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Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2008-06-05

Wortprotokoll

Der Bundesbeschluss 2 ist der Kredit- und Finanzierungsbeschluss zum ZEB-Gesetz, das wir soeben einstimmig beschlossen haben. Er ist die Finanzierungsgrundlage für die in Artikel 4 beschlossenen Projekte und die in Artikel 6 festgelegten Ausgleichsmassnahmen für den Regionalverkehr. Die Gesamtsumme beträgt 5,2 Milliarden Franken.

Die Mehrheit der Kommission möchte den Kredit bei den Ausgleichsmassnahmen um 200 Millionen Franken erhöhen. Sie wird unterstützt durch die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs, die sogar 500 Millionen mehr forderte. Die Mehrheit ist der Meinung, es sei absehbar, dass erhebliche Anpassungen notwendig sind, damit die Anschlüsse zwischen dem Fern- und dem Regionalverkehr gesichert werden können. Quintessenz dieser Forderung ist der Umstand, dass sich damit auch die Gesamtsumme der ZEB-Projekte um 200 Millionen Franken erhöht und sich die Gesamtsumme des FinöV-Fonds auf 31,7 Milliarden Franken vergrössert, was nichts anderes heisst, als die Rückzahlung der Bevorschussung weiter in die Zukunft zu verschieben. Die Mehrheit argumentiert damit, dass die von ihr eingesetzte Summe in Anbetracht der Gesamtsumme zu relativieren sei, dass sie aber den wahrscheinlichen Kosten für diese Anschlüsse näher komme als die vom Bundesrat vorgesehenen 50 Millionen Franken.

Die Minderheit Büttiker argumentiert, dass erstens diese Anschlüsse infolge des ungenügenden Kenntnisstandes heute noch nicht vollends budgetiert werden können und dass zweitens die ZEB-Vorlage nach wie vor einen Unsicherheitsfaktor von plus/minus 15 Prozent enthalte; drittens könnten dereinst andere Finanzierungsquellen wie etwa die Mittel der Leistungsvereinbarung herangezogen werden.

Die Mehrheit will wie gesagt den Kredit um 200 Millionen Franken erhöhen; die Minderheit belässt es bei den vom Bundesrat vorgesehenen 50 Millionen, sprich in der Summe bei 5,2 Milliarden Franken.