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Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-19

Wortprotokoll

Der zweite Teil der Vorlage betrifft das Mietrecht, Artikel 257 OR. Wir wollten dort einen neuen Absatz 3 einfügen. Dieser besagt, dass die Mieterinnen und Mieter die Rückerstattungsbeträge nicht vergütet bekommen, wenn der Vermieter die Investitionskosten, die zur Befreiung von der CO2-Abgabe geführt haben, nicht auf den Mietzins überwälzt. So wird ein Gleichgewicht geschaffen zwischen Investitionen für energetisch wirksame Massnahmen und der Nichtrückerstattung, weil der Mieter von tieferen Nebenkosten profitiert, die aus diesen energetischen Massnahmen resultieren.

Diese Massnahme - sie ist nicht ganz einfach, wie Sie gerade gehört haben - wird vom Bundesrat und neu auch von der Mehrheit der Kommission abgelehnt. Sie ist aber eines der ursprünglichen Anliegen der parlamentarischen Initiative Hegetschweiler und sollte bei den Hauseigentümern die Investitionsbereitschaft erhöhen. Ich sage Ihnen aber offen, dass dies kein Schicksalsartikel für die Vorlage ist. Trotzdem bitte ich Sie im Namen der Minderheit der Kommission, diesen Absatz 3 in der Vorlage stehenzulassen.

Die CVP/EVP/glp-Fraktion wird hier den Antrag der Minderheit unterstützen.

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