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Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-06-05

Wortprotokoll

Ich erlaube mir, zum Geschäftsbericht des Bundesgerichtes, des Bundesstrafgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes folgende Bemerkungen anzubringen, die in der Geschäftsprüfungskommission diskutiert wurden:

Das Jahr 2007 war für das Bundesgericht und das Eidgenössische Versicherungsgericht das Jahr der Fusion. Die Zusammenführung ist gut verlaufen, die entsprechende Einschätzung ist sowohl in Luzern als auch in Lausanne deckungsgleich ausgefallen, das heisst positiv; das Klima ist gut, die beiden Standorte bieten auch in betrieblicher Hinsicht keine unüberbrückbaren Hindernisse. Seit dem 1. Januar 2007 ist auch das neue Bundesgerichtsgesetz in Kraft. Natürlich ist die Zeitspanne noch zu kurz, um Bilanz zu ziehen. Bestimmte Tendenzen sind aber bereits feststellbar, so zeigen beispielsweise die Fallzahlen, dass die Beschwerdeflut nicht oder kaum abgenommen hat. Ursprünglich war eines der Hauptziele unserer Reform und Revision die Entlastung des Bundesgerichtes. Ob dieses Ziel erreicht wird, ist mindestens gegenwärtig noch offen. Die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Einheitsbeschwerde sind positiv ausgefallen, das Bundesgericht ist aber auch hier weiterhin gefordert. Auch die Führungsstruktur wurde neu organisiert: Die Verwaltungskommission wurde im administrativen Bereich gestärkt, die Richterinnen und Richter wurden damit von administrativen Aufgaben entlastet - ihre Aufgabe ist es ja vorab, zu richten und nicht zu administrieren.

Im Sozialversicherungsrecht sind die Eingänge im Vergleich zu den Vorjahren stark zurückgegangen, im Vergleich zum Rekordjahr 2006 um 20 Prozent. Welches sind hier die Gründe für den Rückgang? Ist es die Einschränkung der Kognition? Ist es die Einführung der Kostenpflicht? Oder gibt es andere Gründe für diesen Rückgang? Nach so kurzer Zeit ist hier eine verlässliche Beurteilung noch nicht möglich; vielleicht ist es eine Mischung aller Gründe, allenfalls sind es auch konjunkturelle Gründe.

Ich komme zu einem weiteren Punkt, zur Aufsichtstätigkeit des Bundesgerichtes über das Bundesstrafgericht und das Bundesverwaltungsgericht. Hier ist man noch nicht am Ziel. Auch die Kommunikation zwischen Kontrollierenden und Kontrollierten und umgekehrt muss noch verbessert werden. Es ist auch zu hoffen - nein, wir als Parlament erwarten, dass die erstinstanzlichen Gerichte und das Bundesgericht vom gleichen Verständnis betreffend die Aufsicht und deren Wahrnehmung ausgehen. Es besteht von unserer Seite hier nach wie vor kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Vielmehr ist das Aufsichtsregime zu leben und von allen so zu akzeptieren.

Das Controlling beim Bundesgericht war für uns als Parlament immer ein grosses Anliegen. Das Bundesgericht verfügt heute über ein Konzept "Controlling Bundesgericht". Gerade wir als Oberaufsicht brauchen verlässliche Daten, damit auch wir eine Beurteilung des Geschäftsganges beim Bundesgericht vornehmen können. Ein erstes Ergebnis dieses Controllings finden wir in der ausführlichen Statistik im Geschäftsbericht. Wir denken, dass man hier bei der Umsetzung des Controllings auf gutem Wege ist. Die Implementierung dieses Controllings ist aber noch nicht abgeschlossen. So werden beispielsweise die verfeinerten statistischen Angaben erst für das Jahr 2008 vorliegen.

Zum Bundesstrafgericht: Das Bundesstrafgericht hat 2007 sein viertes Amtsjahr seit dem Start am 1. April 2004 hinter sich. In den ersten Jahren wurden vonseiten der Bundesanwaltschaft nur wenige Anklagen erhoben - nach Ansicht des Parlamentes teilweise zu wenige Anklagen. Das hat sich nun im Jahre 2007 geändert. Es gibt heute mehr Eingänge. Doch auch für die Zukunft rechnet man mit sehr schwankenden Zahlen. Wir werden auch diesen Aspekt im Auge behalten.

Die Abteilungen IV und V des Bundesverwaltungsgerichtes - das sind die asylrechtlichen Abteilungen - übernahmen von der Asylrekurskommission 4400 Pendenzen. Darunter befanden sich über 1000 Beschwerden, die vor dem 1. Januar 2004 eingereicht worden waren. Das ist rechtsstaatlich für uns nicht nur bedenklich, sondern unhaltbar. Hier hatte und hat das Bundesverwaltungsgericht noch einiges von der Vorgängerorganisation aufzuarbeiten. Wir haben inzwischen aber auch zur Kenntnis genommen, dass verschiedene Massnahmen zum Abbau der Pendenzen eingeleitet worden sind. Diese zeigen durchaus auch ihre Wirkung. Dem Abbau der Pendenzen und vor allem auch dem Verhindern des Anhäufens neuer Pendenzen ist grösste Priorität beizumessen. Die Neat-Aufsichtsdelegation hat sich in diesem Zusammenhang ebenfalls mit einer Empfehlung an die Geschäftsprüfungskommission gewendet, nämlich zu [PAGE 438] prüfen, ob das Bundesverwaltungsgericht organisatorisch und personell in der Lage ist, Fälle wie die Beschwerden betreffend die Vergabe der Bahntechnik des Gotthard-Basistunnels innert nützlicher Frist zu entscheiden. Auch diesen Aspekt werden wir weiterhin verfolgen.

Ich komme zu einem letzten Punkt, zur IT beim Bundesgericht. Nachdem bei der Informatikzusammenarbeit zwischen dem Bundesgericht und dem Bundesverwaltungsgericht Probleme aufgetaucht waren, die auch in der Öffentlichkeit diskutiert wurden, haben die Finanzkommissionen und die Geschäftsprüfungskommissionen eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Die Arbeitsgruppe hat mit den Gerichten Gespräche geführt, Abklärungen getroffen und auch ein Gutachten in Auftrag gegeben. Für die Geschäftsprüfungskommissionen und die Finanzkommissionen sind nun folgende Punkte massgebend: Es ist Aufgabe der Bundesgerichte, ihre Informatik zu organisieren und die entsprechenden Entscheide zu fällen. Wir erwarten, dass die Gerichte eine Zusammenarbeit ernsthaft prüfen, wo dies aufgrund der Situation notwendig ist, und eine solche, wenn sinnvoll, auch beschliessen. Das heisst aber noch nicht, dass die Informatikabteilung des Bundesgerichtes die Informatik des Bundesverwaltungsgerichtes oder des Bundesstrafgerichtes selber betreiben muss. Die Ausgaben in der Informatik haben auch hier den Grundsätzen der Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit gerecht zu werden. Im Hinblick auf die Beratung des Budgets und der Rechnung erwarten wir transparente und detaillierte Angaben über die Informatikausgaben.

So weit unsere kurze Berichterstattung zum Geschäftsbericht der eidgenössischen Gerichte. Wir möchten den eidgenössischen Gerichten aber auch unseren Dank aussprechen. Das vergangene Jahr hat unseren Gerichten einiges abverlangt. Die verschiedenen Gerichte sind aufgestellt, nun kommt die Konsolidierungsphase.

Wir beantragen Ihnen, den Geschäftsbericht der eidgenössischen Gerichte zu genehmigen.