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Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-11-30

Wortprotokoll

Wenn es so läuft, wie der Bundesrat plant, wird er einen Entwurf für ein neues RTVG noch in diesem Jahr verabschieden und in die Vernehmlassung schicken. Vielleicht wird es Anfang des nächsten Jahres. Aber an sich wäre alles bereit, damit er noch dieses Jahr entscheiden könnte. Die Vernehmlassung wird nicht nur in diesem Bereich, sondern auch in anderen Punkten sehr kontrovers sein, das zeigt schon diese Diskussion. Frühestens Ende des nächsten Jahres werden wir die Botschaft erlassen. Ich kann Ihnen auf jeden Fall zusichern: Wir haben eine Vernehmlassung eigentlich immer so verstanden, dass wir das eine oder andere ändern können, wenn wir noch von anderen Argumenten überzeugt werden. Ich danke Ihnen für diesen Beitrag im Sinne einer eigentlichen Vorvernehmlassung.

Wie es heute steht, wissen Sie. Das geltende Gesetz unterstützt private TV-Veranstalter in Berg- und Randregionen über die Gewährung von Gebührenanteilen. Das waren in diesem Jahr 5 Millionen Franken. Der neue Entwurf verzichtet auf ein solches Gebührensplitting, gewährt aber dafür privaten Veranstaltern, die einen besonderen Beitrag zum Service public leisten, einen erleichterten Zugang zu den technischen Verbreitungsnetzen. Das ist ein Privileg, das nicht zu unterschätzen ist, wenn Sie daran denken, wie umstritten der Zugang zu den Kabelnetzen tatsächlich ist.

Ich möchte richtig stellen, damit das auch klar ist, dass das Gebührensplitting für Lokalradios nicht abgeschafft werden, sondern lediglich auf die Radios in Rand- und Berggebieten und die zweisprachigen Sender beschränkt werden soll. Auch bei den übrigen Sendern gibt es dann immerhin noch den Unterschied zwischen solchen, die schwarze Zahlen schreiben, und solchen, die sich einzig und allein auf den Service-public-Beitrag beschränken. Vielleicht gibt es in der Vernehmlassung dann eine Differenzierung, die noch Manövrierspielraum aufzeigen wird.

Der Grund für die Neuorientierung ist die Konzentration der Gebührenmittel auf die SRG, damit sie ihren Service-public-Beitrag, der hier auch nicht umstritten ist, gegenüber der ausländischen Konkurrenz stärken kann. Die ausländische Konkurrenz besteht nicht einfach nur in den Sportsendungen. Die SRG ist auch nicht bereit, jeden Betrag für solche Sportsendungen zu bezahlen. Wie Sie wissen, hat die SRG kürzlich entschieden, an einer gewissen Spirale hier nicht mehr weiterzudrehen. Die Verantwortung ist durchaus da. Wenn in der Antwort "minuscule" geschrieben steht, so heisst das nicht, die Schweiz sei das, sondern die einzelnen Sprachgebiete seien das im Vergleich mit den Sprachgebieten nebenan. Das gilt für die deutschsprachige Schweiz gegenüber Deutschland und Österreich genau so wie für die Romandie gegenüber Frankreich und die italienischsprachige Schweiz gegenüber Italien.

Deswegen muss die SRG in allen drei Sprachgebieten gestärkt werden, weil sie extrem "expositionsanfällig" gegenüber dem benachbarten Sprachgebiet ist, das die eigenen Programme mit verschiedenen Sendern und mit viel grösseren Mitteln nähren und gestalten kann. Das ist der Grund dafür, dass wir die SRG stärken wollen.

Es stimmt auch, dass die SRG im Prinzip für Beibehaltung des Gebührensplittings für private TV-Stationen in Berg- und Randgebieten ist. Der Entscheid über die Verwendung der Empfangsgebühren hängt aber von anderen staats- und medienpolitischen Überlegungen ab.

Zum Vergleich: Die fünf Millionen Franken, die heute für TV-Gebührensplitting eingesetzt werden, entsprechen in etwa dem Budget der Televisiun rumantscha der SRG. Sie ersehen daraus, dass mit diesem Geld gerade für Minderheitenprogramme einiges erzielt werden kann und auch einiges erzielt werden wird.

Mit oder ohne Gebührensplitting hält der Bundesrat den Beitrag der privaten TV-Stationen für wertvoll; das kann ich hier unterstreichen. Wie in anderen Zweigen des Wirtschaftslebens werden aber die Akteure der Rundfunklandschaft gerade in Berg- und Randgebieten auch über Strukturanpassungen und Kooperationen nachdenken müssen, um in dieser dynamischen Medienwelt bestehen zu können.

Aber das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Wir werden hier noch ein paar Mal intensiv diskutieren. Ich zweifle nicht daran, dass Sie im Vernehmlassungsverfahren Ihren Einfluss auch geltend machen werden.