Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2009-03-10
Wortprotokoll
Wir kommen jetzt zu demjenigen Thema, das Herr Kollega Recordon bereits angesprochen hat. Im Herbst 2008 hat der Grosse Rat des Kantons Bern eine Motion überwiesen, welche die Einreichung einer Standesinitiative fordert, mit der als Ziel eine generelle Flugtreibstoffbesteuerung für alle zivilen Flugzeuge erreicht werden soll. Dabei soll unser Land insbesondere mit der EU eine gemeinsame Strategie und Umsetzung anstreben.
In der KVF-SR hat Frau Regierungsrätin Egger-Jenzer die Standesinitiative vertreten. Motivation zur Initiative ist der Schutz des Klimas, wie das Herr Recordon auch schon ausgeführt hat. Es wurde argumentiert, dass der Flugverkehr die am meisten wachsende CO2-Quelle sei, wobei der zunehmende Verkehr die Verbesserungen bei der Motorentechnik wieder zunichtemache. Nebst der CO2-Problematik trage der Luftverkehr infolge anderer Schadstoffe massiv zur Klimaerwärmung bei. Der Anteil des Flugverkehrs am gesamten menschengemachten Treibhauseffekt werde zurzeit auf 9 Prozent geschätzt.
Die Vertreterin des Kantons Bern legte dar, dass es mehrere Ansätze gebe, den Flugverkehr in den Massnahmenkatalog des europäischen Klimaschutzes aufzunehmen, so der Einbezug in das CO2-Handelssystem, die Einführung einer Klimaschutzabgabe sowie die Erhebung einer Flugtreibstoffsteuer, wie es diese Standesinitiative vorsieht. Die Bevorzugung des Flugverkehrs im Vergleich zum Strassenverkehr sei stossend und für den Bürger nicht nachvollziehbar. Auch habe der Bundesrat in seinem Luftfahrtpolitischen Bericht vom Jahre 2004 festgehalten, dass die Luftfahrt sich an den Zielvorgaben einer nachhaltigen Entwicklung zu orientieren habe. Die heutige Befreiung der Besteuerung von Flugtreibstoffen stehe im klaren Widerspruch zu dieser Zielsetzung. Frau Regierungsrätin Egger verwies in ihrer Darstellung auf die Entscheide des EU-Ministerrates und des EU-Parlamentes, wonach diese beschlossen hätten, den Flugverkehr in den CO2-Emissionshandel aufzunehmen. Danach sollten alle in der EU landenden und von dort startenden Flüge einbezogen werden.
Grundsätzlich wäre nach Artikel 17 des Mineralölsteuergesetzes die Möglichkeit gegeben, die Flugtreibstoffe der Besteuerung zu unterstellen, da das Gesetz nur eine Kann-Formulierung enthält. In Artikel 33 der Mineralölsteuerverordnung regelt der Bundesrat, dass Treibstoffe zur Versorgung von Luftfahrzeugen im Linienverkehr steuerfrei sind, sofern sie zu Auslandflügen oder zu deren Anschlussflügen im Inland dienen. Es gibt darüber hinaus einige zusätzliche Spezialitäten als Voraussetzung für eine Steuerbefreiung, die ich hier nicht namentlich erwähnen will.
In der Kommission hat uns der Direktor ad interim des Bazl, Herr Matthias Suhr, dargelegt, dass die Schweiz, die EU und die International Civil Aviation Organisation (Icao) in dieser Thematik die gleiche Vorgehensweise hätten. Es gelte, verschiedene Massnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen zu treffen. Zum einen würden Verbesserungen an den Motoren gemacht, zum anderen gelte es, die Wahl der Flugroute, des Anflugverfahrens und des Landevorgangs zu verbessern. Zu den marktbasierten Massnahmen gehörten erstens emissionsabhängige Gebühren, welche die Schweiz schon seit Längerem kennt, zweitens ein Emissionshandelssystem und drittens die Flugtreibstoffbesteuerung. Im Vordergrund möglicher zukünftiger Massnahmen der Icao stehe der Emissionshandel. Die einseitige Einführung einer Besteuerung würde die Schweiz nicht nur zu einem Sonderfall machen, es würden sich vielmehr wegen dem Chicago-Übereinkommen von 1944 erhebliche rechtliche Fragen stellen.
Gestützt auf die internationalen Entwicklungen rund um die Icao und eingedenk dessen, dass die Schweiz keinen Sonderzug in dieser Thematik fahren kann, haben wir dieser Standesinitiative mit 11 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen keine Folge gegeben. Die Kommission verweist jedoch auf Postulate der SP-Fraktion, die zuerst vom Nationalrat behandelt werden, und auf das Postulat Menétrey-Savary, die den Bundesrat auffordern zu prüfen, wie der internationale Flugverkehr angemessener besteuert werden könnte und welche Massnahmen zu ergreifen seien, damit der Flugverkehr seinen Beitrag zum Schutz des Klimas leisten könne.
Sie ersehen aus meinen Ausführungen und aus dem schriftlichen Bericht, dass wir das Anliegen nicht grundsätzlich ablehnen, dass wir den Bundesrat ermuntern, zusammen mit der EU und der Icao entsprechende Massnahmen zu ergreifen, damit der Flugverkehr seinen Beitrag zur Verminderung der CO2-Produktion leisten kann. In diesem Sinne beantragen wir Ihnen, der Standesinitiative keine Folge zu geben.