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David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-11-29

Wortprotokoll

Bei Artikel 17a wird bezüglich der institutionellen Anleger ein Konzeptentscheid getroffen. Wie ich Ihnen einleitend dargestellt habe, möchte sich die Kommission im Sinne der gesetzten Zielkonformität darauf beschränken, die Wettbewerbsneutralität herzustellen, aber eben nicht unnötig Bundesmittel zu verschwenden, die man für den Bundeshaushalt einsetzen kann.

Gemessen an dieser Zielsetzung geht der bundesrätliche Vorschlag unseres Erachtens zu weit. Er ist in diesem Umfange nicht notwendig. Wir können die Wettbewerbsneutralität herstellen, wenn wir die schweizerischen institutionellen Anleger als Effektenhändler behandeln. Ich möchte dazu auch betonen, dass damit keine neue Steuer erhoben, sondern das bisherige System beibehalten wird. Insofern ist die Argumentation jener Kreise nicht richtig, die sagen, es würde hier auf dem Dringlichkeitsweg etwas Neues gemacht. Wir wollen ja nur der Abwanderungsgefahr begegnen; das wurde allgemein als dringlich geschildert, gerade[PAGE 778] auch von den erwähnten Kreisen. Wir machen das, indem wir eben die inländischen institutionellen Anleger als Effektenhändler bezeichnen, damit die Abwanderungsgefahr hier sofort, wirksam und wettbewerbsneutral - das ist mir sehr wichtig - gebannt werden kann. Auf der anderen Seite haben wir die ausländischen institutionellen Anleger, und da - ich möchte das unterstreichen, was Herr Bundesrat Villiger vorhin gesagt hat - besteht mit der Lösung der WAK durchaus die Chance, dass zusätzliche neue Geschäfte in die Schweiz kommen. Dieser Artikel 17a in unserer Fassung verhindert also nicht nur einen Verlust für den Finanzplatz und den Fiskus, sondern er führt auch noch dazu, dass wir in dem Sinne einen Vorteil haben, dass neue ausländische institutionelle Anleger in die Schweiz kommen könnten.

Auf die Ausführungen von Kollege Reimann muss ich entgegnen, dass es nicht so ist, dass wir mit dem Vorschlag der Kommission noch irgendeine Abwanderungsgefahr hätten - eben gerade nicht! Das Wesen unseres Vorschlages besteht ja darin, dass wir die Abwanderungsgefahr für die inländischen institutionellen Anleger vollständig bannen. Die Abwanderung ist nicht mehr nötig, wenn wir sie formal als Effektenhändler bezeichnen. Ausgenommen ist noch die kleine Möglichkeit, die Herr Bundesrat Villiger ganz am Schluss angesprochen hat, dass die Pensionskassen sich jetzt mehr in Anlagefonds betätigen, dort grössere Anlagen machen oder selbst sogar Anlagefonds bilden. Er hat aber zu Recht ausgeführt - ich finde das sehr zutreffend -, dass die Kosten dort höher sind, als sie das mit unserer Lösung wären, wenn sie direkt unter Beibehaltung der Umsatzabgabe anlegen.

Von der wettbewerblichen Situation her ist die Lösung, die Ihnen die Kommission beantragt, wettbewerbsneutral; sie bringt neue Geschäfte in die Schweiz, nämlich die der Ausländer, und schadet dem Bundeshaushalt nicht. Ich bitte Sie daher, dieser Lösung zu folgen.

Noch zum Quantitativen: Herr Reimann hat gesagt, ich müsste diese Zahlen vielleicht noch etwas klarlegen. Es ist so: Diese Zahlen haben wir in der Kommission von der Eidgenössischen Steuerverwaltung erhalten; sie sind also nicht auf meinem Mist gewachsen. Die Differenz zwischen der Lösung der Kommission - um das nochmals zu sagen - und den Lösungen Schweiger bzw. Reimann ist folgende: Die Lösung der Kommission kostet 218 Millionen Franken, die Lösung Schweiger kostet 491 Millionen Franken, und die Lösung Reimann kostet 484 Millionen Franken. Die Differenz zwischen den Lösungen Reimann und Schweiger ist minim - 7 Millionen Franken. Kollege Reimann lässt die öffentliche Hand in der Besteuerung und nimmt nur alle Übrigen aus. Die öffentliche Hand ist aber nur mit insgesamt 7 Millionen betroffen, so dass quantitativ die Differenz zwischen den beiden Anträgen gering ist.