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Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-03

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir, dass ich noch in Erinnerung rufe, dass es der Ständerat war, dass wir es waren, die in diesem Bereich den Anstoss gegeben haben, die gesagt haben, dass gesetzgeberisch zu handeln sei. Die SiK des Ständerates setzte sich im Jahr 2004 sehr intensiv mit Fragen des Terrorismus und des organisierten Verbrechens auseinander. Das Ergebnis dieser Beratungen war dann ein Postulat, das wir eingereicht haben. Es handelt sich um das Postulat 05.3006 vom 21. Februar 2005, "Effizientere Bekämpfung von Terrorismus und organisiertem Verbrechen". Wir forderten den Bundesrat damals auf, gesetzgeberische Massnahmen für eine effizientere Bekämpfung von Terrorismus und organisiertem Verbrechen zu prüfen.

Dieses Postulat wurde angenommen, und der Bundesrat hat in der Folge einen Bericht ausgearbeitet. Es handelt sich um den Bericht "Effizientere Bekämpfung von Terrorismus und organisiertem Verbrechen", der vom Bundesrat in Erfüllung des Postulates der SiK des Ständerates erarbeitet worden ist. In diesem Bericht wurde in aller Breite dargelegt, wo welche Massnahmen zu prüfen und an die Hand zu nehmen seien. Da wurde auch in Aussicht gestellt, dass auf der Basis des BWIS Revisionen zu prüfen seien, und das liegt nun bei den Räten.

Ich bin der entschiedenen Auffassung, dass wir diese Linie weiterverfolgen, das heisst uns jetzt als Gesetzgeber mit diesen Fragen beschäftigen sollten. Ich bin mit dem, was Frau Kollegin Savary ausgeführt hat, mit der Auffassung der überwiegenden Mehrheit der Kommission, einverstanden. Wenn wir jetzt eintreten, sagen wir nicht mehr und nicht weniger, als dass wir unsere Arbeit als Gesetzgeber tun sollen. Ich habe überhaupt kein Verständnis für den Entscheid des Nationalrates, der das einfach vom Tisch gewischt hat. Die Frage, ob und allenfalls wie wir dann heikle Bereiche, die unter dem süffisanten Titel "Lauschangriff" hochgespielt worden sind, schlussendlich regeln, ist eine ganz andere Frage. Aber diese Fragen können wir nicht beantworten, wenn wir die Vorlage unter den Tisch wischen. Wir sind als Gesetzgeber jetzt gefordert, uns mit diesen Fragen auseinanderzusetzen.

Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir den einmal eingeschlagenen Weg weitergehen und diese Fragen hier jetzt prüfen, die Gesetzgebungsarbeit aufnehmen und uns dieser Arbeit nicht einfach entziehen. Deshalb sollten wir eintreten und die Vorlage dann an den Bundesrat zurückweisen, damit er die Möglichkeit hat, allfällige Fragen, die noch im Raum stehen, näher zu prüfen und darzulegen. In diesem Sinne ersuche ich Sie, den von mir vorgezeichneten Weg, den wir 2004 eingeschlagen haben, jetzt konsequent weiterzuverfolgen.