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Fehr Mario · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-19

Wortprotokoll

Die WBK Ihres Rates hat das Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes an zwei Sitzungen beraten. Die Kommission ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten und hat sie in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen.

Das neue Museums- und Sammlungsgesetz verfolgt zwei Hauptanliegen: Zum einen verpflichtet es sämtliche Museen und Sammlungen des Bundes auf gemeinsame Ziele und erteilt ihnen einen einheitlichen Grundauftrag. Der Bund betreibt ja heute insgesamt fünfzehn eigene Museen und verfügt über zahlreiche Sammlungen beweglicher Kulturgüter. Diese verschiedenen Museen und Sammlungen des Bundes werden heute weitgehend unabhängig voneinander geführt. Es fehlt eine Definition der Ziele, die der Bund erreichen will. Das soll das Museums- und Sammlungsgesetz mit [PAGE 506] gemeinsamen Zielen und einem einheitlichen Grundauftrag ändern. Mit diesen beiden Instrumenten will der Bundesrat die Bundesaktivitäten im gesamten Museumsbereich besser aufeinander abstimmen und die Grundlage für eine übergeordnete Museumspolitik des Bundes legen, die dann für alle Museen und Sammlungen des Bundes verbindlich sein soll.

Zum anderen bildet dieses neue Gesetz eine Rechtsgrundlage für ein Schweizerisches Nationalmuseum. Die bisherige Musée-Suisse-Gruppe, bestehend aus dem Landesmuseum in Zürich, dem Schloss Prangins und sechs weiteren Museen, soll zu einer öffentlich-rechtlichen Anstalt verselbstständigt und in der Folge redimensioniert werden. Diese öffentlich-rechtliche Anstalt als Ganzes soll nach dem Entwurf des Bundesrates den Namen "Schweizerisches Nationalmuseum" tragen. Das Schweizerische Nationalmuseum wird über drei Museumsstandorte in Zürich, Prangins und Schwyz sowie über ein Sammlungszentrum in Affoltern am Albis verfügen. Im gleichen Atemzug soll die Führungsstruktur des Schweizerischen Nationalmuseums sowie seine Steuerung und Beaufsichtigung durch den Bund modernisiert und an die Corporate-Governance-Grundsätze des Bundes angepasst werden.

Die Kommissionssprecherin französischer Sprache hat erwähnt, dass es sich bei dieser Vorlage um eine komplett andere Vorlage handle als bei derjenigen, welche im November 2002 mit der Botschaft über die Stiftung Schweizerisches Landesmuseum präsentiert wurde. Sie hat dargelegt, was damals in der Vorlage enthalten war und dass die Kinderkrankheiten - so sage ich einmal - der damaligen Vorlage ausgemerzt worden sind. Heute können wir zusammenfassend festhalten: Ende gut, alles gut. Der neue Direktor des Landesmuseums macht eine sehr gute Arbeit. Die Atmosphäre und die Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter sind ebenfalls sehr gut. Die Mängel der ursprünglichen Vorlage wurden mit dem neuen Museums- und Sammlungsgesetz nach Ansicht der Kommission beseitigt. Es besteht nun eine Gesamtkonzeption des Bundes, und die Organisationsstrukturen des künftigen Schweizerischen Nationalmuseums wurden ebenfalls klar und deutlich festgelegt. Insgesamt beurteilt die Kommission diese Vorlage als eine sehr gute Basis für die Tätigkeit des Bundes im Museums- und Sammlungsbereich.

Wir beantragen Ihnen einstimmig Eintreten auf diese Vorlage.