Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-12
Wortprotokoll
Ohne die allerletzten Details des Verfassungsrechtes zu kennen, darf man, glaube ich, etwas wissen: Das Parlament besteht aus zwei gleichberechtigten Kammern, und es ist einer Kammer unbenommen, eine andere Annäherung an eine Sachfrage zu haben als die andere Kammer. Wir haben auch nicht die Arbeit gewertet. Mitgespielt hat ganz sicher in der Zusammensetzung auch, dass einige SPK-Mitglieder gerade mit Exekutiverfahrung an dieses Problem herangegangen sind. Wir haben damit auch den Fall des Kantons Solothurn absolut nicht kleinreden bzw. sagen wollen, dieses System klappe nicht. Sie können einen Kanton nicht mit dem Bund, mit einem Zweikammersystem, vergleichen. Das war unser Ausgangspunkt, und auch vom Volumen der ganzen Gesetzgebungsarbeit her schien uns, dass dieses Verordnungsveto hier falsch liegen würde.
Nehmen Sie nur zwei Vorlagen: die Vorlage in Sachen Spitalfinanzierung oder die Pflegefinanzierung. Bei der Spitalfinanzierung wurden - nur schon, was die Verordnung anbelangt - vonseiten der interessierten Verbände und Organisationen noch nachträgliche Diskussionen losgetreten, mit der [PAGE 190] Konsequenz, dass diese Vorlagen noch nicht in Kraft getreten sind. An der Vorlage zur Pflegefinanzierung laborieren wir noch immer herum, und Herr Couchepin hat gesagt, wahrscheinlich werde es jetzt bis Juli 2009 dauern, es könne aber auch Januar 2010 werden.
Unser Anliegen war, dass man nicht auf Verordnungsstufe nachher noch einmal die ganze Gesetzgebungsdiskussion führt. Das war unsere Annäherung an das Problem, und wir sagen: Wenn der Bundesrat in den Verordnungen zu weit geht, so ist das weniger der Fehler des Bundesrates, sondern eher der Fehler des Gesetzgebers, welcher in seiner Gesetzgebungsarbeit zu unbestimmt, zu unpräzis gewesen ist und zu viel Ermessensspielraum beibehalten hat.
Als einer, der sogar auch das Bürgerrecht des Kantons Solothurn hat, würde es mir aber nicht in den Sinn kommen, den Kanton Solothurn zu kritisieren. Er mag dieses System beibehalten. Aber es scheint unseres Erachtens nicht angezeigt zu sein, dieses Verordnungsveto im Bund mit seinem Zweikammersystem einzuführen.