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Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-11-30

Wortprotokoll

Die Antwort auf meine Interpellation ist etwas schroff und trocken ausgefallen. Sie atmet vielleicht etwas einen Geist von "Noli me tangere". Das verstehe ich, denn man hat ja aus der Swisscom gerade deshalb eine Aktiengesellschaft gemacht, damit sich die Parlamentarier nicht mehr allzu sehr mit operativen Fragen beschäftigen sollen, und das ist ja jetzt eine solche Problematik.

Der Entscheid der Swisscom als solcher, solche Objekte zu verkaufen, hat zweifellos seine unternehmerische Berechtigung. Viele Firmen haben sich in jüngster Zeit von nicht betriebsnotwendigen Immobilien getrennt, und viele Unternehmen sind gezwungen, sich im Rahmen ihrer Positionierung auf das Kerngeschäft zu konzentrieren. Dagegen ist hier auch überhaupt nichts einzuwenden.

Was mich an der ganzen Geschichte stutzig gemacht hat, ist eigentlich das praktische Vorgehen. Ich vermute, dass es[PAGE 800] sich lohnen würde, nach den Kriterien hinter diesem Vorgehen zu fragen. Diese Anlagen, die über das ganze Land verteilte Festnetze umfassen, mögen schon in einer nächsten Generation keine grosse Bedeutung mehr haben. Die technische Entwicklung geht rasch voran. Dann haben sie vielleicht in einer archaischen Sicht etwa noch dieselbe Bedeutung wie früher die Höhenfeuer, mit denen die Eidgenossen sich bedrohliche Botschaften von Kanton zu Kanton "zugefeuert" haben. Das sehe ich schon ein.

Ich habe aber doch den Eindruck, dass man in der Art und Weise, diese Objekte zu behandeln, Fehler begangen hat. Ich habe den Eindruck, dass man die Partner - und zwar die zivilen und die militärischen - nicht informiert und in das Projekt einbezogen hat. Das ist mein Hauptanliegen, das in der Motion der SiK seinen Niederschlag findet. Ich bin auch der Meinung, dass man mit den Begleitinformationen nicht so geschickt umgegangen ist, aber ich möchte diese Kriterien trotzdem hinterfragen.

Ich bekenne mich einleitend als Befürworter von Liberalisierungen. Geeignete Staatstätigkeiten oder hoheitliche Aufgaben können durchaus privatisiert werden, und darin haben Sie, Herr Bundesrat Leuenberger, eine sehr gute, differenzierende Sicht, die ich im Übrigen teile. Sie sind ja ein Vorreiter der Privatisierung, und Sie haben auch Wege gezeigt, wie man das macht. Aber in diesem Fall muss das Ganze meines Erachtens mit Vorgaben und Konzepten verbunden sein. Angesichts dieses reichlich forschen Vorgehens stellen sich für mich folgende Fragengruppen:

Eine erste hat politischen Charakter, und diese kann ich nur antippen, denn ich möchte mich kurz fassen. Das ist auch nicht der Hauptgegenstand meiner Interpellation. Die erste Gruppe von Fragen betrifft den Service public als solchen. Immerhin findet sich im Geschäftsbericht 1999 der Swisscom ein Abschnitt mit so genannten strategischen Kernsätzen.

Einer dieser strategischen Kernsätze lautet: "Wir achten unsere Pflichten als Grundversorgerin." Diese Formulierung ist zwar nicht sehr griffig, aber man ahnt wenigstens die Absicht und hat den Eindruck, das Bewusstsein für den Umgang mit der Grundversorgung sei vorhanden.

Eine zweite Gruppe von Fragen ist für mich schon wichtiger, sie gilt nämlich dem Verfahren. Gerade bezüglich Post, Telefon, Bahn, Strom und Wasser kann man nicht in allgemeiner Form sagen, der Staat und seine Interessen seien zu berücksichtigen. Denn unter Staat verstehen wir die drei Ebenen Bund, Kantone und Gemeinden, aber auch die Steuerzahler, die diese Objekte zum Teil über ihre Steuern finanziert haben und das Vertreten von besonderen Interessen wie Sicherheit, Landesversorgung, Infrastruktur, Bildung, Forschung und weiteren übergeordneten Anliegen.

In der Interpellation geht es mir vor allem um die Kantone. Die Kantone haben in Bezug auf diese Broadcasting-Services-Anlagen in vielen Fällen Sonderbewilligungen erteilt, namentlich im Bau- und im Landschaftsschutzbereich. Manchmal haben sie auch Finanzbeiträge geleistet, wenn auch keine grossen. Sie haben Zufahrten errichtet und Vorleistungen wie z. B. Erschliessungen erbracht. Ich finde einfach, es wäre nicht mehr als recht und billig, wenn man diesen Standortgemeinwesen eine minimale Form der Mitwirkung oder vielleicht sogar der Mitsprache eingeräumt hätte, auch wenn dies natürlich die Entscheidungen des Managements etwas verzögern oder komplizieren mag.

In diesem Licht ist die Bemerkung in der bundesrätlichen Antwort auf meine Interpellation, es gebe von seiten der Standortkantone keinerlei Anzeichen, dass sie am Kauf einzelner Sendeanlagen interessiert wären, nicht recht, sondern eher billig. Denn diese wurden gar nicht angefragt und in Betracht gezogen. Ich habe mich mit einigen Kantonsregierungen in Verbindung gesetzt, und man hat nirgends auch nur das Geringste davon gewusst.

Einer der Gründe, weshalb man hier offenbar voranschreiten wollte - das hat der Sprecher der SiK bereits gesagt -, mag doch gewesen sein, dass man im Hinblick auf die anstehende Versteigerung der UMTS-Lizenzen von einem ausländischen Käufer ganz andere Preisvorstellungen hatte. In diesem Zusammenhang ist übrigens noch interessant, dass die Deutsche Telekom gestern einen Zwischenbericht erstattet hat; das Ergebnis wurde als befriedigend bezeichnet, aber nur dank ausserordentlicher Ergebnisse. Heute früh konnte man in den Sendungen der deutschen Fernsehanstalten die Kritik hören, dass die Deutsche Telekom sich nicht um die Lizenzen in der Schweiz und anderen Ländern beworben hat, und zwar ausdrücklich mit der Begründung, sie habe sich zu teuer in den Heimmarkt eingekauft und hätte hierin auf billige Weise einen Ausgleich finden können. Das ist doch der lebendige Beweis, um was es hier dann effektiv gegangen wäre.

Das führt mich zur dritten Fragengruppe. Diese umfasst die Prinzipien der Bewertung und Preisgestaltung beim Privatisieren. Sicherlich geht man bei jedem Verkauf von Immobilien von anerkannten Bewertungskriterien aus. Das macht man überall; das macht sogar das VBS, jetzt, wo es seine Bunker aus dem Zweiten Weltkrieg verkauft. Wenn nämlich eine Gemeinde, eine Stiftung oder irgendein Privater einen solchen Bunker erwerben will, dann muss er dafür einen Schatzungspreis aufgrund einer Bewertung bezahlen, den auch das VBS in Auftrag gibt.

Es ist nun freilich etwas anderes, ob der Staat bloss Lizenzen erteilt und diese zum Ertragswert bewertet, ob er Sachwerte, vor allem Immobilien, auf die teil- oder vollprivatisierte Betreibergesellschaft - im vorliegenden Fall Swisscom - überträgt oder ob er sie selber und direkt vermarktet. Es ist noch einmal etwas anderes, ob der Käufer ein ausländisches Unternehmen im freien Weltmarkt ist oder ob es sich allenfalls um einen schweizerischen Interessenten handelt, der eventuell seinerseits im öffentlichen Auftrag steht. Denn es darf doch nicht sein, dass der Staat vom Staat kauft, was des Staates ist. Es darf aber auch nicht sein, dass der Private vom Staat geschenkt erhält, was eigentlich des Staates wäre. Da liegen doch die Bewertungs- und Preisprobleme.

In diesem Zusammenhang vielleicht noch eine Bemerkung in Klammern. Herr Kollege Schiesser hat es schon etwas angetönt: Die Swisscom will offenbar nicht nur die angesprochenen Sendeanlagen veräussern, sondern auch zahlreiche weitere nicht mehr betriebsnotwendige Liegenschaften. Noch sind es keine drei Jahre her, seit das Swisscom-Zentrum in Gossau/SG eröffnet hat - eine Anlage mit Anlagekosten von 90 Millionen Franken. Mitte Oktober habe ich nun im "St. Galler Tagblatt" gelesen, dass man dieses Objekt zu einem Preis von weit unter 50 Millionen schon wieder verkaufen will. Ähnliche Zahlen sind aus Winterthur zu vernehmen. Wie man angesichts der sich seit Jahren abzeichnenden Stossrichtung des Telecom-Business solche Anlagen damals bauen konnte, das ist ein Thema. Das andere aber ist, wie man mit diesen Werten heute umgeht. Der Geschäftsbericht der Swisscom enthält keine Bilanz, so dass ich diese Frage natürlich nur rhetorisch stellen kann.

Die letzte Fragengruppe bezieht sich auf das Umfeld und auf die Konkurrenz bei der Liberalisierung. Es darf ja nicht sein, dass das eine, das staatliche Monopol, dann einfach durch das andere, das private Monopol, abgelöst wird. Hier fasse ich mich kurz: Wenn es keine Rolle spielt, wo die Preisgestaltung stattfindet, also in Bern oder London oder später in Washington; wenn es keine Rolle spielt, ob gewisse Querfinanzierungen stattfinden; wenn es unerheblich ist, ob Kapital und Unternehmerschaft in- oder ausländisch sind - es gibt natürlich eine ganze Reihe solcher echt globalisierter Märkte, in denen dies alles wirklich keine Rolle spielt -, dann soll sich der Staat zurückziehen. Dann muss er die Rahmenbedingungen setzen, Rahmenbedingungen für gutes Wirtschaften, würde ich einmal sagen, nicht nur für "good governance", sondern auch für gutes Wirtschaften. Wenn es aber eine Rolle spielt, dann muss er Leistungsaufträge, dann muss er Lizenzen und Abtretungs- und andere Verträge, meinetwegen auch Baurechtsverträge usw. setzen und damit den Markt regeln und verhindern, dass man Geschenke an private Monopolisten macht.

Dem Geschäftsbericht der Swisscom ist, wie gesagt, zu entnehmen, dass das Bewusstsein für die Grundversorgung vorhanden ist. Ich möchte das nicht in Zweifel ziehen. [PAGE 801] Abschliessend möchte ich dem Bundesrat noch einmal ausdrücklich danken, dass er sich gerade dieser Frage hier in letzter Minute als Mehrheitsaktionär nochmals angenommen hat. Ich bitte den Bundesrat, den Weg der Liberalisierung, den er mit den ersten Schritten eingeschlagen hat, trotz oder gerade im Lichte solcher kritischen Kommentare, nicht etwa zu verlassen, sondern weiter zu beschreiten.

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