Teuscher Franziska · Nationalrat · 2009-03-19
Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2009-03-19
Wortprotokoll
Der Kommissionssprecher, Ruedi Lustenberger, hat es in seinem Eintretensvotum gesagt: Der Einbezug der Kantone ist für diese Vorlage von zentraler Bedeutung. Für die grüne Fraktion ist klar, dass sich die Kantone an der Finanzierung des Gebäudesanierungsprogramms beteiligen müssen, und das aus zwei Gründen:
1. Die Federführung beim Gebäudesanierungsprogramm liegt bei den Kantonen. Sie müssen dafür sorgen, dass die Beiträge, die der Bund bezahlt, zielgerichtet und wirksam eingesetzt werden. Wenn sich die Kantone an der Finanzierung beteiligen müssen, haben sie selber einen Anreiz, die energiewirksamsten und kostengünstigsten Projekte umzusetzen. Ohne Kostenbeteiligung der Kantone laufen wir Gefahr, dass sich die Kantone nicht allzu kostenbewusst verhalten, denn schliesslich bezahlt am Schluss der Bund.
2. Es gibt für die grüne Fraktion noch einen zweiten Grund, an der Kantonsbeteiligung festzuhalten. Müssen sich auch die Kantone an den Kosten für die Gebäudesanierungen beteiligen, steht ganz einfach mehr Geld zur Verfügung. Würden sich die Kantone zu 50 Prozent beteiligen, wie das die Kommissionsminderheit beantragt, stünden nicht nur 200 Millionen des Bundes zur Verfügung, sondern 400 Millionen von Bund und Kantonen zusammen. Das wäre gigantisch und käme der Umwelt, aber auch dem einheimischen Gewerbe zugute.
Die Mehrheit der grünen Fraktion ist dafür, im Gesetz nur den Grundsatz der Kostenbeteiligung zu verankern. Es wäre zwar wünschenswert, dass sich auch die Kantone mit einem grossen Beitrag am Programm beteiligen, aber wir wollen, dass alle Kantone die Möglichkeit haben, mitzumachen, und es kann auch sein, dass sich Kantone nur mit einem kleineren Beitrag am Programm beteiligen wollen. Wir wollen insgesamt ein gutes Gebäudeprogramm aufgleisen, bei dem möglichst viele Kantone mitmachen.
Deshalb beantragen wir Ihnen, der Kommissionsmehrheit zu folgen.