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preparatory:AB 96226

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-04-27

Wortprotokoll

Ich unterstütze die Voten derjenigen Fraktionssprecher, die die Mehrheit unterstützen, und weise insbesondere darauf hin, dass Lehre, Praxis und der Vernehmlassungsentwurf sowie die Mehrheit der Vernehmlasser ebenfalls diese öffentliche Beurkundung unterstützen. Es ist kein standesrechtliches Anliegen - ich bin selbst auch Rechtsanwalt und Notar, praktiziere allerdings seit 16 Jahren nicht mehr -, aber es geht tatsächlich um die Rechtssicherheit. Selbstverständlich kann man sagen, die einfache Schriftlichkeit sei einfacher. Aber ein Notar hat nicht nur die Aufgabe, einen Stempel unter ein Dokument zu setzen, sondern er hat eine Aufklärungspflicht, und die Grunddienstbarkeiten sind eben inhaltlich definiert. Wenn zwei Parteien einfach schriftlich eine solche Dienstbarkeit festlegen, dann ist es sehr schnell passiert, wie wir es verschiedentlich gehört haben, dass dies eben nicht der Definition der Dienstbarkeit entspricht und daraus später ein Streit entsteht. Der Notar hat eben wesentlich auch eine Aufklärungspflicht, und in der letzten Zeit - ich verweise Sie hier auf den Jusletter vom 22. Januar 2007 - haben die Streitigkeiten zum Dienstbarkeitsrecht sehr stark zugenommen. Es ist in der Praxis ganz klar und unbestritten, dass die Abfassung der Verträge durch eine Urkundsperson dies verhindern könnte.

In diesem Sinne bitte ich Sie namens der Kommission, die sich mit 12 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen für diese Lösung ausgesprochen hat, der Mehrheit zu folgen.