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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-03-16

Wortprotokoll

Wir haben bereits verschiedene Register und auch verschiedene andere Möglichkeiten, um unter den Kantonspolizeien Informationen auszutauschen. Es liegt nicht daran, dass nicht genügend Register vorhanden wären, es liegt auch nicht daran, dass die Strafrahmen nicht vorhanden oder nicht richtig wären. Vielmehr liegt es sehr oft einfach am Vollzug, es liegt auch am Vollzug geeigneter Massnahmen. Gerade in den Fällen, die Sie aufgeführt haben, ist es ja nicht eine Frage der ungenügenden strafrechtlichen oder massnahmenrechtlichen Regelungen, sondern eine Frage des Vollzugs und der ambulanten Begleitung bei einer Freilassung. Das hat mit einem Strafregister nicht sehr viel zu tun; das hat auch nicht in [PAGE 366] erster Linie mit dem Strafrahmen etwas zu tun, sondern mit der Art der Durchsetzung einer Strafe oder einer Massnahme. Hierauf werden wir vermehrt Gewicht legen. Wir müssen, das habe ich ja bereits einmal gesagt, den gesamten Rahmen überprüfen. Wir sind daran, verschiedene strafrechtliche Bestimmungen zu überprüfen, weil sich die Haltung dazu - auch im Laufe der gesellschaftlichen Entwicklung - in unserem Bewusstsein geändert hat. Auch die Strafsensibilität hat sich verändert. Ich werde dann einen Vorschlag machen, in welchem Bereich welche strafrechtlichen Bestimmungen überdacht und allenfalls eben auch angepasst werden müssen.