Malama Peter · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-03-19
Wortprotokoll
Sie haben nun über einen Vorstoss zur Fotovoltaik zu befinden, der verlangt, dass die Sonnenenergie als immer bedeutenderer Energieträger gesetzlich nicht schlechtergestellt wird als die anderen erneuerbaren Energien. Es ist eine wichtige und zukunftsweisende Entscheidung, ganz grundsätzlich für die erneuerbaren Technologien und für die Fotovoltaik im Speziellen. Das sage ich nicht nur, weil wir Basler lieber Sonnenkollektoren auf dem Dach haben als durch Geothermie-Beben verursachte Risse in der Fassade. Den hohen, zukunftsweisenden Stellenwert der Sonnenenergie haben auch der Bundesrat und dieses Parlament erkannt.
Fotovoltaik-Strom wird mit bestimmten Restriktionen als vergütungsberechtigte Elektrizität berücksichtigt. Leider sind die Vorgaben aber aus heutiger Sicht und Erkenntnislage zu restriktiv, und der Fotovoltaik-Anteil an den verfügbaren Mitteln ist zu gering. Die Fotovoltaik stösst in der ganzen Schweiz, bei privaten Haushalten, Unternehmen, Betrieben, in der Stadt, auf dem Land und bei der öffentlichen Hand, auf grosses Interesse. Dies beweisen die zahlreichen bei Swissgrid eingereichten Gesuche auf eine Einspeisevergütung für Fotovoltaik-Strom. Die Anzahl der Gesuche auf Einspeisevergütung für Fotovoltaik-Anlagen übertraf sämtliche, sogar die optimistischsten Erwartungen des Bundesrates und des Bundesamtes für Energie um ein Mehrfaches.
Leider stehen der Fotovoltaik nur 5 Prozent der Fördermittel für erneuerbare Energien zur Verfügung. Dies ist weniger als für alle anderen erneuerbaren Technologien und steht diametral zur Nachfrage der zigtausend zu Fotovoltaik-Investitionen bereiten Haushalten und Unternehmen. Die Plafonierung der Fotovoltaik auf 5 Prozent der gesamten Fördermittel für erneuerbare Energien richtet sich, gemessen an der Riesennachfrage aus der ganzen Schweiz, gegen die Bedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft. Über 3000 angemeldete Fotovoltaik-Anlagen, die nun auf die Warteliste [PAGE 551] verbannt wurden, sprechen eine deutliche Sprache. Die Restriktion bei der Fotovoltaik kommt einer verpassten Chance gleich. Dreitausend Investitionsprojekte stehen bereit, dreitausend Aufträge mit Umsätzen, auf die die Wirtschaft und das Gewerbe gerade heute so dringend angewiesen wären. Will die Schweiz punkto Innovation, Kontinuität, Kostensenkung, neuem Know-how, kurz: beim Ausschöpfen des grossen Wirtschaftspotenzials der Sonnenenergie - Stichwort: Arbeitsplatz, Ausbildungsplatz - mit- und vorwärtsmachen und die Chancen nutzen, dann braucht es heute eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen. Erst dann kann die Fotovoltaik den übrigen erneuerbaren Technologien gleichgestellt werden. Dazu braucht es eine Änderung des Energiegesetzes, wie sie meine parlamentarische Initiative fordert. Die Ungleichbehandlung der Fotovoltaik muss aufgehoben werden.
Die Kommission hält mit ihrer ablehnenden Haltung am Status quo fest und trägt der Dynamik im Zukunftsfeld der erneuerbaren Energien keine Rechnung. Wenn wir die Chancen nutzen wollen, die die Fotovoltaik unserer heimischen Industrie, dem heimischen Gewerbe, den Haushalten und Unternehmen eröffnet, dann brauchen wir heute die Gleichbehandlung der Fotovoltaik mit den anderen erneuerbaren Technologien. Die zukünftige Energiepolitik hat sich auch - auch - nach den Bedürfnissen von Natur, Gesellschaft und Wirtschaft zu richten. Deshalb soll die Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts, die Fotovoltaik, nicht schlechtergestellt werden als alle anderen erneuerbaren Technologien. Das ist leider heute noch der Fall.
Nutzen wir den Schwung aus, den die Fotovoltaik heute geniesst! Stellen Sie bitte die Sonnenenergie nicht in den Schatten, und geben Sie der Initiative Folge!