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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-03-09

Wortprotokoll

Man kann tatsächlich auf den Ersatz von Ausdrücken verzichten. An sich sind geschlechtsneutrale Formulierungen eine Selbstverständlichkeit, das hat Herr Ständerat Stadler auch ausgeführt. Man schaut darauf, dass man geschlechtsneutral formulieren kann, wenn es um Totalrevisionen geht, aber auch, wenn es um grössere Partialrevisionen geht, und selbstverständlich, wenn man neue Gesetzeserlasse macht. Da macht man diese Anpassungen, wählt dann aber kreative Lösungen, also nicht solche mit zwei oder drei Nebensätzen, sondern Lösungen, die dann im ersten Moment tatsächlich kreativ anmuten; aber man gewöhnt sich auch an solche Ausdrücke.

Wenn man das bei einer kleinen Partialrevision wie der vorliegenden machen will, kann man das tun, es widerspricht aber - das wurde zu Recht gesagt - eigentlich Ihrer bisherigen Praxis. Darum haben wir das bei der Entstehung dieser Teilrevision auch nicht bereits eingebaut. Wenn man das bei kleineren Partialrevisionen, wie eine hier zur Diskussion steht, machen möchte, müsste man das eigentlich bereits bei der Erarbeitung machen und dann auch gleich alle Abgleichungen vornehmen. Dann wäre es auch eine Aufgabe, die nicht die Redaktionskommission, sondern die Verwaltung belasten würde. Das ist keine riesige Belastung, wenn man es bei der Erarbeitung einer Partialrevision macht, aber im Nachhinein gibt es schon etwelche Schwierigkeiten, damit man die Abgleichung wirklich überall macht.

Ich kann mich also dem Antrag von Herrn Ständerat Stadler anschliessen, bin aber selbstverständlich auch bereit, diese geschlechtsneutralen Formulierungen noch einzubauen. Es ist letztlich eine politische Frage, die Sie zu entscheiden haben.