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Borer Roland F. · Nationalrat · 2009-03-17

Borer Roland F. · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-17

Wortprotokoll

Die Unterzeichnung des Dubliner Abkommens, also des Verbots von Streubomben, ist nach Ansicht der Minderheit ein Schnellschuss, der wenig überdacht ist, und zwar wenig überdacht im Hinblick auf die Auswirkungen auf unsere Armee im Allgemeinen und auf die Artillerie im Speziellen. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Munition, die hier neu verboten und ausser Betrieb genommen werden soll, das Rückgrat unserer Artillerie darstellt. Das wurde im Übrigen in der Kommission nicht einmal von der Mehrheit infrage gestellt. Die Munition, von der wir hier sprechen, haben wir zuletzt im Jahre 2004 beschafft. Im Jahre 2004 beschafften wir für Millionenbeträge ein Produkt, das wir jetzt wiederum für Millionenbeträge entsorgen wollen. Finanziell ist das nach Ansicht der Kommissionsminderheit schlichtweg unverantwortlich. Angesichts dieser Tatsache und in Kenntnis der Fakten - die Faktenlage war klar - hätte man das Dubliner Abkommen nie und nimmer [PAGE 409] unterzeichnen dürfen. Die Kommissionsminderheit ist dezidiert der Ansicht, dass das Parlament hier die Bremse anziehen muss.

Wir sind im Übrigen nicht allein, wenn wir dieses Abkommen nicht ratifizieren. Es wird ja immer gesagt, dass alle anderen Staaten es ratifiziert hätten; das war übrigens das Argument des ehemaligen Verteidigungsministers: "Die anderen haben das auch gemacht, wir können doch nicht allein in der Welt stehen mit dieser fürchterlichen Munition." Das würde stimmen, wenn dem so wäre. Fakt ist aber, dass neben der Schweiz auch andere Staaten und gerade solche, die prioritär auf die eigenständige Landesverteidigung und eigenständige Verteidigung der Grenzen setzen, dieses Abkommen nicht unterzeichnet haben. Oder vielleicht kann uns die Frau Aussenministerin jetzt plötzlich etwas Neues erzählen, zum Beispiel dass Finnland plötzlich dieses Abkommen auch unterzeichnet habe. Finnland hat dieses Abkommen nicht unterzeichnet, Finnland stellt derartige Munition nicht her. Für die Finnen und die finnische Regierung ging es schlichtweg um das Interesse an der Sicherung ihrer Grenzen mit dieser Munition bei einem Angriff. Deshalb haben sie dieses Abkommen nicht unterzeichnet.

Es wäre ein verantwortungsbewusstes Handeln der schweizerischen Regierung gewesen, wenn sie in diesem Fall gleich gehandelt hätte wie Finnland. Wir haben diese Munition absolut nicht, um ein anderes Land anzugreifen, um in einem anderen Land Zerstörungen anzurichten. Der einzige Grund, weswegen diese Munition beschafft wurde, war der, dass mit dieser Munition im Falle eines Falles ein Angriff sehr effektiv abgewehrt werden kann. Das ist der Grund, und deswegen vertreten wir, die Minderheit, die Meinung, dass man dieses Abkommen nicht ratifizieren soll. Sie haben uns in der Kommission erzählt, es gebe ja Ausnahmemöglichkeiten mit den weiter- respektive neuentwickelten Munitionsarten Strix und Smart, die in sehr kleiner Zahl, Frau Bundesrätin, in der Schweiz auch eingeführt worden sind. Was wir in der Schweiz haben, reicht, militärisch gesehen, nicht einmal für eine Tagesdotation. Sie müssen uns heute erklären, wie Sie die rund 50 000 Granaten mit Streumunition durch neue Munition ersetzen wollen und vor allem auch, Frau Bundesrätin, wie Sie das finanzieren wollen. Dann können wir über dieses Abkommen diskutieren, vorher nach Ansicht der Minderheit aber nicht.