Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-03-19
Wortprotokoll
Spätestens seit Beginn dieses Jahres ist es klar geworden: Das wirtschaftliche Umfeld hat sich fundamental verändert - nur in die falsche, nämlich in die negative Richtung. Die Vertreter der Bergkantone werden sagen, es sei nie der richtige Zeitpunkt, um die Wasserzinsen zu erhöhen. Da haben sie möglicherweise zum Teil Recht. Aber wir müssen doch zugeben, dass sich in den letzten Monaten die Sache im gesamtwirtschaftlichen Umfeld doch etwas mehr als normal in die negative Richtung verändert hat; das ist zuzugeben. Es ist zwingend, in unseren heutigen Überlegungen diesen neuen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen. Der Bundesrat hat das in seinem Wirkungskreis bereits getan. Er hat die Konjunkturprogramme 1 und 2 gemacht, ein drittes wird gefordert. Er rettet die UBS, er verschiebt die Abstimmung über die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf bessere Tage - falls sie denn wirklich kommen.
Was heisst es denn jetzt, in der heutigen Situation im Zusammenhang mit den Wasserzinsen den Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen? Erstens müssen wir die Überlegungen zum Gesetzentwurf vom Oktober kritisch überprüfen. Zweitens ist der angespannten Wirtschaftslage Rechnung zu tragen. Drittens müssen wir - das möchte ich betonen - das Anliegen der Gebirgskantone, wie es zum Beispiel Herr Jenny formuliert hat, das Wasserzinsmaximum angemessen zu erhöhen, so wie es die Initiative verlangt, ernst nehmen; das ist unbestritten.
"Angemessen" kann in der neuen Lage heissen: erstens Teuerung ausgleichen; zweitens Erhöhung in einem Schritt; drittens Beginn der Wasserzinserhöhung aufschieben - eben aus diesen konjunkturellen Überlegungen -; viertens kein Mechanismus, der uns für später bindet.
Wir müssen sehen: Jede weitere Belastung der Wasserkraft schwächt die Investitionsfähigkeit der Stromwirtschaft. Bei zurückgehenden oder ausbleibenden Investitionen stellt sich für die Kantone die Frage - und die müssen wir hier im Ständerat ernst nehmen - von teuren alternativen Konjunktur- oder Beschäftigungsprogrammen, wie sie jetzt auch in unseren Kantonen diskutiert und gefordert werden. Die steigende Belastung der Wasserkraft ist auch vor dem Hintergrund der Energiestrategie des Bundesrates zu beurteilen. Wir haben eine Strategie festgelegt, Herr Bundesrat, und dann ist es richtig, die Massnahmen, die man später ergreift oder, wie heute, beschliesst, anhand dieser Strategie zu hinterfragen oder sie darauf abzustimmen.
Die Wasserkraft ist die tragende Säule unserer Stromproduktion. Sie ist ein Wirtschaftsfaktor und ein Standortvorteil. Die Wasserkraft soll erhalten und ausgebaut werden. Sie darf deshalb nur so weit belastet werden, als dieses primäre Ziel der bundesrätlichen Energiepolitik nicht gefährdet wird.
Es stimmt, dass der Vorschlag der Erhöhung auf 100 bzw. 110 Franken einen Konsensvorschlag darstellt und den Kantonen und der Stromwirtschaft entspricht. Es haben diesbezüglich Gespräche stattgefunden, was auch richtig ist. Aufgrund der Revision der StromVV und der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung müssen wir diese Erhöhung aber hinterfragen und sie vor allem auch auf der Zeitachse genauer anschauen, und zwar in Bezug auf die Konjunktur und nicht auf die Ordnungspolitik, Herr Jenny. Im Übrigen bin ich in der heutigen Situation und nach dem Getöse der letzten Tage - hier in diesem Saal und drüben im Nationalrat - der Meinung, dass eine Konsenslösung, wie sie sich anbahnt, nicht unbedingt zum Voraus etwas Schlechtes, nicht nur ein Ausdruck von Schwäche sein muss. Konsens heisst nicht nur von vornherein Positionen aufgeben. In dieser Frage, bei der es auch um den nationalen Zusammenhalt geht, um das Verhältnis zwischen den Mittellandkantonen, d. h. den Industriekantonen, und den Bergkantonen, bin ich durchaus für den Frieden. Ich könnte mich für eine Konsenslösung erwärmen. Ich muss Ihnen sagen: Wenn ich an die letzte Debatte denke, die wir hier in diesem Saal zu diesem Thema abgehalten haben, bin ich im Hinblick auf die künftige Energiepolitik froh, wenn es heute etwas gesitteter verläuft und vielleicht weniger Wunden geschlagen werden. Das dürfen wir nicht aus den Augen verlieren, denn in der Energiepolitik stehen noch andere Fragen an, bei denen wir aufeinander angewiesen sein werden.
Es ist sicher politisch akzeptiert und gut zu vermitteln, die aufgelaufene Teuerung auszugleichen; sie beträgt seit der letzten Anpassung des Wasserzinses maximal 12,5 Prozent. Die Orientierung am Baukostenindex ist allerdings nicht zwingend; es geht um den Wert des Wassers, nicht des Betons. Der neue Wert würde so bei rund 90 Franken liegen.
Es ist unbestritten, der Wasserzins ist und bleibt eine politische Grösse. Die Politik muss ihn der Lage entsprechend verändern können. Wenn sie sich mit Automatismen auf Jahre hinaus festlegt, schränkt sie sich unnötig selber ein. Eine Überprüfung der Ausgangslage macht somit nicht nur wirtschaftlich Sinn, sondern entspricht auch einer Notwendigkeit. Wir können vor der konjunkturellen Realität nicht einfach die Augen verschliessen. Wir sind dem Wohl des ganzen Volkes verpflichtet und müssen auch in der Lage sein, über den Tellerrand zu blicken. Im vorliegenden Fall bedeutet das, dass wir die Stromversorgung als Ganzes betrachten müssen: die inländische Produktion und [PAGE 269] Versorgungssicherheit, die Förderung der Wasserkraft und weiterer erneuerbarer Energien. Weitere Kostenerhöhungen durch den Gegenvorschlag zur Gewässerschutz-Initiative, die Bedürfnisse der Gesamtenergieeffizienz, die Konjunkturlage usw. müssen die Parameter für unsere Überlegungen sein.
Mit dem Anliegen, die Wasserzinserhöhung um ein Jahr aufzuschieben - das ist ja nun eigentlich der Kern der Auseinandersetzung - hat eine Mehrheit der UREK-SR bereits reagiert und einen Kompromissvorschlag eingebracht. Es liegt heute noch ein weiterer Vorschlag auf dem Tisch. Ich kann Ihnen sagen, ich könnte damit leben. Er kann von den Betroffenen, insbesondere den Kantonen und der Wirtschaft, als kleiner, aber wichtiger Schritt in die richtige Richtung beurteilt werden. Einerseits ist es ein Beschluss, der den Anliegen der Gebirgskantone Rechnung trägt, anderseits entlastet die Verschiebung genau zum richtigen Zeitpunkt die Wirtschaft. Die rund 100 Millionen - es geht um 100 Millionen Franken, wenn wir diese Verschiebung vornehmen - sind im jetzigen Zeitpunkt, gerade auch im Hinblick auf die Strompreisdebatte und die Strompreiserhöhungen der Vergangenheit, ein sehr willkommener Konjunkturförderungsbeitrag, der, ich möchte das betonen, letztlich, wenn man es genau anschaut, allen zugute kommen wird.
Deshalb bin ich der Meinung, dass wir der Mehrheit zustimmen sollten, dass wir diese Wasserzinsen erhöhen sollten. Wir sollten der Mehrheit zustimmen. Ich könnte dann auch noch mit dem Kompromissvorschlag von Herrn Freitag leben, wonach in diesem Sinne auf der Zeitachse das Ganze mit Blick auf die Konjunktur doch etwas nach hinten geschoben würde.