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Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-11

Wortprotokoll

Seit Oktober 2008 verschlechtert sich die Wirtschaftslage weltweit, aber nunmehr auch in der Schweiz stetig. Wir haben uns in unserem Rat in der Wintersession mit diesem konjunkturellen Abschwung und der sich schon damals klar abzeichnenden rezessiven Phase befasst, und wir haben schon damals feststellen müssen, dass unser Land der globalen Baisse und damit einem Einbruch unserer Exporte nicht entgehen kann, wobei alles durch die tiefe Krise der Finanzsysteme insgesamt und ebenso des Finanzplatzes Schweiz verschärft wird.

Aufgrund der vorliegenden Botschaft haben sich die Finanzkommission, aber auch die WAK an ihren Sitzungen vertieft der Wirtschaftslage gewidmet und auch Anhörungen durchgeführt. Nachdem sich aber die reale Situation ebenso wie die verschiedenen Prognosen laufend ändern und insbesondere auch die neueste Seco-Prognose von Anfang März nach unseren Sitzungen erfolgt ist, möchte ich heute der bundesrätlichen Beurteilung der Wirtschaftslage aus aktuellster Sicht nicht vorgreifen. Ich lasse es deshalb vorderhand bei der Feststellung bewenden, dass wir uns klarerweise in einer wirtschaftlichen Rezession befinden und kaum voraussehen können, wann ein Wiederaufschwung tatsächlich einsetzen oder wie kräftig dieser sein wird.

Der Bundesrat hat sich schon im letzten Herbst, als sich die Wirtschaftsdaten zunehmend verdüsterten, zu einem bewusst stufenweisen Vorgehen entschieden. Wir haben ihn dabei - Sie erinnern sich - im Rahmen der Budgetberatung im Dezember 2008 in diesem Entscheid unterstützt, die Anträge des Bundesrates zum ersten Paket an Massnahmen, soweit dieser nicht selbst zuständig war, genehmigt und zusätzlich noch 85 Millionen Franken für das Gebäudeprogramm beschlossen.

Auch die Freigabe der Arbeitsbeschaffungsreserven per 2009 haben wir mitgetragen. Es sei daran erinnert, dass wir auch den Stabilisierungsmassnahmen für den Finanzplatz zugestimmt haben.

Nun folgt eine zweite Stufe konjunktureller Stützungsmassnahmen. Sie wird in Form einer Sammelbotschaft vorgelegt und vereint in einem Paket zusätzliche öffentliche Ausgaben zur direkten Ankurbelung der Wirtschaftstätigkeit mit Änderungen der Gesetzgebung zugunsten der Wirtschaft. Die zusätzlichen Ausgaben zur Stützung der Konjunktur bilden Inhalt einer Botschaft für einen Nachtragskredit Ia zum Voranschlag 2009 und sind dementsprechend samt den zugehörigen Bundesbeschlüssen von der Finanzkommission vorberaten worden. Die Gesetzgebungsanträge zur vorübergehenden Anpassung der Exportrisikogarantie sowie zum vorzeitigen Erlass von Grundverbilligungsvorschüssen der Wohnbau- und Eigentumsförderung sind von unserer WAK behandelt worden. Im Rahmen der zweiten Stufe ist zudem die Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung von 12 auf 18 Monate zu sehen, die der Bundesrat bereits in eigener Kompetenz beschlossen hat.

Insgesamt erachtet die Finanzkommission dieses zweite Paket - aus der WAK habe ich als deren Mitglied denselben Eindruck mitgenommen - als sachgerecht und in einer durchaus pragmatischen Art und Weise zweckmässig. Wir sehen es alles in allem als zielgerichtet und gut austariert an, wenn auch die Vielzahl der vorgeschlagenen Massnahmen die Gesamtbeurteilung nicht einfach macht.

Selbstverständlich hätte die eine oder der andere gerne noch andere Massnahmen aufgegriffen gesehen, wofür sie oder er sich vielleicht auch schon eingesetzt hat. Aber in seiner Gesamtheit ist das Paket geeignet, einen Beitrag zur Hebung der Wirtschaftskraft und der Beschäftigung in unserem Land zu leisten, und darum geht es ja im Kern.

Gerade auch jene Massnahme, die wir nicht mehr zu genehmigen haben, die Verlängerung der möglichen Dauer der Kurzarbeit, weist eine zentrale und wichtige Stossrichtung auf, auch wenn wir uns bewusst sind, dass wir mit dem Initiieren der automatischen Stabilisatoren der Arbeitslosenversicherung in der Zukunft ganz enorme Ausgaben zu bewältigen haben werden. Diese Mehrbelastung der Arbeitslosenversicherung macht es nur noch notwendiger, uns mit der Zukunft dieser Sozialversicherung zu befassen und ihre künftige Austarierung nicht aus den Augen zu verlieren. Unsere Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit befasst sich ja mit dem Thema und der entsprechenden Botschaft des Bundesrates, und dieses Thema kann auch in dieser Konjunkturphase keineswegs auf die lange Bank geschoben werden. Aber im Moment hilft dieser starke automatische Stabilisator bei der Bewältigung des Wirtschaftseinbruchs, und die Grosszügigkeit bei der Kurzarbeit verstärkt diesen noch. Ich weise nicht zuletzt auf dieses wirksame Instrument hin, weil es anders als viele [PAGE 128] Konjunkturmassnahmen, welche zurzeit in anderen Staaten angekündigt werden, unverzüglich und eben automatisch wirkt. Bei raschen, an der Oberfläche verharrenden Vergleichen mit anderen Ländern ist dies mit zu beachten.

Zu den automatischen Stabilisatoren unseres schweizerischen Systems ist auch das Instrument der Schuldenbremse zu rechnen. Die zweite Stufe der konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen hält so wie vorgeschlagen und unter Berücksichtigung der von unserer Finanzkommission im Nachgang zum Nationalrat beantragten Änderung die Schuldenbremse ein. Wir nützen zwar den für 2009 noch offenen finanzpolitischen Spielraum von rund 700 Millionen Franken weitgehend aus, aber wir überschreiten ihn nicht. Die verbleibende Reserve wird im Übrigen noch dazu dienen müssen, mit den beiden üblichen Nachtragskreditbotschaften, die ja wohl zu erwarten sind, Unerlässliches aufzufangen.

Unsere Kommission steht ausdrücklich hinter dem Instrument der Schuldenbremse. Diese muss sich nun auch im rezessiven Konjunkturzyklus bewähren. Der Pfad finanzpolitischer Tugend soll nicht verlassen werden. Es darf nicht vergessen werden, dass es sich sehr rasch wieder auszahlen wird, mit einer vergleichsweise tiefen Verschuldung eine tiefere Zinsenlast zu tragen. Diese Sachlage dürfte sich auch in Richtung tieferer Zinssätze in der Schweiz auswirken, wovon die Wirtschaft, gerade auch in einem nachfolgenden Aufschwung, wieder profitieren dürfte. Diesen Trumpf wollen wir nicht aus der Hand geben. Wir haben uns darüber indirekt auch im Zusammenhang mit den Budgetvorgaben des Bundesrates für 2010 und die kommenden Finanzplanjahre unterhalten.

Wir sind im Sinne der weiteren Stabilisierung unseres Bundeshaushaltes im Übrigen auch für eine Weiterführung der gezielten Aufgabenüberprüfung. Es wäre in unseren Augen falsch, nun eine langfristig angelegte Finanzpolitik Hals über Kopf wieder aufzugeben. Auch unter diesem Aspekt begrüssen wir das stufenweise Vorgehen des Bundesrates. Bevor weitere Schritte erfolgen und sodann ja der Ausgabenplafond der Schuldenbremse in ausserordentlicher Weise erhöht werden müsste, bevor also über die automatische Stabilisierung hinaus finanzpolitisch weiter gehende diskretionäre Massnahmen getroffen würden, müsste die konjunkturelle Entwicklung noch einmal sehr eingehend und auch unter Berücksichtigung der Kosten-Nutzen-Effekte geprüft werden.

Unser stabilitätspolitisches Konzept darf nicht ohne Not verlassen werden. Die heute vorgeschlagenen Massnahmen erfüllen unseres Erachtens in ihrem Grossteil die uns wichtigen Kriterien: rasche Wirkung am richtigen Ort, Befristung bzw. Reversibilität, regional ausgewogene Verteilung. So greifen sie weitgehend bereits ab dem Jahr 2009 bis erste Hälfte des Jahres 2010. Wir vermeiden damit den Fehler früherer Konjunkturprogramme, welche in aller Regel zu spät kamen und damit gar noch prozyklisch wirkten.

Die Versuchung ist ja gross, mit sogenannten Konjunkturmassnahmen Anliegen verwirklichen zu wollen, die man ohnehin auf der politischen Agenda führt. Der Bundesrat ist ihr mit seiner Botschaft kaum erlegen, und wir sollten es ihm nun gleichtun. Dem Druck - nicht zuletzt von Kantonen und Gemeinden herkommend, wofür wir durchaus Verständnis haben -, von dieser Linie abzuweichen, müssen wir widerstehen. Dies gilt im Übrigen auch für Investitionen nach altem Regime, vor Einführung der neuen Regionalpolitik. Die Mechanik ist dort ja durchaus reizvoll, da der Bundesbeitrag über die Beteiligung der Kantone, Gemeinden und Privaten ein mehrfaches Auftragsvolumen auslöst. Von der Stossrichtung, der Wertschöpfung und der Wirkung am richtigen Ort her gesehen schadet sie aber nur und hat mit Konjunkturpolitik nichts zu tun.

Die Wirkung am richtigen Ort halten wir auch insgesamt für massgebend. Das vorgeschlagene Paket überzeugt in diesem Punkt insofern nicht voll, als es zurzeit die Exportbranchen sind, die am stärksten zu kämpfen haben. Diese also müssen primär mit rasch wirksamen Aufträgen bedient werden. Auf den ersten Blick wirkt unser Paket demgegenüber baulastig. Wir haben uns aber überzeugen lassen, dass der Bundesrat es durchaus angestrebt hat, auch für jene Branchen, welche heute Einbrüche erleiden, eine Wirkung zu erreichen. Wenn so ein grosser Teil des Pakets in den öffentlichen Verkehr fliesst, geht es dabei keineswegs nur um rein bauliche Massnahmen. Es sind Projekte, die entscheidungs- und baureif sind, vorgezogene Investitionen in einem Infrastrukturbereich, der für das Land zentral ist. Diese Investitionen sind zudem sehr beschäftigungswirksam und auch konjunkturpolitisch insofern sinnvoll, als sie die zweifellos stark befrachteten Finanzjahre 2011 und folgende entlasten können. Auch die regionalpolitischen Projekte, welche im Rahmen der Mehrjahresprogramme mit den Kantonen bisher nicht berücksichtigt werden konnten, aber rasch realisierbar sind, werden unverzüglich für Nachfrage sorgen. Mit den Schwerpunkten Energie und Umwelt sowie Innovations- und Forschungsbereich werden, wenn die Privatwirtschaft ihrerseits Mittel einsetzt, auch Dominoeffekte ausgelöst. Es fehlen zu Recht Anreize, welche über den Abschwung hinaus prozyklisch zu wirken drohen. Das ist gut so, denn sonst dürfte das dicke Ende dann nämlich zur Unzeit kommen.

Ein letztes Kriterium, das ich genannt habe, die regional ausgewogene Verteilung der Massnahmen bzw. der Ausgaben, ist, wir wissen es, für unser Land unerlässlich. Wir haben uns zur Beurteilung dieses Punktes eine Aufstellung vorlegen lassen, welche jene Massnahmen umfasst, die eindeutig regional zugeordnet werden können. Das sind Massnahmen im Umfang von gut 440 Millionen von insgesamt 700 Millionen Franken. Bei den weiteren rund 260 Millionen Franken geht es insbesondere um Investitionsvorhaben der SBB, die auf das ganze Netz verteilt anfallen. Wir haben die Aufteilung als recht ausgewogen angesehen und damit von einer fruchtlosen regionalpolitischen Diskussion und Streiterei absehen können. Wir bitten auch das Plenum unseres Rates darum. Übrigens sind auch die Kantone ja vorweg konsultiert worden.

Wie bereits gesagt, besteht die zweite Stufe aus dem Budgetnachtrag Ia und den zugehörigen Bundesbeschlüssen einerseits und den beiden gesetzgeberischen Massnahmen andererseits. Eintreten auf den Nachtrag Ia zum Voranschlag 2009 bzw. zum Bundesbeschluss 1 der Botschaft ist obligatorisch. Zu den zugehörigen Bundesbeschlüssen 2 über die vorgezogene Freigabe von Mitteln aus der ersten Finanzierungsetappe für das Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz sowie 3 über die Entnahmen aus dem Infrastrukturfonds für das Jahr 2009, welche beide zwangsläufige Folge der Budgetnachtragskredite bilden, beantragt Ihnen die Finanzkommission Eintreten.