Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-05
Wortprotokoll
Ich kann mich bezüglich des Minderheitsantrages I (Germann) den Ausführungen von Kollege David vollumfänglich anschliessen. Ich bin auch der Meinung, dass wir den Minderheitsantrag I ablehnen sollten.
Hingegen sieht es aus meiner Sicht beim Antrag der Minderheit II (David) ein bisschen anders aus. Da habe ich eine andere Auffassung. Man kann wahrscheinlich in dieser Frage auch unterschiedlicher Auffassung sein. Man muss am Schluss dann beurteilen, wie das Ganze daherkommt und ob es politisch überhaupt eine Chance hat.
Ich möchte noch etwas zu meiner Interessenlage sagen - ich bin jedoch nicht sicher, ob das überhaupt ein Problem ist. Ich bin Verwaltungsrat der Emmi. Ich muss aber sagen: Wir exportieren auch Artikel, Lebensmittel. Damit ist sichergestellt, dass wir auch im Ausland konkurrenzfähig sind. Wir haben also keine Bedenken, wenn ausländische Artikel in der Schweiz angeboten werden. Letztlich ist es auch eine Qualitätsfrage.
Jetzt komme ich aber zurück zum Thema: In der Schweiz sind wir ja in der letzten Zeit wegen unserer Rechtsabläufe in die Kritik geraten. Ich erinnere da an die Diskussion im Zusammenhang mit den UBS-Konti. Wenn man das sieht und weiss, dass wir manchmal auch bei der Gesetzgebung etwas langsam sind und zum Teil mehrere Anläufe brauchen, bis wir es auf dem Tisch haben, spielt für mich die Frage der Vernehmlassung in dieser Botschaft eine zentrale Rolle. Wieso machen wir Vernehmlassungen, wenn wir an sich an einer schnellen Gesetzgebung interessiert sind? Wir erhalten in der Vernehmlassung Hinweise, wie wir die definitive Botschaft optimieren können, respektive der Bundesrat erhält diese Hinweise. Wir erhalten auch Hinweise, was überhaupt politische Chancen hat. Je nachdem kann man dann die Botschaft optimieren oder das politische Risiko eingehen.
Es wurde gesagt: Bei dieser Vernehmlassung haben sich die Kantone - wir sind Kantonsvertreter -, wahrscheinlich ziemlich stark motiviert durch die Kantonschemiker, aber auch die Konsumentenorganisationen und mehrere Parteien negativ geäussert. Sie haben gesagt, man solle beim Lebensmittelbereich eine Sonderbestimmung einführen. Das wurde in der Botschaft des Bundesrates gemacht; die Kommission hat das zusätzlich optimiert.
Es sind zwei Punkte, die bei dieser Lebensmittelbestimmung im Vordergrund stehen. Es geht einerseits um die Sicherheit und die Gesundheit der Konsumenten, die damit gewährleistet werden soll; es geht aber auch um die Produktbeschreibung. Dies rechtfertigt aus meiner Sicht eben auch eine Sonderregelung, und die Sonderregelung ist insofern eigentlich auch nicht nur eine Sonderregelung, als sie sich sehr stark an der Praxis des Cassis-de-Dijon-Prinzips im Lebensmittelbereich in Deutschland orientiert. Das war eigentlich die Basis für diese Vorlage.
Es kommt dazu, dass die Kommission in diesem Bereich den Entwurf des Bundesrates dann noch stark optimiert und die Bewilligungshürden gesenkt hat, sodass es dann auch einfach durchsetzbar ist. Ich gebe gerne zu, dass die Befürchtungen in diesem Bereich zum Teil vielleicht sogar diffus oder psychologischer Art sind. Aber im Vordergrund stehen natürlich Diskussionen, wonach die Befürchtung besteht, dass wir in der Schweiz von billigen, qualitativ minderwertigen Produkten überschwemmt werden. Das wird so diskutiert. Es wird auch diskutiert, dass solche Produkte eben Stoffe enthalten oder mit Stoffen behandelt werden, die ungünstige Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Deshalb ist die Produktbeschreibung eben auch zentral - bezüglich Zusammensetzung, Herkunft, Behandlung -, auch wenn sie allenfalls in Artikel 16f geregelt wird.
Bei den Vollzugsaufgaben sehe ich das Problem; ich sehe, dass da natürlich ein zusätzlicher Aufwand auf uns zukommt. Ich könnte mir vorstellen, dass man dieser Frage auch mit befristeten Stellen oder mit einer engen Zusammenarbeit mit den Kantonen begegnet. Ich glaube, da liesse sich einiges bewerkstelligen. Die Kosten, die entstehen, muss man auch ins Verhältnis zum Nutzen setzen, und der Nutzen ist, denke ich, das Wachstumspotenzial. Es wurde von 2 Milliarden Franken gesprochen. Die Kosten sind natürlich wenig im Vergleich zum Nutzen bzw. zum Wachstumspotenzial, das dieser Botschaft gegenübersteht. Die möglichen zusätzlichen Kosten muss man auch ins Verhältnis zu den Chancen bei einer Volksabstimmung setzen. Wenn wir eine unnötige Volksabstimmung durchführen, wenn wir eine Volksabstimmung durchführen, nach der wir dann nochmals an die Arbeit gehen, die verzögert und dazu führt, dass das Cassis-de-Dijon-Prinzip erst zwei, drei Jahre später eingeführt werden kann, dann habe ich - das muss ich Ihnen sagen - lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Mehrheit der Kommission zuzustimmen.