Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-06-10
Wortprotokoll
Die drei parlamentarischen Initiativen zum Bausparen sind heute zum dritten Mal in unserem Rat. Der Nationalrat hat sich in der Vergangenheit zweimal für Folgegeben entschieden - das erste Mal mit einem Verhältnis von rund drei zu zwei, das zweite Mal mit dem Verhältnis von 115 zu 62 Stimmen.
Die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben wiederum hat sich in den vergangenen vier Jahren dreimal gegen diese drei Initiativen entschieden. Am 6. März 2007 hat mein früherer Kollege, Herr Lauri, die Standesinitiative Basel-Landschaft 04.308 zum gleichen Thema in unserem Rat vertreten. Am 4. Dezember 2007, als die Standesinitiative zusammen mit den heute traktandierten parlamentarischen Initiativen behandelt wurde, übernahm unser früherer Kollege, Herr Schiesser, diese Aufgabe. Beide Male hat unser Rat keine Folge gegeben: das erste Mal mit 21 zu 15 Stimmen, das zweite Mal 22 zu 15 Stimmen.
Heute habe ich die Ehre, dieses Erbe anzutreten und Ihnen namens der Kommissionsmehrheit erneut zu beantragen, diesen drei parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben. Ich werde darauf verzichten, Ihnen sämtliche Argumente nochmals im Detail aufzuzählen. In unserer Kommission wurde das Geschäft unter den folgenden Aspekten nochmals angeschaut:
1. Die Haltung der Kantone: Die Position der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) hat sich seit ihrem Schreiben von 2006 nicht geändert. Die FDK beantragte damals "mit allen gegen eine Stimme", der parlamentarischen Initiative Gysin keine Folge zu geben. Die Kantone haben ihre Ablehnung unter anderem damit begründet, dass mit dieser Initiative die formelle Steuerharmonisierung weiter aufgeweicht werde, was dem verfassungsmässigen Auftrag klar widerspreche. Diese Haltung teilt die Mehrheit Ihrer Kommission. Zum Argument, dass in der Bundesverfassung Steuerfreibeträge von der Harmonisierung ausgenommen seien, möchte ich in Erinnerung rufen, dass mit "Steuerfreibetrag" nicht irgendwelche Abzüge gemeint sind, sondern jene Grenze, unterhalb welcher die Mittel gebraucht werden, um den allgemeinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Das Bausparen kann man folglich nicht als "Steuerfreibetrag" abbuchen.
Die Mehrheit Ihrer Kommission ist der Meinung, dass der Haltung der Kantone in diesem Geschäft eine besondere Bedeutung zukommt; sie sind nämlich die Hauptbetroffenen dieser Vorlage. Mit einer Anpassung des StHG greifen wir ganz direkt in die Steuerordnung der Kantone ein. Es geht ja bei diesen drei Initiativen nicht um das Recht zur direkten Bundessteuer, sondern eben ausschliesslich um kantonales Steuerrecht.
Zugunsten der Initiativen wurde aufgeführt, dass das basellandschaftliche Modell eine Erfolgsgeschichte sei und vielen, gerade jungen Familien ermöglicht habe, Wohneigentum zu erwerben. Damit komme man auch dem verfassungsmässigen Auftrag der Wohneigentumsförderung nach. Die Abklärungen Ihrer Kommission haben aber ergeben, dass im Betrachtungszeitraum die prozentuale Zunahme der Wohneigentumsquote nicht nur im Kanton Basel-Landschaft, sondern ebenfalls in zahlreichen anderen Kantonen stark zugenommen hat. Es gibt nicht wenige Kantone, in denen die Quote ohne Bausparmodell sogar stärker gestiegen ist als in Basel-Landschaft.
Für die Förderung des Wohneigentums stehen nach Meinung der Mehrheit Ihrer Kommission andere, wirksame und effiziente Instrumente zur Verfügung, von denen auch rege Gebrauch gemacht wird. Allein im vorletzten Jahr haben 36 000 Versicherte von der Möglichkeit eines Vorbezugs von Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Gebrauch gemacht, um Wohneigentum zu beschaffen. Auch Mittel aus der dritten Säule stehen hierfür zur Verfügung. Wenn Familienmitglieder nach zehn Jahren Berufstätigkeit - also lange vor Erreichen des Rentenalters - ihre Altersvorsorge unter anderem für Wohneigentum abzweigen, ist das durchaus zu verantworten, schliesslich gilt Wohneigentum als eine gute, sichere und sinnvolle Form der Altersvorsorge.
Die Befürworter des Bausparens haben in einer Studie, die sie in Auftrag gegeben haben, die positiven gesamtwirtschaftlichen Aspekte hervorgehoben. Die Aussagekraft dieser Studie leidet aber unter dem Mangel, dass die Opportunitätskosten in keiner Art und Weise berücksichtigt wurden.
Die Tatsache, dass ausser dem Kanton Basel-Landschaft in den letzten fünfzehn Jahren kein einziger anderer Kanton das Bausparen eingeführt hat, deutet darauf hin, dass nicht nur die Mehrheit unserer Kommission und - wie bereits zweimal bezeugt - die Mehrheit unseres Rates, sondern auch die übrigen Kantone vom Erfolg dieses Modells nicht überzeugt sind.
Die Kommissionsminderheit spricht sich zugunsten der parlamentarischen Initiativen aus mit dem Argument, dass eine Umfrage des Hauseigentümerverbandes ergeben habe, dass mindestens 75 Prozent der Bevölkerung einmal Wohneigentum erwerben möchte. Dieser grosse Wunsch nach Wohneigentum habe den Hauseigentümerverband bewogen, eine entsprechende Volksinitiative zu lancieren. Die Minderheit beantragt aber, dass sich der Rat schon vor Einreichung der Initiative Gedanken darüber mache. Die Minderheit weist auch darauf hin, dass das heutige System der Wohneigentumsförderung für jüngere, weniger gut Verdienende kein adäquates System sei. Sie erinnern sich, dass an unserer letzten Ratssitzung zu diesem Geschäft auch die [PAGE 481] Aussage gemacht wurde, dass Bürger und Bürgerinnen mit Wohneigentum in aller Regel weit engagiertere Staatsbürger seien als jene, die sich aus finanziellen Gründen nicht in diese Verantwortung begeben könnten.
Für die Entscheidung, die wir heute erneut zu fällen haben, stellt sich noch die Frage, ob sich seit unserer letzten Entscheidung im Dezember 2007 etwas an der Ausgangslage geändert hat oder ob neue Fakten auf dem Tisch sind. Neue Tatsachen sind zwar keine aufgetaucht, hingegen hat sich das Umfeld insofern vielleicht etwas verändert, als sich - Sie erinnern sich an unsere Diskussion in der ersten Woche dieser Session - die Frage oder das Bedürfnis nach einer Vereinfachung des Steuersystems immer dringender stellt. Zwar sind wir uns über den Weg, der dahin führt, noch nicht einig geworden; es ist aber davon auszugehen, dass die hier zur Diskussion stehenden Modelle das Gegenteil einer Vereinfachung des Steuersystems bewirken. Auch die Schwächen, die wir bei der Förderung von ausserfiskalischen Zielen - hier geht es jetzt um die Wohneigentumsförderung - mit steuerlichen Anreizen festgestellt haben, kommen bei diesem Geschäft voll zum Tragen. Das ist übrigens auch die Meinung des Bundesrates, der uns nach Würdigung aller Aspekte nahelegt, den Initiativen keine Folge zu geben.
Schliesslich, wir haben es bereits gehört, ist man bereits daran, für zwei Volksinitiativen zu diesem Thema Unterschriften zu sammeln. Es geht einerseits um die Volksinitiative der Schweizerischen Gesellschaft zur Förderung des Bausparens, deren Unterschriftensammlung bis im September 2008 läuft. Der Inhalt dieser Initiative, die unter dem Titel "Mit dem Volk gegen die Steuervögte" angepriesen wird, kommt dem Inhalt der drei parlamentarischen Initiativen am ehesten entgegen. Sie will den Kantonen ebenfalls die Freiheit geben, das Bausparen einzuführen. Damit würde eine Entharmonisierung im Steuerrecht immerhin auf Verfassungsstufe explizit festgehalten.
Die Initiative enthält aber noch ein weiteres Element, nämlich eine Art Energiebausparen. Damit sollen Wohneigentümer ebenfalls profitieren, indem sie für energieeffiziente Sanierungen einen steuerlichen Anreiz erhalten.
Bei der Volksinitiative des Hauseigentümerverbandes zum Bausparen läuft die Unterschriftensammlung bis 2009. Sie tastet die formelle Steuerharmonisierung nicht an und will das Bausparen zwingend auf Stufe Bund und Kantone einführen. Über den aktuellen Stand der Unterschriftensammlung ist im Moment nichts bekannt.
Namens der Kommissionsmehrheit, die sich mit 6 zu 4 Stimmen gegen diese drei parlamentarischen Initiativen ausspricht, beantrage ich Ihnen, den drei Initiativen keine Folge zu geben. Die Kommissionsmehrheit will damit auch zum Ausdruck bringen, dass wir - darin waren wir uns in der vorletzten Woche in diesem Rat ja immerhin einig - der steuerlichen Entlastung von Familien mit Kindern oberste Priorität einräumen wollen.