Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2009-03-04
Wortprotokoll
Zu Artikel 10: Ich nehme hier alle Änderungen des Nationalrates zusammen. Sie sehen, dass unsere Kommission hier dem Nationalrat folgt. Artikel 10 ist die Grundlage für die Folgebotschaft, die der Bundesrat im Jahre 2010 unter dem Arbeitstitel "Bahn 2030" vorlegen wird.
Der Nationalrat hat nun in seiner Weiterbearbeitung unseres Beschlusses gewisse Präzisierungen vorgenommen und ein zusätzliches Projekt aufgenommen, das wir aufgrund der bundesrätlichen Ausführung in der Botschaft weggelassen hatten. Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass es sich bei Artikel 10 um einen Prüfungsauftrag handelt. Es wird mit Bahn 2030 kaum möglich sein, alle diese Projekte zu realisieren, da deren Kosten schätzungsweise über 12 Milliarden Franken hinausreichen würden. Nicht eingerechnet sind dabei die zwingenden Investitionen in den Ausbau des Gesamtnetzes, denn es bringt keinen Nutzen, nur die Tunnels oder die zentralen Strecken auszubauen, ohne auch die notwendigen ergänzenden Bauten auf dem Gesamtnetz zu erstellen.
Zurzeit prüft der Bundesrat zwei Varianten mit 12 und mit 21 Milliarden Franken. Die zentrale Frage wird deshalb die Finanzierung sein. Der Bundesrat hat in einer ersten Aussprache seine Absicht festgehalten, die heutige FinöV-Finanzierung weiterzuführen, den Anteil der LSVA, den heute die Kantone erhalten, allenfalls umzulagern und eine mögliche Bahnabgabe vorzusehen.
Der Nationalrat hat in Absatz 2 explizit bei der "Verdichtung Jurasüdfuss" den Ligerzer Tunnel erwähnt. Im Weiteren hat er die im Bundesgesetz betreffend das Konzept Bahn 2000 enthaltene und jetzt im vorliegenden Bundesbeschluss gestrichene Strecke Siviriez-Villars-sur-Glâne hier namentlich aufgeführt. Unsere Kommission schliesst sich dieser Präzisierung, dieser Erweiterung an.
Den unbestrittenen Präzisierungen in den Absätzen 3 und 4 können wir uns ebenfalls anschliessen. So viel zu Artikel 10.