Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-18
Wortprotokoll
Eine Koordination der Leistungen umfasst neben den eigentlichen Leistungen und der Bedarfsermittlung auch die Dauer der [PAGE 245] Leistungen und damit die Frage der Karenzfrist. Wir haben diese Frage auch in diesem Rat bereits mehrmals diskutiert, und zwar im Zusammenhang mit der Pflegeversicherung. Es brauchte hier ja am Schluss sogar eine Einigungskonferenz, um die Arbeiten zum Abschluss zu bringen.
Der Ständerat hat bis anhin immer an der Karenzfrist von einem Jahr für die Hilflosenentschädigung festgehalten, und zwar vor allem aus finanziellen Überlegungen. Ihre Kommission hält weiterhin an der bis heute verfolgten Linie fest, sagt aber gleichzeitig, dass nichts dagegen spricht, die Bemessungsgrundlage für die anschliessende Ausrichtung der Hilflosenentschädigung, wie ebenfalls für die Ausrichtung der Leistungen aus der Pflegeversicherung, zu überprüfen und allenfalls anzugleichen. Wie uns in der Kommission hiezu erklärt worden ist, sind Arbeiten im Gange, und es braucht für diese Koordination der Bemessungsgrundlagen keine Annahme der Motion. Eine solche würde demnach einzig dazu führen, die Karenzfrist von einem Jahr aufzuheben.
Das aber wollte die Kommission weiterhin nicht, weshalb sie Ihnen mit 12 zu 1 Stimmen empfiehlt, die Motion abzulehnen.