Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2009-03-04
Wortprotokoll
Wir sind hier in der ersten Runde der Differenzbereinigung. Die Beschlüsse des Nationalrates unterscheiden sich mit einer Ausnahme, der Frage der Lärmsanierungsmassnahmen, nicht wesentlich von unseren Entscheiden. Es besteht deshalb seitens der beiden Kommissionen das Ziel, diese wichtige Vorlage im Verlauf der Session zu Ende zu beraten, damit wir am 20. März 2009 die entsprechende Schlussabstimmung durchführen können.
Nun zu Artikel 6, wo die erste Differenz besteht: Artikel 4 zählt die Projekte auf, die mit ZEB gebaut werden. Sie beziehen sich in erster Linie auf den Ferienverkehr und den Gütertransitverkehr. Falls nun diese Massnahmen zu einer massgeblichen Verschlechterung der gegenwärtigen Qualität des Anschlusses zwischen Fern- und Regionalverkehr führen, kann gemäss bundesrätlichem Entwurf und unserem Beschluss deren Behebung mit ZEB-Mitteln finanziert werden. Hingegen ist festzuhalten, dass die Weiterentwicklung des Regionalverkehrs nicht Gegenstand von ZEB ist.
Der Nationalrat hat nun beschlossen, eine zwingende Formulierung zur Realisierung dieser Ausgleichsmassnahmen aufzunehmen. Dazu haben beide Räte den ZEB-Kredit um 200 Millionen Franken auf neu 250 Millionen Franken anstelle der vom Bundesrat beantragten 50 Millionen Franken aufgestockt. Es geht dabei um den Bau von Überholspuren bzw. Ausweichstellen oder um die Verlängerung der Perrons für das Umsteigen vom Fern- auf den Regionalverkehr.
Unsere Kommission beantragt Ihnen, bei Artikel 6 dem Nationalrat zu folgen.