR betreffend die Abgabe der Taschenmunition. Bereits 2007 hat das Parlament an der Heimabgabe der Ordonnanzwaffe festgehalten, aber auf die Heimabgabe der Taschenmunition für den Grossteil der Truppen verzichtet.
Am 7. Dezember 2007 bildete der damalige Chef des VBS eine interdepartementale Arbeitsgruppe Ordonnanzwaffen, die den Umgang mit Armeewaffen umfassend analysieren sollte. Dabei sollten nebst den militärischen auch die rechtlichen, staatspolitischen und soziologischen Gesichtspunkte beurteilt werden. Ausgelöst wurde der Bericht durch den tragischen Todesfall in Höngg, durch die Volksinitiative "für den Schutz vor Waffengewalt" und nicht zuletzt durch den Beschluss des Kantons Genf, die persönliche Waffe der Armeeangehörigen kostenlos im Zeughaus aufzubewahren. Dazu kamen Vorstösse in den Kantonen und im eidgenössischen Parlament. Der Bericht liegt seit dem 20. November 2008 vor. Aufgrund der vorliegenden parlamentarischen Initiative und der Petition machte es Sinn, diesen Bericht zu diskutieren und vor allem auf die Empfehlungen einzutreten. Der Bericht beinhaltet drei Themen: die Heimabgabe der Ordonnanzwaffen an die Armeeangehörigen, den Erwerb der Ordonnanzwaffen zu Eigentum beim Ausscheiden aus der Armee sowie die leihweise Abgabe der Ordonnanzwaffen im Schiesswesen ausser Dienst.
Der Bericht wurde in der Kommission sehr gut aufgenommen und als ausgewogen beurteilt. Eine in der Regel sehr emotional geführte Diskussion konnte sehr rational geführt werden. An der unterschiedlichen Beurteilung der Heimabgabe der Ordonnanzwaffen änderte sich allerdings nichts. Beide Seiten sahen sich in ihrer Argumentation bestärkt. Im Hinblick auf die Entscheidung betreffend die parlamentarische Initiative Galladé scheint es mir sehr wichtig, Ihnen mitzuteilen, wie sich die Kommission betreffend die vorgeschlagenen Varianten am Ende einer breit geführten Diskussion entschieden hat, gerade weil diese Varianten ein ganz erhebliches Potenzial hinsichtlich mehr Sicherheit im Umgang mit Ordonnanzwaffen haben.
1. Betreffend Heimabgabe der Ordonnanzwaffe an Armeeangehörige: Mit einer klaren Mehrheit von 15 Stimmen entschied sich die Kommission für die Variante 1. An der Heimabgabe der Ordonnanzwaffe soll grundsätzlich festgehalten werden. Wer seine persönliche Waffe zu Hause oder im Logistikcenter der Armee aufbewahrt, ist verpflichtet, die ausserdienstliche Schiesspflicht zu erfüllen. Mit dieser Variante sind Optimierungsmöglichkeiten verbunden, und diese werden von der Mehrheit der Kommission unterstützt. So soll die freiwillige Deponierung der Waffe im Logistikcenter ermöglicht und das Gefahrenpotenzial der Stellungspflichtigen anlässlich der Rekrutierung sorgfältig abgeklärt werden. Armeeangehörigen mit erkanntem Gewalt- und Suizidpotenzial soll die Waffe entzogen werden.
2. Zum Erwerb der Ordonnanzwaffe zu Eigentum beim Ausscheiden aus der Armee: Mit dem gleichen Stimmenverhältnis entschied sich die Kommission auch hier für die Variante 1. Wer während seiner Militärdienstpflicht klaglos eine persönliche Ordonnanzwaffe besessen hat, soll sie beim Ausscheiden aus der Armee unter gewissen Bedingungen zu Eigentum erwerben dürfen. So soll zum Beispiel ein Auszug aus dem Strafregister vorgelegt werden.
3. Zur leihweisen Abgabe der Ordonnanzwaffe im ausserdienstlichen Schiesswesen: Hier entschied sich die Kommission für die Variante Status quo. Insbesondere soll den Jungschützen die Waffe weiterhin ohne Verschluss abgegeben werden. Damit wird sichergestellt, dass sie immer mit der gleichen Waffe schiessen können.
Anschliessend an diese Grundsatzdiskussion setzten wir uns mit der konkreten Forderung der parlamentarischen Initiative Galladé auseinander. Die Initiantin begründete ihren Vorstoss vor allem damit, dass sich die sicherheitspolitische Lage und die Meinung der Bevölkerung verändert hätten. Es sei oft nicht möglich, die Armeewaffe vorschriftsgemäss zu lagern. Es gebe zu viele Tötungsdelikte mit Armeewaffen, allerdings wisse man nicht genau, wie viele. Die Armee solle [PAGE 383] der Bevölkerung Sicherheit und Schutz bieten, eine Gefahr solle von ihr nicht ausgehen.
Die heute geltenden Rechtsgrundlagen finden sich in den Artikeln 110 bis 114 des Militärgesetzes. Artikel 114 sieht vor, dass der Bundesrat die Gegenstände der persönlichen Ausrüstung bezeichnet, die den Armeeangehörigen als Eigentum überlassen werden. Die darauf abgestützte Verordnung sieht vor, dass die Waffe zur persönlichen Ausrüstung der Armeeangehörigen zählt. Die Bedingungen betreffend Abgabe der persönlichen Waffe nach Ende der Dienstzeit wurden bereits verschärft.
In der Kommission war man sich einig, dass jeglicher Missbrauch der Waffen zu verurteilen ist. Missbrauch ist zu bestrafen, darf aber nicht dazu führen, dass die Heimabgabe infrage gestellt wird. Auch die Befürworter der Heimabgabe begrüssen Massnahmen für mehr Sicherheit im Umgang mit Waffen, so zum Beispiel die bessere Überprüfung der Waffenempfänger auf einschlägige Vorstrafen, als Option auch die freiwillige Deponierung im Logistikcenter sowie klare Vorschriften für die Waffenabgabe nach dem Ende der Dienstzeit und letztlich den Entzug der Waffe bei Fehlverhalten.
Für die Kommissionsmehrheit haben die Aufbewahrung der Waffe zu Hause und die Möglichkeit der Abgabe nach der Dienstzeit eine lange und bewährte Tradition. Auf der einen Seite wurde das Gewaltmonopol an den Staat abgetreten, auf der anderen Seite hat der Staat Vertrauen in seine Bürgerinnen und Bürger. Mehrfach erwähnt wurde auch, dass unser bewährtes Milizsystem, das jeden diensttauglichen Schweizer verpflichtet, Militärdienst zu leisten, gerade dieses gegenseitige Vertrauen braucht. Ohne diese Vertrauensbasis funktioniert unser Milizsystem nicht. Die Abgabe der Waffe ist Ausdruck unseres Wehrwillens und unserer Verteidigungsbereitschaft. Sie hat ihre rechtliche Basis in Artikel 58 der Bundesverfassung. Die Hinterlegung der Ordonnanzwaffen im Zeughaus würde das Problem der durch Waffengewalt verursachten tragischen Unfälle keinesfalls lösen, da die Armeewaffen gerade einmal 10 Prozent der schätzungsweise 2,5 Millionen Waffen in den privaten Haushalten ausmachen. Es würde sogar eine neue Gefahr entstehen, wenn die Schützenvereine plötzlich eine grosse Anzahl Waffen aufbewahren müssten.
Auch für die Mehrheit der Kommission ist klar, dass die Heimabgabe ein gewisses Risiko beinhaltet. Es zeigt sich aber immer wieder, dass auch noch so restriktive Gesetze und Vorschriften nicht jedes Risiko ausschliessen; das zeigt auch das tragische Ereignis im benachbarten Deutschland. Viel eher sollten wir endlich den Mut aufbringen, die Verherrlichung von Gewalt aller Art - in Filmen, am Fernsehen, in Killerspielen, sogar in Trickfilmen - zu verbieten.
Die Minderheit der Kommission möchte die Heimabgabe und die Waffenabgabe nach Ende der Dienstzeit abschaffen, ein Teil der Minderheit möchte aber weder die Armee entwaffnen noch die Schützen unnötig schikanieren. Die Minderheit argumentiert vor allem damit, dass sich die Gesellschaft gewandelt habe und dass es früher aufgrund einer ausgeprägten sozialen Kontrolle weniger Tötungen und Selbstmorde gab. Es ist aber auch der Minderheit bewusst, dass der Anteil der Ordonnanzwaffen am Gesamtwaffenbestand klein ist und das Problem der Waffengewalt mit der Verbannung der persönlichen Waffe in die Logistikzentren nicht gelöst wird.
Ich fasse zusammen: Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 15 zu 10 Stimmen, der parlamentarischen Initiative Galladé keine Folge zu geben. Die Mehrheit befürwortet aber Massnahmen für mehr Sicherheit wie zum Beispiel die bereits erwähnte Deponierung oder die Überprüfung der Waffenempfänger auf einschlägige Vorstrafen.
Die Kommission empfiehlt Ihnen zudem mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Petition 07.2021, "Aufbewahrung der Armeewaffen im Zeughaus. Für eine Einschränkung des Erwerbs von Waffen", der Berufsschule Mode und Gestaltung, Zürich keine Folge zu geben.