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Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2009-03-19

Wortprotokoll

Namens der BDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und bei den einzelnen Bestimmungen den Anträgen der Kommissionsmehrheit zu folgen.

Es hat lange gedauert, bis es zu diesem nötigen Schritt in der Museums- und Sammlungspolitik unseres Landes gekommen ist. Aber dafür kann man heute mit Fug und Recht sagen: Was lange währt ... Wir begrüssen es ausdrücklich, dass wir nun mit der vorliegenden Regelung eine klare, übergeordnete und strategische Zielsetzung der Museums- und Sammlungspolitik des Bundes erhalten, mit gemeinsamen Zielen und einem einheitlichen Grundauftrag, in dem [PAGE 508] die Bundesaktivitäten in Zukunft aufeinander abgestimmt und besser koordiniert werden sollen. Im Rahmen dieser Neugestaltung ist es unseres Erachtens auch richtig, dass das Museums- und Sammlungsgesetz ein Organisations- und Rahmengesetz ist und in engem Zusammenhang mit dem von uns gerade verabschiedeten Kulturförderungsgesetz gesehen wird, insbesondere auch in Bezug auf die Finanzierung. So beschränkt sich das Museums- und Sammlungsgesetz zu Recht darauf, einerseits sämtliche Museen und Sammlungen des Bundes - das heisst gemäss Artikel 3 jene und eben nur jene, die "zur zentralen oder dezentralen Bundesverwaltung" gehören - auf ein gemeinsames Ziel zu verpflichten und andererseits die Rechtsgrundlage für das Schweizerische Nationalmuseum zu schaffen.

Der nun vorliegende Entwurf wählt dafür die Rechtsform einer öffentlich-rechtlichen Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit, womit das Nationalmuseum im sogenannten dritten Kreis der Verwaltungsführung platziert wird. Diese Lösung ist nach unserer Auffassung zweckmässig und sachgerecht, erlaubt sie doch die nötige Bundesnähe und -kontrolle - dies sage ich auch als GPK-Mitglied -, indem die Führungsstruktur sowie die Steuerung und Beaufsichtigung durch den Bund modernisiert und an die Corporate-Governance-Grundsätze des Bundes angepasst werden, bei gleichzeitiger Gewährleistung der erforderlichen Autonomie und der Gewährleistung von Handlungsspielraum, Flexibilität und insbesondere auch der wichtigen künstlerischen Freiheit. Klare Strukturen und Zuständigkeiten wie auch die eng umschriebene Aufgabe des Nationalmuseums dienen insgesamt der Förderung der Museumslandschaft Schweiz und deren optimaler Weiterentwicklung; davon sind wir überzeugt. Diesbezüglich lässt das Gesetz vieles offen. Das ist aber nicht anders vorstellbar, denn die vielen Detailfragen, die sich stellen und noch stellen werden, lassen sich in einem Gesetz gar nie abschliessend regeln.

Zum Namen "Schweizerisches Nationalmuseum": sicher ein noch ungewohnter Name, wohl für die meisten von uns. Allerdings ist dies wieder einmal ein Problem, das sich nur auf die Deutschschweiz bezieht. Dazu möchte ich bereits hier festhalten - ich werde mich dann bei Artikel 5 nicht mehr äussern -, dass es sich ja nur um einen Gruppennamen handelt. Das neue Institut der Museumsgruppe erhält quasi als Dach, eben für die Aufgabe von nationaler Bedeutung, den Namen "Schweizerisches Nationalmuseum". Demgegenüber bleibt der Name "Landesmuseum Zürich", ebenso wie der Name "Schloss Prangins", bestehen. In diesem Sinne ist dieser Name zu akzeptieren. Mehr Mühe hat mir persönlich da offen gestanden die plötzliche Umbenennung unserer Landesbibliothek in Nationalbibliothek bereitet.

Nun noch zu zwei Anliegen, die uns am Herzen liegen: Heute haben die Schulen der ganzen Schweiz kostenlosen Zutritt - inklusive Führung - zum Schweizerischen Landesmuseum. Wir halten es für sehr wichtig, dass gerade Kindern und Jugendlichen auch in Zukunft solche Angebote gemacht werden und dass ihnen so auch wichtige kulturelle Seiten und Aspekte unseres Landes nähergebracht werden. Wir begrüssen es deshalb sehr, dass dies auch beim künftigen Schweizerischen Nationalmuseum so vorgesehen ist. Wir werden natürlich auch im Parlament gefordert sein, die Mittel realistisch zu bemessen, sodass von der Gruppe ausreichende Erträge erwirtschaftet werden können. Immerhin - das möchte ich hier auch noch sagen - wird die Planungssicherheit mit der neuen rechtlichen Ausgestaltung gegenüber heute deutlich verbessert, was sicher ein grosses Plus ist.

Ich komme zum zweiten besonderen Anliegen: Das neue Schweizerische Nationalmuseum hat auch die Aufgabe, zum interkulturellen Austausch und zur Verständigung in unserem Land beizutragen. Wenn man sich besser kennt, versteht man sich auch besser. Dazu gehört auch, dass nach Möglichkeit unsere vier Landessprachen berücksichtigt werden. Es ist mir bewusst, dass dies nicht immer möglich sein wird, vor allem für die Sprache unserer kleinsten Sprachgruppe, das Rätoromanische. Aber auf der anderen Seite ist dies eben gerade auch eine Chance, unsere vier Landessprachen, unsere Viersprachigkeit darzulegen, sichtbar zu machen - eine Chance, die es zu nutzen gilt. Immerhin will die WBK in Artikel 11 des Gesetzes ausdrücklich eine angemessene Vertretung der Sprachregionen im Museumsrat festhalten. Wir freuen uns darüber und erwarten natürlich, dass unserem Anliegen auch dadurch vermehrt Beachtung geschenkt und Rechnung getragen wird.

Mit dem neuen Gesetz werden klare Zeichen gesetzt. Die Konstruktion mit den zentralen Institutionen in Zürich, Prangins und Schwyz und dem Umfeld der übrigen Institutionen scheint uns gelungen zu sein. Wichtig ist sodann auch, dass nicht nur die Museums-, sondern auch die Sammlungspolitik geregelt wird. Gerade auch diesbezüglich halten wir eine vermehrte und bessere Koordination für entscheidend, um auch Synergien und mehr Spielraum für die einzelnen Bereiche zu schaffen. Für entscheidend - und das möchte ich hier auch erwähnen - halten wir aber in diesem Zusammenhang auch die Zusammenarbeit mit den Kantonen und den weiteren Museen und Sammlungen in unserem Land. Da wird insbesondere auch das Bundesamt für Kultur gefordert sein, zur nötigen Koordinationsarbeit beizutragen. Nur so können letztlich Doppelspurigkeiten vermieden, Kosten eingespart und die Mittel besser verwendet werden. Alles in allem ist das Gesetz ein richtiger Schritt und eine gute Voraussetzung für die Zukunft der Museums- und Sammlungspolitik unseres Landes.

Die BDP-Fraktion begrüsst die Vorlage und wird sie unterstützen.