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Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-03-10

Wortprotokoll

Auch ich spreche wieder etwas gegen den medialen Trend, aber man muss mir attestieren, dass ich es zumindest auf alle Seiten gleichzeitig tue. Ich möchte nun aber nicht ein Votum halten, dass sich mit der nationalen Frage befasst, sondern versuchen, das Problem einmal ganz juristisch anzugehen.

Wenn Sie Artikel 56 Litera g des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer lesen, sehen Sie, dass die Formulierung wie folgt lautet: "Von der Steuerpflicht sind befreit: juristische Personen, die öffentliche oder gemeinnützige Zwecke verfolgen, für den Gewinn, der ausschliesslich und unwiderruflich diesen Zwecken gewidmet ist. Unternehmerische Zwecke sind grundsätzlich nicht gemeinnützig." Ich meine, dass die Schweiz bzw. die involvierten Kantone sich an das halten, was ihnen von Artikel 56 vorgegeben wird. Ich versuche dies wie folgt zu begründen:

Es sind zwei Zwecke, die möglich sind, damit eine Steuerbefreiung erfolgen kann, nämlich der öffentliche Zweck und der gemeinnützige Zweck. Ich meine, dass hier der öffentliche Zweck im Vordergrund steht. Hier sind folgende Fragen zu stellen: Betrachten wir Sport, ganz allgemein gesagt, als einen öffentlichen Zweck? Ich glaube, dass man dies bezüglich desjenigen Sports, der von Amateuren betrieben wird, der eben diese kantonalen Schwing- und Jodlerfeste betrifft, unzweifelhaft bejahen sollte, und ich verstehe die Kantone nicht, die dies anders sehen. Die Frage, die sich aber hier stellt, ist eine etwas andere. Gehört auch der - ich nenne ihn mal so - "grosse Sport" dazu, also derjenige Sport, der auf weltweites Interesse stösst? Im Vordergrund stehen hier diejenigen Sportarten, die grosse Zuschauermassen zu mobilisieren pflegen, wie Fussball und die meisten derjenigen Sportarten, die an der Olympiade gepflegt werden. Kann man nun sagen, dieser Show-Sport - wenn wir das vielleicht auch etwas pointiert sagen wollen - habe noch einen öffentlichen Zweck? Ich persönlich meine, dass man diese Frage bejahen muss.

Es gibt wahrscheinlich keine menschliche Tätigkeit, die nicht irgendwie durch Vorbilder beeinflusst wird. Es liegt im öffentlichen Interesse, dass Grossveranstaltungen stattfinden, eben deshalb, weil sie den einfachen Menschen - neben der Befriedigung von Show-Gelüsten - auch dazu animieren, sich mit Sport zu beschäftigen. So gesehen sind Verbände, die sich um solche Grossanlässe kümmern, Verbände, die öffentliche Zwecke verfolgen.

Die Frage ist nun: Ist das Gebaren der Leiter, der zentralen Figuren, die in diesen Verbänden eine Rolle spielen, ein [PAGE 121] Grund dafür, dies anders zu sehen? Ich glaube, wir müssen auch hier eine gewisse Fairness walten lassen. Diese Grossveranstaltungen finden mit verschiedensten Involvierten statt. Es sind Staaten mit ihren Funktionären, aber auch mit ihren Ministern und Staatschefs daran beteiligt. Es sind Medienunternehmen daran beteiligt, bei denen extrem gewiefte Geschäftsherren mit den Verbänden darüber zu verhandeln haben, wie die Medienrechte verkauft werden. Also ist es doch notwendig, dass auch in Gremien des Sports Personen tätig sind, die in der Lage sind, auf gleicher Ebene mit diesen Leuten zu verhandeln. Diese Leute brauchen auf der einen Seite Kompetenz, sie brauchen aber auch ein gewisses Know-how im Umgang und im Verhalten.

Selbstverständlich kann man sagen, ein Boss der Fifa oder der Uefa oder des Olympischen Komitees könne, wenn er zum Beispiel nach Kapstadt reise, auch in der Pension Abendsonne übernachten. Aber irgendwie würde das Ganze dann nicht mehr verstanden. Dass Personen solcher weltweit tätigen Organisationen sich im Verhaltenskodex dem anpassen, was Staatsleute und Medienleute eben auch tun, scheint meines Erachtens nur verständlich. Wir dürfen hier nicht päpstlicher als der Papst sein und vor den Realitäten kapitulieren. Wichtig ist, dass diejenigen Leute, die an der Spitze solcher Organisationen stehen, kompetent sind, denn die Organisation solcher Anlässe ist extrem schwierig.

Ein nächster Punkt - wenn solche Organisatoren den infrage kommenden Ländern Auflagen bezüglich Sicherheit usw. machen, wäre das ein Grund, ihnen die Steuerbefreiung zu entziehen -: Sehen Sie, diese Organisationen stehen vor der Situation, dass die Interessenten, welche solche Weltschauspiele veranstalten wollen, Schlange stehen. Die Funktionäre dieser Organisationen sind an sich bedacht, aus dem, was sie tun, ein gewisses Maximum herauszuholen. Das ist eine wirtschaftliche Banalität, die, wenn sie nicht gehandhabt würde, ihnen allenfalls zum Vorwurf gemacht würde. Denn - nun kommt das Entscheidende -: All das Geld, das die Fifa, die Uefa und das Olympische Komitee einnehmen, wird nicht für irgendwelche dubiosen Hintermänner, Eigentümer oder was auch immer bezahlt, sondern es wird für den Sport wiederverwendet. Ich bin zu wenig im Sport drin, um zu wissen, was genau gemacht wird. Ich weiss aber, dass insbesondere die Fifa weltweit die nationalen Fussballverbände unterstützt und damit wahrscheinlich die Voraussetzungen für Hunderttausende von jungen Leuten schafft, überhaupt Fussball spielen zu können.

Dies zusammengefasst lässt mich die Aussage wagen, dass die Schweiz rechtlich richtig vorgeht, wenn sie eine Steuerbefreiung bejaht. Ich sage nicht, dass allenfalls auch eine andere rechtliche Betrachtungsweise möglich sein könnte. Entscheidend aber ist, dass auch diejenige, die heute in der Schweiz gehandhabt wird, möglich ist. Wenn solche Situationen bestehen, muss man sich eben doch die Frage stellen: Dürfen auch gewisse nationale Interessen berücksichtigt werden, die uns, wie von den Vorrednern gesagt, eben doch einiges bringen? Auch ich meine, dass man diese Frage bejahen sollte. Ich stelle mir vor, wie es wäre, wenn beispielsweise eine dieser grossen Organisationen die Schweiz verlassen würde. Es wäre dies wahrscheinlich der Anlass für verschiedene Parlamentarier, eine Motion oder Interpellation folgenden Inhalts einzureichen: War es nicht möglich zu verhindern, dass das so geschehen ist? Darum meine ich, dass der Bundesrat gut daran tut, so er sich da überhaupt engagiert, die Steuerbefreiung der grossen, weltweit tätigen Verbände weiterhin zu bejahen.

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