Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2009-03-04
Wortprotokoll
Vorerst ganz kurz eine Antwort an Herrn Schweiger: Herr Schweiger, lesen Sie doch Artikel 10 Absatz 6, dort ist bereits ausdrücklich die Bestimmung enthalten, dass der Bundesrat im Rahmen von Bahn 2000 neben der Finanzierung gemäss Absatz 5 "auch andere Finanzierungsmöglichkeiten" zu prüfen hat, "namentlich die Bildung öffentlich-privater Partnerschaften". Das steht bereits in Artikel 10! Ich weiss nicht, weshalb wir uns darüber noch unterhalten oder es verdoppeln sollten, indem wir es auch noch in Artikel 17 mit irgendwelchen Formulierungen erwähnen. Ich weiss aus Gesprächen, dass sich auch die Kantone überlegen, allenfalls gewisse Teile mit vorzufinanzieren. Dazu braucht es aber entsprechende Beschlüsse unserer Bundesversammlung.
Der Antrag David bezieht sich auf die Projekte in Artikel 4, also auf die ZEB-Projekte. Die haben wir bereits beschlossen! Wir haben mit Artikel 4 beschlossen, welche Massnahmen getroffen und welche Projekte gebaut werden sollen. Konkret muss man, wenn man Artikel 4 liest, auch Artikel 9 mit einbeziehen: "Laufende Optimierung der Arbeiten". Das heisst, wenn sich in der weiteren Planung Optimierungsmöglichkeiten ergeben, wird dann vielleicht an gewissen Orten nicht gebaut, sondern es werden technische Massnahmen ergriffen, um das gleiche Angebotsziel zu erreichen. Diese Beweglichkeit erlaubt Artikel 9. Aber Artikel 4 legt konkret fest, welche Bauten realisiert werden sollen.
Und darauf muss ich doch auch Frau Egerszegi hinweisen: Lesen Sie Artikel 4 Buchstabe a und insbesondere auch Buchstabe b! Im Aargau wird sehr viel gebaut werden, was zu einer Verbesserung des öffentlichen Verkehrs in Ihrer Region beitragen wird. Herr Büttiker hat bereits auf den sehr teuren Eppenbergtunnel hingewiesen, der im Bereiche der Strecke Olten-Aarau zu einer Verbesserung der Verkehrskapazitäten führen wird.
Die Anträge Janiak und Diener verweisen auf Artikel 10. Nun muss man wissen, dass Artikel 10 ein Planungsauftrag ist, es ist auch das Wort "Wunschkonzert" gebraucht worden, aber lesen Sie Artikel 10. Hier geben wir dem Bundesrat den Auftrag, uns bis zum nächsten Jahr Projekte vorzuschlagen. Seien wir doch ehrlich: Es wird nie möglich sein, alle diese Projekte, die wir für unsere Region "hineingepflanzt" und hineingeschrieben haben, mit Bahn 2030 realisieren zu können; dazu werden ganz sicher die Finanzen fehlen.
Die Kantone haben uns geschrieben. Aber als der Bundesrat gesagt hat, er erwäge allenfalls, den Anteil der LSVA, den heute die Kantone erhalten, für Bahn 2030 zu verwenden, haben die gleichen Kantone aufgeheult und gesagt, das komme nicht infrage. Also Finanzen einerseits, Projekte andererseits. Hier möchte ich die Kantone bitten, sich einer gewissen Zurückhaltung zu befleissigen.
Ein letztes Thema: Es gibt auch Entwicklungen im Verlaufe der Bahnbauten. Ich sage Ihnen das als Zuger: Wir sind davon ausgegangen, dass beim Zimmerberg der Güterverkehr durchgeht. Ich bin nicht so sicher, ob die Zuger und die Innerschweizer so glücklich wären, wenn der Zimmerbergtunnel gebaut würde und dann der Güterverkehr aus der Ostschweiz, der grossen Lärm verursacht, durch unsere Dörfer und durch die Riviera des Kantons Zug, sprich Zug-Walchwil, führen würde.
Unterdessen hat man aufgrund neuer Planung beschlossen, dass der gesamte Güterverkehr vom Limmattal über Othmarsingen ins Freiamt geführt wird. Damit ist unser Kanton jetzt weitgehend frei vom Güterverkehr. Wir haben zwar den Zimmerbergtunnel nicht, aber wir haben dafür auch den Bahnlärm nicht; ich glaube, das muss man auch in Betracht ziehen. Wenn es Projektänderungen gibt, wie das jetzt beim Zimmerbergtunnel der Fall ist, dann muss man vielleicht auch zu akzeptieren bereit sein, dass der Zimmerbergtunnel noch etwas warten muss und wir dafür den Güterverkehr nicht haben. In dem Sinne möchte ich die Gotthardkantone zu einer gewissen Zurückhaltung ermuntern. Wir können im Moment nicht alles bauen, weil wir es nicht finanzieren können.
Ich bin überzeugt, dass das Projekt, das der Bundesrat und damit auch der Ständerat aufgegleist hat, die saubere Linie ist; wir geben nicht irgendwelche Versprechen ab mit Bezug [PAGE 49] auf Artikel 10, von denen wir schon heute wissen, dass wir sie dereinst nicht einlösen können.
In dem Sinne darf ich Sie bitten, dem Antrag unserer Kommission zu folgen.