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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2009-03-18

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-03-18

Wortprotokoll

Ich hoffe, geschätzter Herr Bundesrat, dass Sie es mir nicht übelnehmen, wenn ich mit Ihrer Stellungnahme und mit der Ablehnung meiner Motion nicht einverstanden bin. Sie legen dar, dass mein Anliegen in der SGK eingebracht worden sei, und sichern eine konstruktive Mitarbeit zu. Dafür danke ich Ihnen bestens, das genügt aber in meinen Augen nicht, haben wir doch materiell allen Grund, mit hohem Druck an diesen Themen dranzubleiben und Lösungen zu erarbeiten. Das Ganze ist, das wissen wir, von höchster Aktualität. Ich bedaure es wirklich, dass der Bundesrat sich nicht vertiefter damit auseinandersetzen will und nicht bereit ist, die inhaltlichen Arbeiten in dieser Sache voranzutreiben, anstatt sie dem Parlament zu überlassen. Denn, Herr Bundesrat, wenn Sie sagen, dass Sie die Anliegen in der SGK konstruktiv begleiten wollen, ist das eben für mich zu wenig. Ich wünsche mir von Ihnen in dieser Sache wirklich, dass Sie hier an vorderster Front dranbleiben, und das will Ihnen eigentlich die Motion auch beliebt machen.

In der Dezembersession 2008 haben Sie, Herr Bundesrat, die von der SGK des Ständerates erarbeitete Lösung einer geteilten Grundversicherung als "zu perfektionistisch" bezeichnet. Diese Einschätzung teile ich nicht. Die Volksabstimmung vom vergangenen Juni hat gezeigt, dass zwar ein Teil der Bevölkerung am bisherigen Konzept, also am Vertragszwang, festhalten will. Die Abstimmung hat aber ebenso gezeigt, dass eine starke Minderheit für freiheitlichere Lösungen durchaus offen ist. Die Vertragsfreiheit ist damit für mich nicht vom Tisch. Sie soll unter gewissen Auflagen eingeführt werden, und Versicherte sollen explizit die Möglichkeit haben, sich für das eine oder andere Modell zu entscheiden.

Wenn wir die Probleme wirklich nachhaltig lösen wollen, brauchen wir eine grundlegende Beseitigung der Fehlanreize und eine nachhaltige Unterbindung der Risikoselektion. Es tut mir leid, wenn ich immer wieder mit diesem Thema hier im Rat komme, aber wenn wir dieses Problem der Risikoselektion nicht endlich lösen, schaffen wir es einfach nicht, dass wir in die richtige Richtung gehen und eben die Fehlanreize beseitigen. Zugleich wollen wir ja eine Steigerung von Qualität und Wirtschaftlichkeit.

Was soll nun das duale Modell? Die Vorteile liegen auf der Hand: Im Wahlmodell fällt der Zulassungsstopp weg. Wer als einzelner Grundversorger oder im Rahmen eines Netzwerkes einen Vertrag mit einer Kasse abschliessen kann, kann seine Praxis eröffnen. Dank des morbiditätsorientierten Risikoausgleichs wird es für Ärzte im Wahlmodell interessanter, da die Frage der Benchmark nicht mehr durch die lokale demografische Situation verfälscht werden kann - [PAGE 246] hören Sie sich die Ärzte an, die in diesen Modellen sind und sich in Netzwerken zusammenschliessen.

Auch Managed-Care-Modelle werden attraktiver. Durch die Koppelung der Risikoausgleichszahlung an die Morbidität wird es für Versicherer interessanter, zusammen mit Ärzten, Spitex-Organisationen usw. gute Versorgungsmöglichkeiten anzubieten. Chronisch Kranke werden in solchen Netzen nicht mehr zu einem eigentlichen Risikofaktor für die Netze. Der Versicherer profitiert nicht nur aufgrund eines besseren Risikoausgleichsbetrages, sondern auch dank kosteneffizienten und effektiven Versorgungsmodellen von einem doppelten Hebeleffekt.

Herr Bundesrat, Ihre Zusicherung, selbstverständlich bereit zu sein, im Rahmen der parlamentarischen Beratungen der SGK-NR aktiv zur Lösungsfindung beizutragen, müsste eigentlich zum Antrag auf Annahme und nicht zum Antrag auf Ablehnung der Motion führen. Sie definiert Eckpfeiler, innerhalb derer der Bundesrat seine Vorlage einbringen kann. Ich bin überzeugt, dass wir mit diesem Modell etwas in die Wege leiten, das die Bevölkerung akzeptiert. Nicht nur die Bevölkerung, sondern auch die Ärzte und all jene, die Leistungen im Gesundheitssektor erbringen, werden sich dahinterstellen.

Ich halte daher an meiner Motion fest und bitte Sie, sie anzunehmen.