Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-10
Wortprotokoll
Artikel 5 des Subventionsgesetzes von 1990 verpflichtet den Bundesrat, periodisch zu überprüfen, ob die spezialgesetzlichen Subventionsbestimmungen mit den Grundsätzen des Subventionsgesetzes übereinstimmen. Eine erste solche Überprüfung wurde 1997 und 1999 in zwei Schritten durchgeführt. Die erste flächendeckende Subventionsüberprüfung schloss 2002 mit dem letzten von insgesamt fünf Controlling-Berichten der Finanzverwaltung an den Bundesrat ab.
Nun ist am 30. Mai letzten Jahres der zweite Subventionsbericht zuhanden des Parlamentes verabschiedet worden; zwar mit einer gewissen Verspätung auf die gesetzliche Vorgabe, dafür aber in einer sehr umfassenden und gründlichen Art und Weise. Die Dicke des vorliegenden Berichtes ist nicht nur Schein, auch der Inhalt ist das Papier durchaus wert. Die Verspätung der Vorlage im Bundesrat - wir selbst haben uns im Übrigen auch Zeit gelassen und das traktandierte Geschäft in der letzten Session nicht behandelt - hat mit ihrem Zusammenhang mit der Aufgabenüberprüfung zu tun und bringt es mit sich, dass gewisse Hinweise des Berichtes inzwischen bereits der Vergangenheit angehören. Aber die Verbindung mit der Aufgabenüberprüfung ist lobenswert: Während deren Ansatz "top-down" ist, verlief die Erarbeitung des Subventionsberichtes "bottom-up", und das ergänzt sich gegenseitig.
Vom Gesamtvolumen der 60 Milliarden Franken des Bundeshaltes sind rund 40 Milliarden Transferausgaben und damit Gegenstand des Berichtes.
30 Milliarden Franken sind eigentliche Subventionen, rund 10 Milliarden sind Anteile Dritter an den Bundeseinnahmen. Wie der erste Bericht verschafft auch der vorliegende insbesondere wieder einen guten Überblick über diesen Riesenhaufen. Er trägt nun noch vermehrt auch der Tatsache Rechnung, dass Subventionsprozesse einen dynamischen Verlauf nehmen und deshalb, wie das Gesetz es ja auch fordert, periodisch neu zu sichten sind.
Wie stellt sich ein kurzer Überblick über die 30 Milliarden Franken eigentliche Subventionen dar? Etwa 12 Milliarden sind Finanzhilfen über etwa 230 Subventionstatbestände; deren grösste, etwa die Prämienverbilligungen oder die landwirtschaftlichen Direktzahlungen, sind gesetzlich gebunden.
Bei den Abgeltungen sodann, etwa 16 Milliarden Franken, handelt es sich um Lastenausgleich für Aufwendungen, die Dritten anfallen, welche Bundesaufgaben erfüllen. Schliesslich entfällt etwa 1 Milliarde Franken auf Beiträge an internationale Organisationen. Deren Ausmass ergibt sich im Einzelnen aus den entsprechenden Beitragsschlüsseln.
Etwas atypisch ist, dass der Subventionsbericht auch ein Kapitel über Steuervergünstigungen enthält. Die hier aufgelisteten 92 Steuervergünstigungen ergeben ein Volumen von grob geschätzt 2,5 Milliarden Franken. Diese stellen, nach Darstellung des Bundesrates, letztlich einen Einnahmenverzicht dar, der allerdings unmöglich genauer beziffert oder aufaddiert werden kann. Der Einbezug der Steuervergünstigungen in den Bericht ist in der Finanzkommission im Lichte der steuerlichen Auseinandersetzungen mit der EU auf Kritik gestossen.
Wir wissen es: Die Schweiz hat zur Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ein durch steuerliche Anreize geprägtes System; andernorts, vor allem in der EU, wird mit Beihilfen gearbeitet. Genauer gesehen handelt es sich in der EU um ein Beihilfenverbot, zu welchem die EU-Kommission Ausnahmen bewilligen kann - und diese belaufen sich inzwischen auf sagenhafte 80 Milliarden Euro pro Jahr. Wenn wir demgegenüber in der Schweiz mit steuerlichen Anreizen und nicht mit Subventionen arbeiten, sollten wir diese Steuervergünstigungen nicht selbst, in der eigenen Darstellung, in die Nähe von Beihilfen rücken.
Dies ändert allerdings nichts daran, dass auch das Kapitel über die Steuervergünstigungen inhaltlich durchaus Erhellendes enthält und unser Interesse gefunden hat. Beunruhigend ist die Feststellung, dass die Anzahl identifizierter Steuervergünstigungen im Vergleich der beiden Subventionsberichte zugenommen hat. Künftig könnten wir uns im Übrigen auch zwei getrennte Berichte vorstellen.
Insgesamt sind im Rahmen der Berichterstattung 288 Subventionen überprüft worden. Bei 71 ist Handlungsbedarf festgestellt worden, was Auswirkungen von immerhin rund 100 Millionen Franken haben wird. 20 Subventionen werden grundlegend infrage gestellt. Bei 33 steht die Beitragshöhe zur Disposition, ohne dass die Voraussetzungen entfallen würden. Bei 18 führen Änderungen zwar nicht zu Minderausgaben, jedoch zu transparenteren und einfacheren Abläufen.
Das Gesamtresultat ist also doch recht beachtlich. Teilweise sind die Massnahmen im Übrigen inzwischen bereits umgesetzt.
Wir haben uns in der Finanzkommission auch mit den Fragen einer "sunset legislation" befasst, der im Bericht ein Exkurs gewidmet ist. Die Kommission steht solchen "sunset clauses" eher positiver gegenüber als der Bundesrat selbst, und wir erachten dessen Haltung als etwas defensiv. Wir können uns durchaus vorstellen, dass künftig Subventionen mit Kick-off-Charakter, Anlauffinanzierungen, von Beginn weg mit einem Abbaupfad vorgesehen werden. Der Schwierigkeiten sind wir uns auch angesichts durchaus aktueller Beispiele bewusst. Wir wissen aber alle: Wer jedes Jahr pünktlich seine Subvention ausbezahlt erhält, hat kein grosses Interesse an Innovationen und Änderungen. Konsequente "sunset clauses" könnten hier durchaus Abhilfe schaffen.
Die Finanzkommission hat sich im Weiteren die Ergebnisse von der Verwaltung auch nach Aufgabengebieten detailliert darstellen lassen. Es würde allerdings zu weit führen, unsere Verhandlungen hier im Plenum ebenso detailliert wiederzugeben. Als Hinweis mag Ihnen genügen, dass wir uns nicht nur mit den grossen Brocken wie etwa dem Finanzierungsbeitrag von 1,88 Milliarden Franken an den ETH-Bereich oder der Abgeltung des regionalen Personenverkehrs von 1,3 Milliarden befasst haben, sondern auch mit den 12 000 Franken an das internationale Jute-Abkommen, den 2000 Franken an die Ausbildung von Seeleuten oder den 6000 Franken Hilfeleistung an kriegsgeschädigte Auslandschweizer.
Bei der Subventionitis macht ja Kleinvieh auch Mist. Insgesamt bringt der Subventionsbericht nicht nur Transparenz in einem Bereich, der immer wieder zu verwachsen droht. Sein Wert liegt, mehr noch als bei anderen Berichten, im Prozess seiner Erarbeitung. Wir vermerken durchaus positiv, dass in diesem Prozess sehr rasch auch bereits Umsetzungsmassnahmen ergriffen worden sind. Der Weg ist das Ziel, sagen wir oft etwas locker. Hier trifft es zu, und wir danken dafür. Der Prozess geht nun aber auch weiter, und die Finanzkommission wird die Umsetzung des Subventionsberichtes [PAGE 107] im Rahmen der Aufgabenüberprüfung, die ja weiterverfolgt wird, ebenfalls weiterhin begleiten.
Wir empfehlen Ihnen den Bericht zur Kenntnisnahme.