Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-10
Wortprotokoll
Das Abstimmungsergebnis in der Kommission war heute relativ knapp, und deshalb erlaube ich mir, hier nochmals die Minderheit zu vertreten. Man hat in der ganzen Debatte um diesen Artikel in der Kommission und auch hier im Rat den Eindruck erhalten, Gewinn zu erzielen sei etwas Unanständiges, und es sei - vor allem bei kleineren Gesellschaften - noch unanständiger, wenn man allenfalls sogar auf die Idee kommen würde, Dividenden auszuschütten. Zum Teil ging die Diskussion sogar so weit, dass man von der Gefahr, vom Misstrauenspotenzial, im Bereich der Boni sprach. Ich muss einfach sagen, dass wir uns bei dieser Frage wirklich in einem ganz anderen Bereich bewegen, als uns die Tagesaktualität manchmal vielleicht vermittelt.
Für die Verwendung des Gewinns von Aktiengesellschaften - es sind hier ja immer Aktiengesellschaften - ist vorgesehen, dass man den Gewinn in gesetzliche Reserven legen kann, dass man freiwillige Reserven bilden kann, dass man einen Vortrag auf neue Rechnungen vornehmen kann und dass man eine Dividende ausschütten kann; von Boni steht im Gesetz nichts. Man kann über eine Gewinnverwendung keine Boni ausschütten. Bei den Konzessionierten Transportunternehmungen, die hier zur Diskussion stehen, wird es vermutlich auch nicht um eine Dividende im eigentlichen Sinn gehen, sondern eher um eine Normalverzinsung des eingesetzten Kapitals von 3 bis 5 Prozent; über solche Dimensionen sprechen wir.
Bei der Differenz, die wir heute noch behandeln, geht es ja nicht um die Frage "Gewinn: ja oder nein?" oder um die Frage "Ausschüttung: ja oder nein?", sondern rein um die Frage, wie viel in die Sonderreserve geht und wie viel der Aktiengesellschaft allenfalls zur Verfügung steht, um eine Normalverzinsung bzw. eine Dividendenausschüttung vorzunehmen. Im Vorschlag des Bundesrates ist es zweiteilig: eine Spezialreserve von 12 Millionen Franken oder 50 Prozent des Jahresumsatzes. Das war auch der ursprüngliche Vorschlag der Kommission. Heute haben wir wieder gehört, dass das vier Gesellschaften betreffen würde: SBB, BLS, SOB und Postauto Schweiz. Diese vier Gesellschaften könnten dann in einem gewissen Rahmen freier über ihren Gewinn verfügen. Beim Vorschlag unseres Rates, der immer noch Gültigkeit hat, ist die Grenze bei 12 Millionen Franken und 10 Prozent des Jahresumsatzes. Wir haben es heute in der Kommission nochmals gehört, dass es so um 25 Gesellschaften gehen würde. Und der frei verfügbare Gewinn wäre 54 Millionen Franken statt 50 Millionen. Die Fassung des Bundesrates geht also von vier Gesellschaften mit einem frei verfügbaren, kumulierten Gewinn von 50 Millionen aus, der Beschluss des Ständerates, der heute dem Minderheitsantrag entspricht, von 25 Gesellschaften mit 54 Millionen Franken Gewinn.
Da muss ich jetzt sagen, der Vorschlag mit 12 Millionen Franken und 25 Prozent, der hier als Kompromiss dargestellt wird, bedeutet, dass man dann irgendwo bei zwölf Gesellschaften und wahrscheinlich zwischen 50 und 54 Millionen Franken landet. Wenn ich das nüchtern betrachte, dann muss ich einfach sagen, dass mich dieser Kompromiss heute an ein parlamentarisches Krämertum erinnert, ohne dass ein Mehrwert geschaffen wird.
Der Minderheitsantrag, wie er heute im Ständerat vorliegt, wurde im Nationalrat durch Kurt Fluri aufgenommen. Er hat sehr ähnlich argumentiert. Es ist auch festzustellen, dass sich Bundesrat Leuenberger in der letzten Diskussion hier im Ständerat nicht dagegen gewendet hat, diese Version mit 10 Prozent aufzunehmen. Auch im Nationalrat war die Aussage zu hören, dass hier ein gewisser Spielraum besteht. Auch der Verband öffentlicher Verkehr - und den nehme ich ernst in dieser Frage - kämpft sehr stark für den damaligen Vorschlag des Ständerates.
10 Prozent des Jahresumsatzes, das ist keine Bagatelle für eine kleine Gesellschaft. Bei einem Jahresumsatz - ich nehme jetzt das Beispiel einer vielleicht mittelgrossen Gesellschaft - von 50 Millionen Franken sind das 5 Millionen, die zuerst zurückzulegen wären. Wir müssen in dieser Diskussion, denke ich, auch irgendwie konsistent sein. Im Bereich Krankenkassen wurde die Reservequote bei grösseren Krankenkassen kürzlich von 20 auf 10 Prozent reduziert - von 20 auf 10 Prozent!