Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-03-09
Wortprotokoll
Ich möchte Sie auch bitten, an diesem Institut der Vertrauensperson festzuhalten.
Es ist tatsächlich so, dass in der Praxis oft Jugendliche von ihren Eltern nicht genügend unterstützt werden und darum diese Vertrauensperson wichtig ist. Wenn man davon ausgeht, dass das Jugendstrafprozessrecht ja auch dazu dienen soll, die Jugendlichen wieder auf den richtigen Weg zu bringen, dann ist eine solche Begleitmassnahme sicher ein geeignetes Mittel dazu. Es gibt verschiedene Vorteile, die eine solche Vertrauensperson mitbringt, und kaum Nachteile; Herr Ständerat Inderkum hat es gesagt. Es gibt keine Verfahrensverzögerung, und das Argument, der Jugendanwalt könne ja diese Vertretung übernehmen, ist nicht überzeugend, weil der Jugendanwalt in dieser Funktion dann Partei ist und damit eigentlich auch nicht eine Vertretung übernehmen kann. Auch der Hinweis, dass es ja nach Artikel 2 Absatz 1 StPO den Kantonen freistehe, solche Vertrauenspersonen einzuführen, wenn sie das möchten, überzeugt nicht ganz, weil diese Bestimmung keinen Anspruch darauf gibt, dass eine solche Vertrauensperson eingesetzt wird. Vor allem möchten wir ja mit dem Jugendstrafprozessrecht auch eine gewisse Vereinheitlichung unter den Kantonen bewerkstelligen und damit auch eine Grundlage schaffen, damit diese Vertrauensperson dann auch wirklich überall zum Zuge kommt.
Ich möchte Sie bitten, bei diesem Institut zu bleiben. Aber ich möchte Sie auch bitten, jetzt einfach die Bereinigung vorzunehmen, wie auch immer. Das ist im Interesse der Kantone. Diese müssen wirklich die Möglichkeit haben, die Vorbereitungen für alles zusammen - ZPO, StPO und JStPO - auf den 1. Januar 2011 zu treffen und umzusetzen. Das ist anforderungsreich.