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Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-11-30

Wortprotokoll

Im vorliegenden Geschäft sind zwei ähnliche Vorlagen vereint: Einerseits geht es darum, die südlichen Zufahrtsstrecken zur Neat langfristig sicherzustellen, und andererseits will man damit die westlichen Zubringerstrecken der Schweiz zum französischen Hochgeschwindigkeitsnetz aufwerten.

Zunächst zum Abkommen mit Italien: Am 2. November 1999 haben die Verkehrsminister der Schweiz und Italiens in Basel eine bilaterale Vereinbarung unterzeichnet, mit der ausreichende Kapazitäten bei den südlichen Zufahrtsstrecken zur Neat gewährleistet werden sollen.

Langfristig sollen mit dieser Vereinbarung zwischen den beiden Eisenbahntransitachsen Lötschberg/Simplon und Gotthard sowie dem italienischen Hochleistungsnetz optimale Verbindungen hergestellt werden, welche bezüglich Personen- und Güterverkehr eine Verbesserung der Verkehrsqualität - insbesondere eine Reisezeitverkürzung - und Verkehrsquantität mit sich bringen. Es geht dabei vor allem um[PAGE 785] den Aus- und Neubau von Neat-Zubringerstrecken sowohl auf schweizerischer wie auch auf italienischer Seite, um einen verbesserten Anschluss an den Flughafen Malpensa und, falls nötig, um Ausbauten an den Terminals für den alpenquerenden, kombinierten Verkehr, insbesondere für den Güterverkehr.

Mit den Vereinbarungen werden die Leitlinien aufgezeigt, welche die beiden Staaten in Zukunft bezüglich der grenzüberschreitenden Eisenbahninfrastruktur zu befolgen gedenken, ohne jedoch die entsprechenden Massnahmen bereits heute genau zu definieren. Die Planung sowie die konkrete Umsetzung der in dieser Vereinbarung vorgesehenen Massnahmen wird von einem Lenkungsausschuss koordiniert und erfolgt schrittweise.

Bezüglich der Finanzierung der geplanten Vorhaben wird in der Vereinbarung das Territorialprinzip festgehalten. Der Staat, auf dessen Gebiet die Neu- und Ausbauten zu stehen kommen, hat für die Investitionen aufzukommen. In der Schweiz sind für die Verwirklichung dieser zukünftigen Vorhaben mehrere Finanzierungsarten denkbar, so insbesondere Mittel aus der zweiten Etappe der "Bahn 2000" oder aus dem "Objektkredit für Streckenausbauten auf dem übrigen Netz" der Neat. Auch eine Finanzierung mittels einer Leistungsvereinbarung mit den SBB oder unter Teilnahme von Privaten ist denkbar. Die Vereinbarung mit Italien über den Anschluss der Neat an das italienische Bahnnetz ist für die Integration der Schweiz in das europäische Eisenbahnnetz von zentraler Bedeutung.

Mit der Realisierung der in dieser bilateralen Vereinbarung vorgesehenen Massnahmen wird zudem ein längerfristiger Beitrag zu der im Landverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU angestrebten Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene geleistet. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen empfiehlt Ihnen deshalb einstimmig, die Vereinbarung der Schweiz mit Italien über die Gewährleistung der Kapazität der wichtigsten Anschlussstrecken der Neat an das italienische Hochleistungsnetz gutzuheissen.

Zum Abkommen mit Frankreich: Auch diese Vereinbarung hat zum Ziel, die Planung der Schieneninfrastruktur der beiden Staaten langfristig zu koordinieren. Die Vereinbarung soll insbesondere genügend ausgebaute Schienenanschlüsse an das französische Hochgeschwindigkeitsnetz (TGV) sicherstellen. Im Weiteren erfasst die Vereinbarung mit Frankreich auch die Zusammenarbeit im Bereich Güterverkehr sowie im grenzüberschreitenden Regionalverkehr. Genau wie in den Vereinbarungen mit Deutschland und Italien, die von den eidgenössischen Räten bereits 1998 genehmigt wurden, beinhaltet die Vereinbarung mit Frankreich noch keine detaillierten Bauprojekte, sondern nur Rahmenbedingungen. Auch hier sollen die Verbesserungsmassnahmen in den nächsten zwanzig Jahren schrittweise und bedarfsgerecht ausgeführt werden.

Wie in der Vereinbarung mit Italien wird ein gemischter Lenkungsausschuss aufgrund der noch zu erstellenden Vorprojekte und Detailstudien konkrete Realisierungs- und Finanzierungspläne ausarbeiten. Wichtigster Bestandteil der vorliegenden Vereinbarung mit Frankreich sind die vorgesehenen Massnahmen zur Verbesserung der Zufahrtsstrecken zu den bereits bestehenden bzw. zukünftigen französischen Hochgeschwindigkeitslinien. Die Vereinbarung erwähnt dabei die drei wichtigsten TGV-Zubringerstrecken, nämlich jene ab Genf, diejenige ab Lausanne/Bern-Neuenburg, sowie jene ab Basel. Die langfristige Zielsetzung besteht darin, die Fahrzeiten von der Schweiz nach Paris merklich zu reduzieren, beispielsweise die Fahrzeit von Genf nach Paris von dreieinhalb auf zweieinhalb Stunden.

Anders als die Vereinbarungen mit Deutschland oder Italien weicht jene mit Frankreich in der Frage der Finanzierung vom normalerweise geltenden Territorialprinzip ab. Dies vor allem deshalb, weil die notwendigen Ausbauten fast gänzlich auf französischem Territorium zu liegen kämen, jedoch in erster Linie die Schweiz von den Ausbauten profitiert. Für Frankreich sind die Streckenausbauten in Richtung Schweizer Grenze nicht prioritär. Ohne eine Beteiligung der Schweiz an der Finanzierung der für die Verkürzung der Reisezeiten notwendigen Neu- und Ausbauten auf französischem Boden bestünde die Gefahr, dass die entsprechenden Streckenverbesserungen nicht oder erst viel später realisiert würden.

Die entsprechenden Streckenverbesserungen machen nur dann einen Sinn, wenn der Angebotsseite die erforderliche Beachtung geschenkt wird. Darüber haben wir uns heute aber nicht zu unterhalten, diese Diskussion ist dann bei den Finanzbeschlüssen zu führen.

Eine wichtige Funktion kommt auch, wie bereits erwähnt, dem so genannten Lenkungsausschuss zu. Schliesslich schlägt dieser die Massnahmen und Finanzierungspläne vor. Wie dieser Lenkungsausschuss sich zusammensetzt, wird in der Vereinbarung nicht gesagt. Die Kommission ist der Meinung, dass in diesen Lenkungsausschüssen Vertreter der Kantone mit einbezogen werden sollten.

Wie die Vereinbarung mit Italien löst auch das Abkommen mit Frankreich keine Gelder direkt aus. Diese werden im Rahmen von FinöV erst später zu bewilligen sein, wenn die konkreten Projekte vorliegen.

Für die Auslösung der Gelder wird ein Gesetz zu den Hochgeschwindigkeits-Anschlüssen der Ost- und Westschweiz erarbeitet, welches dem Parlament ungefähr im Jahr 2002/03 vorgelegt wird. Im Rahmen des FinöV-Beschlusses stehen für die Anbindung der Ost- und der Westschweiz an die europäischen Hochgeschwindigkeitsnetze maximal 1,2 Milliarden Franken zur Verfügung.

Auch bezüglich der Vereinbarung mit Frankreich empfiehlt die Kommission Ihnen aus den dargelegten Gründen einstimmig, den Bundesrat zur Ratifikation zu ermächtigen.