Lexipedia

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-11

Wortprotokoll

Dies im Nachgang zum Votum von Kollege Büttiker: Wir haben diese Frage in der Sitzung ebenfalls gestellt und folgende Antwort erhalten: Anders als beispielsweise bei der Säule 3a gibt es bei den Freizügigkeitsstiftungen sogenannte unabhängige Freizügigkeitsstiftungen. Wenn man sagt, das Geld müsse dort nicht weiter zu einer Bank gehen, so kann diese Freizügigkeitsstiftung dieses Geld auf eigene Rechnung selber weiter anlegen. Dann ist die Freizügigkeitsstiftung eigentlich selber eine Bank. Sie untersteht aber nicht dem Bankenrecht und hat auch keine Eigenmittel. Wenn die Anlagestrategie, die sie fährt, und das Zinsgeschäft nicht funktionieren, gerät sie selbstverständlich in eine Unterdeckung, hat aber keine Möglichkeit, sich zu sanieren. Was für uns wichtig war: Auch der Sicherheitsfonds würde in diesem Fall nicht zahlen. Das ist die Begründung, warum man vonseiten des Bundes bzw. aus der Sicht dieser Anlagevorschriften eine strengere Praxis fahren will. Das war auch die Antwort, die wir in der Kommission erhalten haben.

Schwaller Urs · Ständerat · 2009-03-11 | Lexipedia | Lexipedia