Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-10
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir, bevor ich auf die Antwort des Bundesrates eingehe, Ihnen anhand eines Beispiels meine Gedanken und die Hintergründe zu dieser von mir eingereichten Interpellation darzulegen.
Im Jahr 2006 habe ich als verantwortlicher OK-Präsident zusammen mit acht weiteren Kollegen und über 1200 Helferinnen und Helfern das 17. Schwyzer Kantonalturnfest organisiert und durchgeführt. Über 7000 Turnerinnen und Turner haben sich daran beteiligt, mit tollen Leistungen, bei herrlichem und durstig machendem Sommerwetter, in ausgelassener Stimmung und in kameradschaftlicher Geste, ohne nennenswerte Beschädigungen. Sie haben bei viel Fröhlichkeit und Enthusiasmus zwei tolle Wochenenden erlebt. Die ganze Bevölkerung identifizierte sich mit diesem regionalen, bis weit in die Schweiz ausstrahlenden Grossanlass. Das Alter der Teilnehmenden lag zwischen 15 und 75 Jahren. Viele der hierfür notwendigen Helferinnen und Helfer haben unzählige Stunden zugunsten dieses Anlasses gearbeitet und teilweise mehrere Ferientage dafür eingesetzt. Insgesamt wurden über 17 000 Helferstunden geleistet.
Den krönenden Abschluss bildete danach das Rechnungsergebnis. Gesamthaft konnte ein Reingewinn von knapp 300 000 Franken erzielt werden, der zum einen Teil an den Verband und zum anderen Teil an die drei veranstaltenden Vereine ging. Eines der grössten Probleme des Finanzchefs lag nun plötzlich darin, dass die Rechnung möglichst so abgeschlossen werden musste, dass sowohl den kantonalen wie auch den eidgenössischen Steuerbehörden ein im Rahmen der gesetzlichen und rechtlichen Möglichkeiten möglichst tiefer Steuerbetrag überwiesen werden musste. Auch die drei Vereine kamen selbstverständlich fiskalisch zum Handkuss. Die Mehrwertsteuer kam zusätzlich noch dazu und betrug rund 35 000 Franken.
Vergleicht man nun diese Situation mit derjenigen der in der Interpellation genannten Sportorganisationen, so muss man sich als Vereins- oder Verbandspräsident etwas verschaukelt vorkommen. Man wird für erzielte und grundsätzlich wieder dem Vereinszweck und der Nachwuchsbetreuung zugutekommende Erträge besteuert, während diese Organisationen von internationaler Bedeutung mit Sitz in der Schweiz, die Hunderte von Millionen oder gar über eine Milliarde Franken Reingewinn erzielen und heute als sogenannte kommerzielle Unternehmen betrachtet werden müssen, von einer Besteuerung befreit werden.
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In der Tat sieht Artikel 56 Buchstabe g des DBG die Ausnahme von der Steuerpflicht für juristische Personen vor, "die öffentliche oder gemeinnützige Zwecke verfolgen, für den Gewinn, der ausschliesslich und unwiderruflich diesen Zwecken gewidmet ist". Für mich stellt sich dabei jedoch die Frage, inwiefern die Uefa, die Fifa und das IOC noch als Organisationen mit einem gemeinnützigen Zweckhintergrund einzustufen sind. Verfolgen diese Organisationen tatsächlich primär die Gemeinnützigkeit? Können Organisationen, die derartige Reingewinne machen, derart feudal residieren und ihre Exekutivmitglieder nur in den prunkvollsten Hotels absteigen lassen, noch als gemeinnützig eingestuft werden? Ist es gerecht, dass jede Unternehmung, die in der Schweiz Arbeitsplätze schafft, Lernende ausbildet und somit direkt einen Leistungsbeitrag zugunsten unserer gesamten Volkswirtschaft erbringt, ihren Gewinn teilweise mehrfach besteuern lassen muss, währenddem diese Organisationen davon befreit sind?
Erstaunt bin ich jedoch, dass der Bundesrat mit keinem Wort auf den Begriff und die Frage der Gemeinnützigkeit eingeht. Mit beharrlicher Verschwiegenheit und Schweigsamkeit wird meines Erachtens der zentrale Punkt in der Antwort ausgeklammert. Gerade der Begriff der Gemeinnützigkeit einer von der Steuer befreiten Organisation muss geklärt und zwingend berücksichtigt werden. Gerade die Medieninformation vom Mittwoch, dem 3. Dezember 2008, zeigt doch deutlich auf, welche rein wirtschaftliche Handlungsweise und Ausrichtung diese Organisationen eigentlich haben. So konnte man der "NZZ" entnehmen, dass das IOK erstmals seit über 50 Jahren einen Fernsehvertrag für die olympischen Spiele mit der Vereinigung der öffentlich-rechtlichen Sender Europas abgelehnt hatte. Es verlangte offenbar eine Summe von fast 1 Milliarde Dollar für die Übertragung der Spiele 2014 und 2016, die diese Vereinigung anscheinend nicht bereit war zu bezahlen. Derartige Forderungen sind dreist und haben alles andere als mit einem gemeinnützigen Zweck zu tun, wie das das DBG im zitierten Artikel verlangt.
Das sind Geldmaschinen, und sie müssen somit als wirtschaftliche Unternehmen betrachtet und besteuert werden. Alles anders ist eine Farce und lässt die Vermutung zu, dass man lieber einen Bückling vor diesen Organisationen macht, als im Sinne einer gerechten und korrekten Anwendung des DBG vorstellig zu werden und eine adäquate Lösung zu suchen.
Andere Beispiele für ähnliche Gepflogenheiten gibt es genug. Man erinnere sich an die letzte Europameisterschaft im Fussball. Die Uefa und deren Organisation verlangte, etwas vereinfacht gesagt, sogar vom Bratwurststandbesitzer horrende Platzgebühren, übertrug den grössten Teil der Kosten für die Gewährleistung der Sicherheit der Host Cities den Kantonen und dem Bund und bedankte sich nach dem erfolgreich durchgeführten Anlass für die erfolgreiche Organisation. Der Reingewinn in Grösse von mehr als hundert Millionen Franken verblieb - mit dem Vermerk, diesen auch teilweise wieder den nationalen Verbänden zukommen zu lassen - im eigenen Sack. Von etwas muss der zelebrierte Feudalismus ja schliesslich auch bezahlt werden. Dass der Zweck der Gemeinnützigkeit dadurch kaum mehr aufrechterhalten werden kann, liegt wohl auf der Hand und muss meines Erachtens vom Bundesrat und den Kantonen dringendst hinterfragt werden.
Die von den Kantonen entwickelte Praxis muss im Rahmen der Arbeit der Eidgenössischen Steuerverwaltung unbedingt überprüft werden. Eine extensive Auslegung von Artikel 56 Buchstabe g DBG durch die verschiedenen kantonalen Steuerbehörden ist unangebracht und verlangt eine einheitliche Anwendungspraxis. Ob der Bundesrat tatsächlich Verständnis für diese Praxis hat, möchte ich im Raum stehenlassen. Wenn dem so wäre, müsste er das ja vertieft prüfen. Es geht schliesslich auch um die Glaubwürdigkeit der Steuerorgane unseres Landes gegenüber der steuerzahlenden Bevölkerung, den KMU-Betrieben und den tatsächlich gemeinnützigen und karitativen Organisationen.
Ich bin Ihnen, Herr Bundespräsident, sehr dankbar, wenn Sie diese Gedanken in die Eidgenössische Steuerverwaltung hineintragen und dafür sorgen, dass eine allseits akzeptable Lösung gefunden werden kann. Ihre Antwort zeigt ja auch, dass Ihnen nicht so recht wohl ist bei dieser Angelegenheit.
Unser Land wird zurzeit von verschiedenen Seiten sehr stark unter Druck gesetzt; darunter hat es auch Länder, die überhaupt keinen Grund dazu hätten. Wenn wir nun diesen Ländern und Organisationen mit etwas mehr Selbstbewusstsein und einem gewissen nationalen Stolz gegenübertreten, so erwarte ich dies auch gegenüber den genannten internationalen Sportorganisationen. Wir bieten und leisten etwas für sie, wie sich das unter Partnern und in unserer Tradition auch gehört. Demzufolge können wir auch etwas von ihnen verlangen.
Wenn die Pauschalbesteuerung an irgendeinem Ort vorgenommen werden sollte und könnte, dann wäre dies sicher hier der Fall.