Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-16
Wortprotokoll
"Wer keine Schusswaffe zur Verfügung hat, benutzt einfach ein anderes Tötungsinstrument." Diese Behauptung habe ich heute Nachmittag schon verschiedentlich gehört; diese Behauptung aber ist falsch. Tötungsdelikte passieren häufig im familiären Umfeld. Der Täter tötet sich, seine Familie und im schlimmsten Fall beide. Die Gefährlichkeit der Schusswaffe ergibt sich aufgrund ihrer raschen Verfügbarkeit. Solche Familiendramen ereignen sich nämlich oft spontan. Der Täter verliert in einer familiären Auseinandersetzung die Nerven, greift zur Schusswaffe, die sich eben im Keller oder im Kleiderschrank befindet, und schreitet zur Tat. Stehen nur andere Tötungsinstrumente wie Messer oder Ähnliches zur Verfügung, ist der innere Widerstand sehr viel grösser. Auch wenn es zynisch tönt, über verschiedene Tötungsmethoden zu philosophieren: Es ist sofort einsehbar, dass solche Familiendramen bevorzugt mit einer Schusswaffe verübt werden. Diese ist rasch in der Anwendung, und es braucht wenig körperlichen Einsatz und Nähe zum Opfer. Vor allem aber ist die Schusswaffe wesentlich gefährlicher. Die Wahrscheinlichkeit, einen Angriff mit einer Schusswaffe zu überleben, liegt bei nur 16 Prozent. Die Wahrscheinlichkeit, einen Angriff mit einer anderen Waffe zu überleben, liegt dagegen bei 51 Prozent, also fast der Hälfte der Angriffe. Erschreckendes Beispiel ist hierbei der heute Nachmittag verschiedentlich erwähnte Amoklauf in Deutschland. Da sehen Sie, mit welcher grausamen Wirksamkeit Schusswaffen eingesetzt werden können.
Hat der Täter also keine Schusswaffe zur Verfügung, so setzt er seinen Tötungswillen nicht oder immerhin auf eine weniger gefährliche Art und Weise um. Wenn nur schon wenig Zeit verstreicht, weil die Täter nicht gerade handeln können, dann geben die meisten Täter ihre Absichten gänzlich auf. Das alles zeigt, dass wir zum Schutz der Bevölkerung dafür sorgen müssen, dass möglichst keine Schusswaffen in die Hände von Privatpersonen kommen, sofern es keinen vernünftigen und legitimen Grund dafür gibt. Um dies belegen zu lassen, habe ich mit meiner Motion die statistische Erfassung des Schusswaffenmissbrauchs gefordert.
Ich bitte Sie daher, diese Motion anzunehmen.