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Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-12

Wortprotokoll

Ich habe gar nichts gegen die Annahme der Motion. In einzelnen Fällen sind die Verjährungsfristen zu kurz. Es gilt aber auch die andere Seite zu beachten. Wir wissen aus den Erfahrungen der letzten Jahre, dass mit grossem Klamauk auch seitens der Bundesanwaltschaft Strafverfahren gegen einzelne Personen eröffnet wurden. Solche Strafverfahren, von der Bundesanwaltschaft eingeleitet, sind oft versandet, wurden gegenstandslos und später dann eingestellt. Ich glaube, dass man mit der Eröffnung von Strafverfahren Bürger in ihrer Existenz eben sogar zerstören kann. Man kann ihnen das Leben fast unerträglich machen, und je länger ein solches Verfahren dauern kann - das hängt auch mit den Verjährungsfristen zusammen -, desto schwieriger kann es für den Betroffenen werden.

In einzelnen Fällen ist eine Ausdehnung richtig. Aber ich möchte nur der Tendenz entgegentreten - ich unterstelle sie Herrn Kollege Janiak nicht, aber sie kann aufkommen -, die nach dem Grundsatz funktioniert: Je länger die Verfahren und je länger die Verjährungsfristen, umso mehr Gerechtigkeit. Dies kann in einzelnen Fällen stimmen, stimmt aber in aller Regel nicht. Darum sind die Verjährungsfristen, sollten sie verlängert werden, sehr vorsichtig anzuschauen und nicht nach dem Rezept auszudehnen, wonach möglichst lange Fristen zu mehr Gerechtigkeit führen.

Frick Bruno · Ständerat · 2009-03-12 | Lexipedia | Lexipedia