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Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-06-10

Wortprotokoll

"Mehr Effizienz im Bereich der Lebensmittel- und Produktesicherheit" lautet der Titel meiner Motion. Die Motion greift ein Problem auf, das beileibe nicht neu ist. Bereits im Jahr 2001 - das sind nun immerhin sieben Jahre her - hat unsere Kollegin, Frau Sommaruga, damals noch im Nationalrat, ein ähnlich gelagertes Ansinnen eingebracht, doch der Bundesrat hat sämtliche Vorstösse, die auf eine Strukturverbesserung abzielten, immer wieder abgelehnt. Dies ist vor dem Hintergrund der jüngst in Sachen Schaffung eines Bildungsdepartementes oder eines Sicherheitsdepartementes geführten Diskussionen zwar erklärbar, aber für mich trotzdem nicht nachvollziehbar. Umso fragwürdiger ist das Verharren des Bundesrates auf seinen veralteten Departementsstrukturen, als die Exekutive immer wieder Handlungsbedarf eingeräumt und versprochen hat, die notwendigen Schritte einzuleiten - ich verweise hier auf einen GPK-Bericht aus dem Jahre 2002/03, in dem der Bundesrat verschiedenen Handlungsbedarf eingeräumt und auch Massnahmen angekündigt hat. Eigentlich ist es aber immer bei den Ankündigungen geblieben.

Beispielsweise heisst es im "St. Galler Tagblatt" am 7. Juni 2008 zu diesem Thema: "Viele Ämter - wenig Schutz". Die Berner Zeitung "Der Bund" titelt gleichentags: "Salmonellen bleiben unentdeckt. Das Parlament fordert eine bessere Überwachung der Lebensmittel und Produkte - der Bundesrat verweigert sich". Im Lead steht: "Fünf Bundesämter und viele kantonale Kontrollstellen überprüfen Lebensmittel und Produkte. Dabei kommt es zu ineffizienten Überschneidungen, Pannen und Unsicherheiten. Weil der Bundesrat nicht handelt, macht der Ständerat jetzt wieder Druck." Ja, und ich bin einer von vielen, die Druck machen; Sie haben es auch den Unterschriften auf der Motion entnehmen können. Es ist ein Ansinnen, das eigentlich überall auf offene Ohren stösst, nur nicht beim Bundesrat.

Das Problem: Die Kräfte sind heute zersplittert, die Verantwortlichkeiten diffus. Die heutige Konsumpolitik der Schweiz zeichnet sich durch die Zersplitterung der zuständigen Institutionen auf Bundes- und Kantonsebene aus. Fragen des Konsums werden in verschiedensten Bereichen der Verwaltung als Nebenthemen behandelt; so zum Beispiel im BAG im Direktionsbereich Verbraucherschutz, im BVET in verschiedenen Abteilungen, im Seco im Zusammenhang mit der Produktesicherheit, im Generalsekretariat des EVD im Büro für Konsumentenfragen und im Bundesamt für Landwirtschaft im Zusammenhang mit geschützten Herkunftsbezeichnungen und weiteren Deklarationsvorschriften. Dies geschieht mit zersplitterten und heterogenen Vollzugsstrukturen auf der Ebene des Bundes und der Kantone; Stichworte: kantonale Laboratorien, Veterinärdienste, Weinhandelskontrollkommission, Bundeseinheit für die Lebensmittelkette, Grenztierärzte usw. Die Zersplitterung ist aber auch im Forschungsbereich festzustellen, so im Veterinärbereich, im Landwirtschafts- und im Lebensmittelbereich.

Die Regelungsvielfalt führt zu Leerlauf und unnötigem Aufwand. Wirtschaft, Handel und Produzenten sehen sich mit einer grossen Flut an Regelungen konfrontiert, was ineffizient ist und zu Rechtsunsicherheit führt. Allein schon für die Etikettierung eines Lebensmittels müssen Bestimmungen von mehreren Gesetzen und Verordnungen berücksichtigt werden. Die vielfältigen Vollzugsstrukturen führen zu Rechtsunsicherheiten und Ungleichheit.

Ferner besteht eine mangelnde Risikokommunikation. Unterschiedliche Stellen und Absender auf Bundes- und Kantonsebene publizieren zu denselben Fragen voneinander abweichende Bewertungen, so etwa bei emotionalen Themen wie Dioxinbelastung von tierischen Lebensmitteln, Notwendigkeit von Schutzvorkehrungen bei der Vogelgrippe, Zuständigkeiten für gefährliche Erzeugnisse usw.

Schliesslich führt das auch zu einer geschwächten Verhandlungsposition im internationalen Bereich. Thematisch einheitliche Dossiers werden in verschiedenen Departementen bearbeitet. Durch den hohen Koordinationsaufwand wird die Entwicklung der schweizerischen Verhandlungsposition verlangsamt, eine einheitliche Vertretung nach aussen wird erschwert; das ist leicht nachvollziehbar. Anders als noch im letzten Jahrhundert findet ja die Versorgung nicht mehr rein regional oder innerhalb der kantonalen Grenzen statt, sondern zunehmend im europäischen Wirtschaftsraum oder eben sogar global.

Konsequenzen aus dieser Zersplitterung müssen oder könnten sein - ich kürze das hier etwas ab -:

1. Eine Zusammenfassung der verschiedenen Stellen auf Bundesebene in einem Amt. Das muss nicht sein - ich fordere das in der Motion auch nicht explizit -, aber das könnte eine Lösung sein. Mit einer Zusammenführung der verschiedenen Stellen auf Bundesebene würde eine eindeutige Ansprechstelle für Wirtschaft, Handel, Produktion, Landwirtschaft, Wissenschaft, Konsumentinnen und Konsumenten sowie für die Koordination auf internationaler Ebene geschaffen. Mit geeigneten Massnahmen wie dem Öffentlichkeitsprinzip, allenfalls einem Beirat oder Kommissionen, würde die nötige Transparenz geschaffen, um Effizienz und Vertrauen zu schaffen. Auf Stufe Bundesrat haben Fragen im Bereich von Konsum auch den ihnen zustehenden Stellenwert.

2. Gezielter Einsatz der wissenschaftlichen Kapazitäten durch Zusammenfassung und bessere Koordination vorhandener Kapazitäten. In den Bereichen Landwirtschaft, Fachhochschulen und Hochschulen sowie in der vorhandenen Ressortforschung lassen sich die vorhandenen Forschungskapazitäten gezielter und zeitgerechter nutzen.

3. Eine einheitliche Legiferierung; dazu muss ich keine weiteren Ausführungen machen.

4. Ein risikobasierter Vollzug, optimiert durch Kontrolle, Koordination und Transparenz.

5. Ein einheitlicher und effektiver Auftritt im internationalen Bereich.

6. Eine kohärente und zeitgerechte Risikokommunikation.

Durch die Zusammenfassung der verantwortlichen Stellen könnte nämlich Gewähr geboten werden, dass sowohl in normalen als auch in Krisensituationen zeitgerecht und [PAGE 486] kohärent informiert wird. Risikokommunikation kann dadurch einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, Probleme zu versachlichen, statt eben Panik aufkommen zu lassen; Vertrauen zu schaffen und die Proportionen zu wahren.

Fazit: Die angestrebten Vereinfachungen, die mit der Bündelung der Kräfte einhergehen, führen zu Kosteneinsparungen bei allen Beteiligten. Bereits im Zusammenhang mit früheren politischen Vorstössen haben verschiedene Studien ergeben, dass eine Zusammenlegung der verschiedenen Bereiche und eine Straffung der Vollzugsstrukturen mit Kosteneinsparungen verbunden wären.

Erreicht würden deshalb eine Verbesserung für alle Beteiligten und ein geringerer Aufwand für jene, die es zahlen müssen - das sind nicht zuletzt die Konsumenten, und um sie soll es hier auch gehen.

Zusammenfassend, Herr Bundesrat, stelle ich fest: Überall stösst man mit diesem Ansinnen auf offene Ohren, nur beim Bundesrat nicht. Ich weiss wirklich nicht warum, auch wenn in Ihrer Antwort ein paar gute Gründe zu finden sind; das sei durchaus zugestanden. Aber die Motion lässt Ihnen ja den nötigen Spielraum. Machen Sie doch endlich was! Wir können ja nicht alle Jahre zwei bis drei Vorstösse einreichen, bis endlich etwas passiert. Wenn man die Liste ansieht, die Sie zusammengestellt haben, ist aber gerade das der Fall. Dann kommt es eben zu solchen Fällen wie jenem eines Tessiners, der in Bern bei verschiedenen Bundesstellen angefragt hat, wie die Praxis sei, ob ein bestimmter Honig nun importiert werden dürfe oder nicht. Am Schluss hat er von überall die Antwort bekommen, dafür sei man nicht zuständig. Nachher wurde der Honig importiert, und prompt folgte der Hammer bzw. der Rüffel aus Bern. Auch wenn das in diesem Fall eher humoristisch genommen werden kann - jedenfalls bei jenen, die es in der Zeitung lesen -, sollten wir doch versuchen, solche Dinge zu vermeiden.

Etwas ernster war es dann beim Salmonellenfall mit den Eiern: Im einen Kanton konnte man die Eier in Umlauf bringen, nachdem dies zwei andere Kantone verweigert hatten. Das zeigt, dass der Handlungsbedarf nach wie vor gross ist.

Ich bitte Sie deshalb, meine Motion anzunehmen. Sie, Herr Bundesrat, fordere ich auf, daraus das Beste zu machen.