Malama Peter · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-03-16
Wortprotokoll
Das ist eine sehr berechtigte Frage. Wir haben sie selbstverständlich auch diskutiert. Schauen Sie, es gibt zwei Möglichkeiten: entweder die Hinterlegung im Zeughaus, mit verfeinerten Abstimmungen, oder die Möglichkeit, die Waffe nach Hause zu nehmen. Wir sind der Meinung: Man sollte die Waffe weiterhin nach Hause nehmen können, wir müssen aber den Missbrauch bekämpfen. Wir sind überzeugt, dass diese eine Missbrauchsmassnahme wirken kann. Das ist aber erst eine Massnahme zur Bekämpfung des Missbrauchs. Die andere ist das Selektionskriterium: Wer soll inskünftig eine Waffe erhalten? Eine weitere Massnahme, die ich nicht erwähnt habe, ist die Verantwortung der Kader, der Vorgesetzten. Diese sollen verpflichtet werden, Armeeangehörige mit Gewalt- und Suizidpotenzial der Vorgesetztenstelle sowie den Militärärzten zu melden. In der Folge soll geprüft werden, ob dem Armeeangehörigen die persönliche Waffe abgenommen werden soll. Insofern sind wir überzeugt, dass diese Möglichkeit der Bekämpfung des Missbrauchs dazu beiträgt, das Missbrauchspotenzial massgebend zu reduzieren.