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David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-17

Wortprotokoll

Es ist natürlich einfach, im Nachhinein alles besser zu wissen und zu sagen, man hätte in einer bestimmten Situation anders handeln müssen. Mir geht es bei diesem Postulat nicht darum. Es geht darum, dass wir möglichst nüchtern und auch in Ruhe - nun, da die Ereignisse etwas zurückliegen - genau überprüfen, ob die Finma wirklich so eingerichtet ist, dass sie ihre Aufgabe erfüllen kann. Es geht mir also nicht darum, hier nachträglich nach Sündenböcken für die heutige Situation zu suchen.

Ich danke dem Bundesrat, dass er die Annahme des Postulates beantragt, und möchte noch drei Punkte erwähnen und herausstreichen, die ich besonders wichtig finde.

Der erste Punkt ist der folgende: Mir ist in verschiedenen Sitzungen, die wir in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben mit den Verantwortlichen der Finma hatten, aufgefallen, dass die Finma in ihrer Informationsbeschaffung und Informationsbeurteilung praktisch vollständig darauf abstellt, was ihr von den Banken geliefert wird. Mit anderen Worten: Die Finma hat wenige bis keine eigenen Informationskanäle, und sie hat auch wenige eigenständige Beurteilungsfazilitäten. Für eine Aufsichtsbehörde ist das problematisch, wie ich finde.

Es hat sich bei mir bei der Betrachtung der Immobilienkrise vor allem die folgende Meinung verfestigt: Die Immobilienkrise in den USA hat ja im Sommer 2006 eingesetzt. Von da an war es eigentlich dringend angesagt, sich Informationen über diesen Vorgang zu beschaffen und ihn auch zu beurteilen, insbesondere natürlich auch aufgrund der amerikanischen Berichte über diesen Vorgang, die schon sehr früh erstellt wurden. Ich habe in den Gesprächen mit der Finma feststellen müssen, dass die Finma hier einfach mehr oder weniger das entgegennahm, was aus der schweizerischen Bankenwelt kam, und sich eigentlich nicht eigenständig Informationen beschaffte. Für mich ist auch unklar geblieben, inwieweit die Aufsichtsorganisationen - also die amerikanische Aufsicht, die schweizerische Aufsicht und die europäischen Aufsichtsorgane - überhaupt zusammenarbeiten, um eigenständig, quasi unabhängig vom Bankenbereich, Informationen zu beschaffen und zu beurteilen.

Der zweite Punkt, der mir aufgefallen ist und der nach meiner Meinung schon einer vertieften Prüfung bedarf, ist die Grossbankenaufsicht. Bekanntlich ist ja die Finma so organisiert, dass sie für die mittleren und kleineren Banken Revisionsgesellschaften einsetzt, die ihr nachher Bericht erstatten; sie prüft dann praktisch die Berichte dieser Revisionsgesellschaften. Bei den Grossbanken ist es anders: Da hat die Finma eigene Leute eingesetzt, die die Aufsicht machen sollen. Ich habe einfach über verschiedene Kanäle zur Kenntnis genommen, dass hier offenbar ein grosses Ungleichgewicht bezüglich der sich gegenüberstehenden Partner besteht. Auf der einen Seite befindet sich die Finma mit einer relativ schmalen personalen Ausstattung, und auch bezüglich des Know-how-Levels sind das Leute, die nicht ausgesprochen grosse Erfahrung haben. Es gibt offenbar Leute, die zwei, drei Jahre Erfahrung hatten und nachher schon in dieser wichtigen Funktion eingesetzt wurden.

Auf der anderen Seite steht ein Grossbankensystem, das sehr viel Kompetenz versammelt und natürlich dieser Aufsicht mit weit mehr Kraft gegenübersteht. Das führt natürlich dazu, dass am Schluss die Aufsichtsorgane im Prinzip doch in eine Abhängigkeit von den Beaufsichtigten geraten. Ich glaube, dass das bei der Grossbankenaufsicht bezüglich der Finma der Fall war. Mit anderen Worten: Wenn die Grossbankenaufsicht so organisiert bleibt, was ich richtig fände, müssten die Kompetenzen und die Aufsichtsorgane von mir aus gesehen wesentlich verbessert werden.

Der dritte Punkt - ich habe ihn in meinem Postulat nicht erwähnt, denn das Postulat stammt vom Dezember 2008 - ist das Verhalten bzw. die Aktion der Finma bezüglich dieser Aktenfreigabe nach Amerika. Ich glaube, hier stellt sich die Frage, und das muss sicher auch geprüft werden, wie es mit der Gesetzmässigkeit des Handelns dieser Behörde bestellt ist. Denn es ist klar, dass die Finma dem Gesetz untersteht und sie nicht einen Freiraum ausserhalb des Gesetzes beanspruchen kann. Sie hat sich für die Weiterleitung von Kundendaten auf die Artikel 25 und 26 des Bankengesetzes berufen. Nach meiner Meinung hat sie dafür keine Zuständigkeit gehabt. Sie war nicht dafür zuständig, über Amts- und Rechtshilfe zu entscheiden. Dafür sind in der Schweiz im Streitfall die Gerichte zuständig, insbesondere eben das Bundesverwaltungsgericht. Die Finma hat hier eine Zuständigkeit in Anspruch genommen, die ihr nicht zusteht. Das ist ein Punkt, der geklärt werden muss, finde ich. Wenn die Finma meint, sie könne über das Weisungsrecht gemäss den Artikeln 25 und 26 Zuständigkeiten beanspruchen, die eigentlich den Gerichten zustehen, dann muss das wirklich korrigiert werden. Ich glaube nicht, dass sie das kann.

Die Finma hat in diesem Fall in Anspruch genommen, dass sie schweizerisches Strafrecht nicht beachten müsse und Weisungen erteilen könne, dass sie die Bestimmungen des [PAGE 208] schweizerischen Strafrechts - hier bezüglich des Schutzes des Kundengeheimnisses - überschreiten dürfe. Auch das geben diese beiden Bestimmungen nach meiner Meinung in keiner Weise her.

Ich möchte in diesem Punkt doch, dass der Bundesrat im Rahmen der Berichterstattung klärt, welche Schranken der Finma durch das Gesetzmässigkeitsprinzip gesetzt sind. Wenn der Bundesrat der Meinung ist, hier müssten der Finma mehr Kompetenzen zuerkannt werden, dann muss man eine Gesetzgebung machen. Darüber kann man sicher diskutieren. Aber mit den bestehenden Gesetzen war das, was hier gemacht worden ist, nach meiner Meinung eigentlich nicht zu machen.

Ich möchte den Bundesrat bitten, diese drei Punkte in seine Beurteilung und Berichterstattung mit aufzunehmen.