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Leumann Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-06-10

Wortprotokoll

Die WAK argumentiert bei der Ablehnung eines Modells zur Wohneigentumsförderung mit dem Argument der verfassungswidrigen Disharmonisierung, die mit dieser Initiative gegenüber dem Steuerharmonisierungsgesetz geschaffen werde. Darüber hinaus sei ja der Verfassungsauftrag für Wohneigentumsförderung im Rahmen der Säulen 2 und 3a bereits ausreichend gegeben. Schliesslich wird auch die Wirksamkeit eines Bausparmodells bezweifelt.

Lassen Sie mich auf diese zentralen Ablehnungsgründe kurz eingehen:

Zur Verfassungsmässigkeit: Artikel 129 der Bundesverfassung hält in Absatz 2 unmissverständlich fest: "Von der Harmonisierung ausgenommen bleiben insbesondere die Steuertarife, die Steuersätze und die Steuerfreibeträge." Bausparen kann somit gar nicht verfassungswidrig sein und verletzt auch nicht das Steuerharmonisierungsgesetz. Zudem stelle ich fest, dass das Bausparen über entsprechende Anpassungen des Steuerharmonisierungsgesetzes allen Kantonen ermöglicht wird. Wie kann also Bausparen verfassungswidrig sein, wenn es jedem Kanton zur freiwilligen Nutzung offensteht?

Zur Wohneigentumsförderung mit den Säulen 2 und 3a: Das Argument lautet, der Verfassungsauftrag zur Wohneigentumsförderung werde ja mit den Instrumenten der Altersvorsorge abgedeckt, also mit den geschaffenen Möglichkeiten, Eigenkapital für Wohneigentum aus Sparkapital der Säulen 2 und 3a zu bilden. Dieses Argument finde ich mehr als nur problematisch. Aus staats- und sozialpolitischen Überlegungen heraus muss man sich wirklich fragen, ob die Instrumente der Altersvorsorge derart zweckentfremdet werden dürfen und ob es politisch klug und statthaft ist, dass das Kapital, das zur sozialen Sicherung des Alters gedacht und gebildet wird, als Ersatz für die staatliche Wohneigentumsförderung missbraucht werden darf.

Ist es tatsächlich zu verantworten, Familien dazu zu motivieren, ihre Altersvorsorge lange vor Erreichung des Rentenalters für Wohneigentum abzuzweigen, Kapital, dass sie eigentlich im Rentenalter zum Leben und zum Überleben brauchen? War das der Sinn und das Ziel bei der Schaffung der zweiten Säule und der Säule 3a? Ich glaube nicht.

Das Bausparen ist eine einfache, direkte und letztlich auch für das Staatswesen lohnende Investition zur Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum, und zwar ohne Umwege und ohne andere sozialpolitische Ziele und Instrumente zu gefährden oder zu schwächen. Familien müssen ja das Kapital sparen. Es wäre deshalb sehr einfach, das Bausparkapital nachzubesteuern, wenn es nicht zweckgerichtet eingesetzt würde.

Zur Wirksamkeit der Wohneigentumsförderung: Die Gegner des Bausparens bezweifeln, dass Bausparen überhaupt in der Lage ist, Wohneigentum zu fördern. Der Kanton Baselland - wir wissen das - praktiziert seit fünfzehn Jahren sein Bausparmodell mit grossem Erfolg. Rund 6000 Baselbieter Mieterfamilien sind in dieser Zeit zu Wohneigentümern geworden, von denen ein ansehnlicher Teil ihren Traum vom Eigenheim sonst nie hätte realisieren können. Das ist nicht einfach eine Behauptung, sondern beruht auf Erfahrungszahlen und harten Fakten, die in einer wirtschaftswissenschaftlichen Studie vor zwei Jahren untersucht und erhärtet worden sind.

Aus dieser Studie wissen wir erstens, dass über zwei Drittel der Baselbieter Bausparer aus mittleren und auch aus unteren Einkommensklassen stammen. Das steuerbare Durchschnittseinkommen einer Baselbieter Bausparerfamilie liegt bei rund 56 000 Franken. Es erstaunt deshalb, wenn behauptet wird, vom Bausparen würden ohnehin nur Reiche profitieren. Wir wissen zweitens, dass Baselland mit seinen jährlich rund 5 Millionen an kantonalen Investitionen ins Bausparen - also 4,5 Millionen Franken Steuermindereinnahmen und 0,5 Millionen Franken Bausparprämien - in der regionalen Bau- und Planungswirtschaft eine Wertschöpfung von rund 50 Millionen Franken auslöst.

Das Argument, Bausparen sei unwirksam bzw. zu wenig wirksam, verschliesst sich der Realität und der Praxis.

Geht es hier wirklich um die Sache oder nicht einfach um die sicher ehrenwerte Sorge, mit Bausparen werde das Steueraufkommen des eigenen Kantons geschmälert? Dafür habe ich sogar Verständnis. Denn ich mache mir auch solche Überlegungen für meinen Kanton. Ich bin aber überzeugt, dass der Kanton Baselland rechnen kann und ebenso in der Pflicht ist, seine Steuern zu pflegen und zu mehren. Die zitierte Studie belegt auch, dass dank der hohen Investitionswirkung des Bausparens in der kantonalen und regionalen Bauwirtschaft, dass dank dem Investitionskapital unter dem Strich wieder mehr zurückfliesst, als der Kanton für das Bausparen investiert hat. Konkret beläuft sich der Return on Investment in Baselland laut der Studie auf 6,1 Millionen Franken. D. h., es gibt 1,6 Millionen Franken Gewinn auf die 4,5 Millionen Franken Steuereinnahmen. Bausparen ist also für den Fiskus kein Steuergeschenk, sondern eine Investition, die sich im Laufe der Zeit auch für die Staatskasse wieder bezahlt macht.

Deshalb unterstütze ich die Minderheit, und ich bitte Sie, das ebenso zu tun.

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