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Heer Alfred · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-17

Wortprotokoll

Um es vorwegzunehmen: Die Frage, die Geri Müller aufgeworfen hat, ob die Kommission für Rechtsfragen Akteneinsicht in die GPK-Protokolle hatte, muss ich wie folgt beantworten: Diese Akteneinsicht hatten wir leider nicht. Ich persönlich hatte einen Antrag in der Kommission für Rechtsfragen gestellt, um abklären zu können, ob Frau Meier-Schatz mandatiert war und welches Mandat sie hatte, um die Öffentlichkeit aus der GPK zu informieren. Diese Akteneinsicht wurde von der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen einmal mehr verweigert.

Wir beantragen Ihnen als Minderheit II die Aufhebung der Immunität von Frau Nationalrätin Meier-Schatz. Der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes, Dr. Thomas Hug, beantragt unmissverständlich die Aufhebung der Immunität von Frau Meier-Schatz und alt Nationalrat Glasson. Im Gegensatz zum Fall der Aufhebung der Immunität von Nationalrat Brunner liegt hier ein klarer Antrag des Staatsanwaltes vor, die Immunität aufzuheben, damit eine Strafuntersuchung wegen des Verdachts auf Nötigung, Amtsgeheimnisverletzung und rechtswidrige Vereinigung durchgeführt werden kann. Wir haben es also hier mit verschiedenen Delikten des Strafrechtes zu tun. Die Minderheit der Kommission ist der Meinung, dass Frau Nationalrätin Meier-Schatz anlässlich der Medienkonferenz klar die Unwahrheit gesagt und die Medien in die Irre geführt hat. Ihre fahrlässigen und fehlerhaften, wenn nicht vielleicht sogar bewusst verdrehten Äusserungen führten dazu, dass die Medien in den folgenden Tagen eine Theorie über ein Komplott bezüglich der Absetzung des ehemaligen Bundesanwaltes Roschacher verbreiteten, in welches der damalige Bundesrat Blocher und andere Parlamentarier in diesem Saal verwickelt gewesen sein sollen. Mit dieser Behauptung hat Frau Nationalrätin Meier-Schatz alt Bundesrat Blocher bezichtigt, eine kriminelle Tat begangen zu haben. Die Medien, welche sich ja nur auf das bezogen, was Frau Meier-Schatz ausgesagt hatte, haben die von Frau Meier-Schatz und alt Nationalrat Glasson gemachten Aussagen auch so aufgenommen und verstanden.

Wie bereits erwähnt, hatte die Kommission für Rechtsfragen keine Akteneinsicht. Wir hatten also keine Möglichkeit zu prüfen, inwiefern Frau Meier-Schatz und alt Nationalrat Glasson von der GPK mandatiert waren. Es steht jedoch zweifelsohne fest, dass die von Frau Meier-Schatz und Herrn Glasson gemachten Behauptungen aus einem laufenden Strafverfahren stammten, kriminalistisch nicht überprüft und somit nicht geeignet waren, als Tatsachen dargestellt zu werden. Dieser Vorwurf kann auch belegt werden. So hat Frau Nationalrätin Meier-Schatz anlässlich der Medienkonferenz gesagt: "Aufgrund der Unterschriften können wir mindestens drei verschiedene Unterschriften feststellen. Was wir feststellen können, ist, dass gewisse Dinge, die auf diesen Plänen als Auftrag zu erfüllen seien, erfüllt wurden, zum Beispiel die Fernsehsendung vom 6. Juni ..." Im Weiteren führte Frau Meier-Schatz aus: "Das Gleiche gilt für die Medienartikel. Wir können die Medienartikel mit dem Zeitplan ziemlich gut einordnen ..." Monsieur Glasson hat dann hinzugefügt: "Ça peut se trouver aussi avec des interventions parlementaires", worauf Frau Meier-Schatz hinzufügte: "Ja, genau!" Herr Glasson hat also insinuiert, dass auch Parlamentarier in diesem Saal in das Komplott verwickelt seien, was Frau Meier-Schatz mit der Bemerkung "Ja, genau!" quittiert hat.

Sind dies der Anstand und der Stil, welche die Mehrheit in diesem Saal immer fordert? Der Fall ist klar: Die Medienkonferenz war dazu angelegt, eine Verschwörungstheorie zu verbreiten. Frau Meier-Schatz hat anlässlich der Medienkonferenz zwar nie explizit gesagt, dass es sich um ein Komplott handle. Wer aber nach der Medienkonferenz zu einem anderen Schluss gekommen wäre, wäre reichlich naiv gewesen. Selbstverständlich können Sie sagen, dass die SVP in dieser Angelegenheit befangen sei, da unser alt Bundesrat von Frau Meier-Schatz und Herrn alt Nationalrat Glasson unberechtigterweise einer kriminellen Handlung beschuldigt wurde. Sie können aber nicht behaupten, dass der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes, Herr Dr. Thomas Hug, befangen ist. Dieser kam nach eingehender Sichtung der Akten zum Schluss, dass die Immunität aufgehoben und ein Strafverfahren durchgeführt werden soll.

Wenn Sie die Immunität von Nationalrat Brunner aufheben möchten, bei welchem nicht einmal ein richtiger Verdacht oder ein richtiger Antrag des Staatsanwaltes vorliegt, und gleichzeitig die Aufhebung der Immunität von Frau Meier-Schatz verweigern, dann entscheiden Sie nicht rechtlich, sondern politisch. Ihre Verdrehungen der Tatsachen in diesem Saal sind widersprüchlich und widerlich.

Nachdem Sie ja viel von Anstand halten, bitten wir Sie deshalb, anständigerweise die Immunität von Frau Meier-Schatz aufzuheben, damit die Unanständigkeit von Frau Meier-Schatz und Herrn Glasson strafrechtlich untersucht werden kann.

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