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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-03-10

Wortprotokoll

Es ist so, dass das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer konkrete Einschränkungen des Grundsatzes der Besteuerung zulässt, namentlich in dem von Herrn Kuprecht erwähnten Artikel 56. Nun ist es so, dass verschiedene kantonale Steuerbehörden den Begriff der Gemeinnützigkeit, der der Idee zugrunde liegt, extensiv auslegen. Daher gab es die Situation - schon vor dem Entscheid des Bundesrates -, dass Sportverbände mehrheitlich von der direkten Bundessteuer befreit wurden, namentlich auch im Hinblick auf die Zwecke, die sie erfüllen. Ich glaube, das ist alles von Ihnen gesagt worden. Ich habe eigentlich dieser Diskussion nicht sehr viel beizufügen, aber ich möchte sie noch illustrieren.

Sie müssen zwei Dinge auseinanderhalten: Das eine sind die Sportverbände, das andere sind die Veranstaltungen; das sind zwei Dinge.

Die Sportverbände sind gewissermassen Dachorganisationen oder eine Art Holdings, die sich aus verschiedenen nationalen Anliegen, Delegierten, Subverbänden zusammensetzen und irgendwo eine Zentrale haben. Das typischste Beispiel in der Schweiz ist die Stadt Lausanne. Leider sind jetzt die beiden Vertreter des Kantons Waadt nicht anwesend, sonst könnten sie das noch illustrieren. In der Stadt Lausanne ist das Internationale Olympische Komitee seit Jahren etabliert. Um das Internationale Olympische Komitee herum haben sich etwa zwei Dutzend internationale Organisationen vernetzt und etabliert. In Lausanne und Umgebung sind viele hundert Arbeitsplätze von Angestellten dieser Organisationen, und diese haben alle ihre Steuern zu entrichten. Das sind Einkommen natürlicher Personen, die besteuert werden. Es ist aber nicht nur das, diese Organisationen beschäftigen auch Anwälte, sie benutzen Ausbildungsstätten, Hotels, Seminarräume, Infrastrukturen und den Flughafen. Es sind erwiesenermassen Hunderte von Millionen Franken, die durch diese Organisationen generiert werden. All diese Dienstleistungen werden besteuert, ausser eben bei der Holding, wenn man so sagen kann. Die Holding - das ist die internationale Dachorganisation des Sportverbandes - ist von der Steuer befreit, aber alles andere wird normal besteuert.

Das andere sind die Events, die Veranstaltungen. Wenn irgendwo eine Europameisterschaft stattfindet, dann wird dieses Turnier besteuert. Da gibt es Mehrwertsteuer, die Gewinnsteuer, und wenn die Fussballer je nachdem Gewinne erzielen, sind das Einkommen, und dann gibt es verschiedene Einkommenssteuersysteme; wir hatten bei der Euro 2008 mit Österreich die ganze Sache international zu regeln. Aber diese Fussballer sind nicht steuerfrei. Es ist nur die Frage, wie die internationale Anknüpfung gehandhabt wird und in welchem Land sie steuern.

Es gibt gelegentlich die Situation - das kennen Sie - der Pauschalbesteuerung für all diejenigen, die z. B. in verschiedensten Ländern Einkommen generieren. Dort ist es zum Teil schwierig, diese Einkommen zu erfassen, weil es Abzüge gibt, die in jedem Land wieder etwas anders organisiert sind und am Ende durch den Fiskus nicht präzis erfasst werden können. Für solche Fälle gibt es dann gelegentlich die Pauschalbesteuerung, die ja bekanntlich wieder ein Thema in sich ist.

Nun ist es so, wie Herr Büttiker gesagt hat: Es gibt internationale Konkurrenz auf diesem Gebiet. Ich muss nicht lange studieren, um Ihnen zu sagen, dass es Standorte wie die Vereinigten Arabischen Emirate, Singapur, Hongkong gibt - Sie haben auch Bonn genannt -, die diese Verbände liebend gern bei sich hätten. Aber mit diesen Verbänden würden Hunderte von Steuerpflichtigen aus der Schweiz abwandern, und sie würden an anderen Orten sogar mit Subventionen empfangen. Diese Gefahr droht. Ich glaube deshalb, dass es richtig war, dass der Bundesrat gesagt hat, dass für diese Verbände, für diese Dachorganisationen, für diese Holdings die Steuerbefreiung gilt, nicht aber für all die Mitarbeitenden, die dort beschäftigt sind. Damit gelingt es uns, diese Verbände in der Schweiz zu halten. Ob wir aber auf alle Zeit die Gewähr dafür haben, das kann ich nicht versichern. Es ist auch möglich, dass andere Staaten gelegentlich sogar mit aktiven Beihilfen versuchen, solche Organisationen aus der Schweiz wegzulocken. Es wäre tragisch, namentlich wenn das Internationale Olympische Komitee unser Land verlassen würde, weil das ganze Netzwerk um dieses IOC herum dann zerfallen würde. Vor dem möchte ich Sie ebenso [PAGE 122] eindringlich warnen, wie das Herr Büttiker auch schon getan hat.

Herr Ständerat Kuprecht, ich habe volles Verständnis für Ihre Intervention und ich bin mit Ihnen der Meinung, dass wir diese Steuerbefreiungen immer gut reflektieren müssen. Wir müssen sicher sein, dass wir keine Überlegungsfehler machen. Ich darf Ihnen aber versichern, dass wir uns im Hinblick auf diese Situation - ich habe mich jetzt insbesondere auf das Beispiel Lausanne bezogen - die Sache nicht leicht gemacht haben. Wir haben diese Verbände angehört, wir haben auch mit dem Regierungsrat des Kantons Waadt gesprochen, wir haben mit einzelnen Organisationen Kontakte gepflegt; Ähnliches gilt auch für den Raum Zürich, für den Raum Basel und andere Orte. Ich glaube, dass wir hier einen Weg gefunden haben, der es ermöglicht, diese Organisationen bei uns zu behalten.