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Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-04

Wortprotokoll

Der Lärm auf der Seelinie ist eine Tatsache, und mit dieser Interpellationsantwort ist eine weitere Tatsache deutlich geworden, nämlich dass dieser Lärm, da keine Massnahmen in Aussicht gestellt werden, offensichtlich in Bern nicht gehört wird.

Eine grundsätzliche Bemerkung: Es gibt ein Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen, und dort wird erklärt, wie der Lärmschutz erreicht werden soll, nämlich einerseits durch technische Massnahmen, dann durch bauliche Massnahmen und dann durch Schallschutzmassnahmen. Entscheidend in dieser Frage - das möchte ich doch jetzt festhalten -, Herr Bundesrat, ist Folgendes: Der Lärmschutz, das steht so im Gesetz, soll in erster Linie durch technische Massnahmen an Schienenfahrzeugen erreicht werden. Jetzt kommen wir zum Punkt. Wie ist hier vorzugehen? In dieser Gegend unseres Landes, einer der schönsten Gegenden, steht fest, dass, entsprechend der gesetzlichen Priorität, technische Massnahmen an die Hand genommen werden müssen. Bauliche Massnahmen können in dieser Gegend nur sehr beschränkt infrage kommen.

Jetzt stellt sich die Frage, was zu unternehmen ist, damit diese technischen Massnahmen - also Massnahmen im Bereich der Bremsen usw., ich gehe jetzt nicht in die Details - realisiert werden. Was ist hier zu unternehmen? Bei SBB Cargo funktioniert das. Deshalb spreche ich nicht von SBB Cargo, sondern von den privaten schweizerischen Kesselwageneigentümern, und ich spreche insbesondere von den Kesselwagen ausländischer Gesellschaften. Hier sind Lenkungsmassnahmen gefordert. Was meine ich damit? Wir haben in Gesetz und Verordnung eine Lenkungsmassnahme vorgesehen, und das ist der Trassenpreis. Ich bitte Sie, Herr Bundesrat, dafür zu sorgen, dass bei den Trassenpreisen in Bezug auf diese Kesselwagen eben gehandelt wird und dass das dann eine Lenkungswirkung hat. Wir haben die entsprechenden Möglichkeiten. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Eisenbahn-Netzzugangsverordnung, die bei der Gestaltung der Trassenpreise im Zusammenhang mit dem Grundpreis beim Deckungsbeitrag eben klar sagt, dass unter anderem die Umweltbelastung der Fahrzeuge ein Faktor sei, der zu berücksichtigen ist.

Wir haben also die Möglichkeiten, hier zu handeln, und ich habe die Frage gestellt, ob der Bundesrat bereit sei, den Einsatz von lärmarmem Rollmaterial zu fördern. Ich bekomme keine Antwort, und ich interveniere deshalb und sage: Machen Sie von diesen Möglichkeiten Gebrauch, die das Recht uns gibt, sprich den Trassenpreis dazu einzusetzen, damit hier eine Lenkungswirkung entsteht!

Eine weitere Möglichkeit, die eingesetzt werden sollte, betrifft die Lärmsanierung generell. Im Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen wird in Artikel 3 festgehalten: "Die technischen Massnahmen an Schienenfahrzeugen müssen bis zum 31. Dezember 2009 ... durchgeführt sein." Der Interpellationsantwort entnehme ich: "Die ersten privaten Güterwagen werden im Jahre 2009 lärmsaniert. Deren Sanierung wird bis Ende 2015 abgeschlossen sein." Das steht in krassem Widerspruch zu dieser gesetzlichen Frist. Hier ist also eine weitere Massnahme zu treffen, indem man das Gesetz umsetzt und diese Fristen setzt - und sonst sollen diese nichtlärmsanierten Kesselwagen von dieser Strecke verschwinden! Also Druck aufsetzen! Das ist kein Wunsch; man muss das nur umsetzen.

Eine weitere Möglichkeit sind die Beiträge. Das Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen regelt in Artikel 5 die Ausrichtung von Beiträgen. Auch da kann man vermehrte Anreize schaffen, weil - das habe ich schon bei den Trassenpreisen erläutert - Artikel 5 Absatz 2 sagt: "Schienenfahrzeuge, die den neuen Standards der Lärmsanierung entsprechen, werden bei der Bemessung des Deckungsbeitrages bevorzugt behandelt."

Der langen Rede kurzer Sinn: Es sind genügend Möglichkeiten in Gesetz und Verordnung vorhanden, um eben diesem Lärmproblem Abhilfe zu schaffen. Es muss nur angeordnet werden. Man muss nichts Neues erfinden, sondern man muss diese Anordnungen treffen. Ich bitte Sie, Herr Bundesrat, den zuständigen Stellen in Ihrem Departement und im BAV die Anweisung zu geben, dass man in diesem Sinne tätig wird.

Zum ausländischen Rollmaterial: Da muss ich Ihnen schon sagen, das ist für mich die absolute Enttäuschung. Diese Antwort auf die Interpellation ist unpräzis und vage und nicht aussagekräftig. Was steht hier? "Nationale Vorschriften betreffend maximale Lärmemissionen von Rollmaterial könnten mit den geltenden zwischenstaatlichen Vorschriften für die Zulassung von Eisenbahnrollmaterial für den internationalen Verkehr kollidieren ..." Ich möchte jetzt wissen: Gibt es Hindernisse, wenn man diese Vorgaben des schweizerischen Rechtes auf diejenigen anwendet, die aus dem Ausland kommen, oder gibt es keine? Und wenn es keine Hindernisse gibt, die dem freien Netzzugang entgegenstehen, dann sorgen Sie bitte dafür, dass das durchgesetzt wird - auch gegenüber den deutschen Betreibern! Das ist der eine Punkt. Der zweite Punkt ist: Auch hier gilt es, den Trassenpreis einzusetzen!

Und dazu kommt noch etwas Weiteres: Von schweizerischer Seite unverständlich ist die Tatsache, dass es die Deutschen, die Railion Deutschland AG, einfach vorziehen, diese Züge nicht an ihrem Bodenseeufer rollen zu lassen, um dort keine Schwierigkeiten zu erhalten, und auf Schweizer Seite soll man das einfach hinnehmen. Die wählen den Weg des geringsten Widerstandes. Das kann doch nicht sein! Das kann doch nicht sein, und das dürfen wir nicht zulassen!

Jetzt sage ich noch etwas ganz Gefährliches zum Schluss: Im Bereich des Fluglärms haben unsere deutschen Nachbarn einseitig Massnahmen getroffen. Ich stelle jetzt einfach die Frage, ob wir hier allenfalls auch nicht allzu stark über die Verletzung von internationalen Vorschriften nachdenken sollten, sondern in diesem Bereich auch einseitig Massnahmen treffen sollten.

Fazit: Der Schlüssel ist und bleibt die Sanierung des Rollmaterials. Möglichkeiten bietet das schweizerische Recht, und ich ersuche Sie, Herr Bundesrat, hier die entsprechenden Anordnungen zu treffen, damit das, sag ich jetzt einmal, was im Übermass vorhanden ist, reduziert werden kann. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass es im Bereich Lärmsanierung und Baumassnahmen planmässig läuft. Aber das ist nicht die Lösung des Problems - aus den Gründen, die ich einleitend genannt habe.