Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-12
Wortprotokoll
Herr Kollege Gutzwiller hat es gesagt: Dieser Vorstoss stammt noch aus der Zeit, bevor wir beim Patentgesetz gewisse Entscheide gefällt haben. Ich kann seinen Unmut darüber, dass der Bundesrat damals keine Antwort vorgelegt hatte, auch nachvollziehen. Jetzt liegt die Antwort aber ja vor, und mittlerweile liegt ja eben auch der Entscheid unseres Rates bzw. des Parlamentes zum Patentgesetz vor.
Ich möchte mich doch kurz inhaltlich zum Vorstoss von Kollege Gutzwiller äussern: Herr Kollege Gutzwiller, ich bin nicht so sicher, ob Sie die Schweiz bzw. den Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt wirklich auf den Weg zu Verhandlungen für ein Abkommen mit der EU im Bereich der regional-europäischen Erschöpfung schicken möchten. Ob der jetzige Zeitpunkt für die Suche nach einem neuen Abkommen mit der EU der beste ist, weiss ich wirklich nicht, aber lassen wir das einmal offen.
An sich stellt sich auch die Frage, ob man dann nicht davon ausgehen muss, dass die EU auch für den Markenschutz und das Urheberrecht immerhin auch die europäische Erschöpfung verlangen würde, und daran haben wir alle - davon gehe ich aus - kein Interesse. Es kommt hinzu, dass mir der Vorschlag, den Sie hier erwähnen, nämlich dass wir uns vertraglich der europäischen Patentsgerichtsbarkeit anschliessen, auch vom Konzept her nicht wirklich überzeugend zu sein scheint. Denn: Wenn wir einen bilateralen Vertrag machen, dann machen wir nicht einen Vertrag, um uns einfach der europäischen Patentgerichtsbarkeit anzuschliessen. Das wäre doch eigentlich nach wie vor eine einseitige Lösung.
Es kommt noch etwas Weiteres hinzu: Die Patenterschöpfung ist in der EU ja mit einem Gerichtsentscheid und nicht im Rahmen des Acquis communautaire geregelt. Wir müssten uns hier also auch noch überlegen, wie wir uns hier überhaupt vertraglich anschliessen oder wie ein solcher Vertrag überhaupt aussehen könnte.
Jetzt ist es so, dass der Rat - Sie haben es gesagt, Herr Gutzwiller - in Sachen Parallelimporte und Patenterschöpfung entschieden hat. Wir haben aber einen Bereich, der noch nicht geregelt ist, nämlich den Bereich der Medikamente; diese haben wir ja ausgenommen. Jetzt stellte sich allenfalls die Frage, ob wir wenigstens den Bereich der Medikamente in einem solchen Abkommen regeln möchten. Ich weiss nicht, ob das in Ihrem Sinne wäre. Es könnte aber sinnvoll sein, dass wir in Bezug auf den einzigen Bereich, der bei uns ausgeschlossen ist, die Gespräche mit der EU suchten. Es schiene mir allerdings sinnvoller, wenn wir einfach auf einen Informationsaustausch mit der Europäischen Arzneimittelagentur (Emea) drängen würden. Das würde unserem Land etwas bringen. Ich glaube aber nicht, dass es in Ihrem Sinne ist, dass wir einen Vertrag speziell für die Patenterschöpfung für Medikamente abschliessen.
Vielleicht ganz zum Schluss noch Folgendes - Frau Bundesrätin, ich wäre froh, wenn Sie noch etwas dazu sagen könnten -: Gehe ich richtig in der Annahme, dass auch die Annahme dieser Motion auf die Umsetzung des Patentgesetzes, wie wir es jetzt beschlossen haben, keine Auswirkung hat? Das Patentgesetz würde in der Umsetzung - ich weiss nicht genau, wann es in Kraft treten soll - nicht behindert, oder es gäbe keine Änderung, auch nicht in Bezug auf die Verordnungen, die noch anstehen. Ich wäre froh, wenn Sie hierzu noch etwas sagen könnten.
Ich bitte Sie aber, sofern der Vorstoss zur Abstimmung kommt, diesen abzulehnen, weil wir die wichtigen Entscheide gefällt haben und, wie ich glaube, hier nicht ein neues Feld eröffnen sollten.