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Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2009-03-11

Wortprotokoll

Die Diskussion hat gezeigt, dass Frau Ständerätin Fetz mit ihrer Motion ein Thema aufgegriffen hat, das reell ist, das uns allen Sorgen bereitet. Aber ich kann eigentlich mehrheitlich den Ausführungen von Herrn Ständerat Kuprecht und dem anschaulichen Praxisbeispiel von Herrn Ständerat Büttiker folgen; sie haben das Thema auch aus der Sicht des Bundesrates klar dargelegt.

Es ist so, dass das zuständige EDI per Ende Januar 2009 schätzte, dass etwas über 50 Prozent der Kassen ohne Staatsgarantie in Unterdeckung sein dürften und etwas über 10 Prozent dieser Kassen einen Deckungsgrad unter 90 Prozent aufweisen dürften. Bei den Kassen mit Staatsgarantie weisen etwas über 80 Prozent der Kassen einen Deckungsgrad auf, der kleiner ist als 100 Prozent. Somit ist es so, dass die Sanierungsfälle einschneidend sind; das stellt die Gremien vor schwierige Situationen, und es ist vor allem auch für die Versicherten mit Sicherheit mit negativen Konsequenzen verknüpft. Aber es ist natürlich so, dass Artikel 65d BVG klar vorschreibt, welche gesetzlich vorgesehenen Sanierungsmassnahmen an die Hand genommen werden müssen. Wir sind deshalb klar der Auffassung, dass ein Hinausschieben von Sanierungsmassnahmen nichts bringt; es würde sogar die Gefahr in sich bergen, dass in diesen Fällen in Zukunft noch härtere Massnahmen erforderlich wären, weil wir natürlich auch das künftige konjunkturelle Umfeld nicht kennen.

So leid es mir tut, ich glaube nicht, dass man darum herumkommt, die Sanierungen an die Hand zu nehmen und somit auch sehr individuell jeweils zu schauen, woran es liegt. Aus meinen Gesprächen mit Bankenvertretern weiss ich auch, dass die Anlagetätigkeit der Pensionskassen sich natürlich verschieben wird. Man wird ganz klar in Richtung Staatsanlagen, Bundesobligationen gehen, man wird die Anlagepolitik und damit die Risiken verschieben. Das heisst, es wird in Zukunft wahrscheinlich kleinere Renditen geben. Und das wiederum macht es schwierig, die Sanierungen innert nützlicher Frist effektiv erfolgreich umsetzen zu können. Das zuständige EDI wird sicher Hilfe leisten. Ich werde Kollege Couchepin noch die Idee des Rundschreibens mit auf den Weg geben. Wenn das für die zuständigen Behörden eine Hilfe ist, ist das EDI, so denke ich, sicher nicht dagegen eingestellt.

Das Fazit aber ist: Es ist ein Problem; es wird schwierig sein, das zu lösen. Ich teile auch die Auffassung von Frau Ständerätin Egerszegi, dass andere Probleme - Probleme im Bereich des Umwandlungssatzes -, die wir seit Jahren vor uns herschieben, das Ihre dazu beitragen, dass die Situation im BVG-Bereich nicht einfacher wird.

Ich bitte Sie deshalb, die Motion abzulehnen.