Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2009-04-27
Wortprotokoll
Namens der BDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten.
In verschiedenen Vorstössen wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass der heutige Rechtsverkehr mit den papiermässig ausgestalteten Schuldbriefen aufwendig ist, die Aufbewahrung zudem umfangreiche Sicherheitsanlagen erfordert und ein Titelverlust kostspielige Kraftloserklärungen nach sich zieht. Oder kurz gesagt: Das gesetzgeberische Konzept deckt sich nicht mehr mit der heutigen Handhabung und den heutigen Bedürfnissen. Die BDP-Fraktion ist deshalb ganz klar der Meinung, dass der papierlose Schuldbrief, der sogenannte Registerschuldbrief, wegen seiner Vorteile gegenüber dem jetzigen hinsichtlich Kosten, Aufbewahrung und Transport einzuführen sei. Bei der Gesetzesrevision handelt es sich um eine sinnvolle Gesetzesfortentwicklung für unser Land. Sie trägt insbesondere auch den Anliegen und den Forderungen der Praxis Rechnung, indem sie zu einer Verbesserung der Rechtssicherheit und des Rechtsverkehrs als solchem führt. Dabei kann es den jetzigen Schuldbrief in Papierform unseres Erachtens durchaus weiter geben, kann er doch für gewisse Gläubiger weiterhin von Interesse sein. Wir stimmen deshalb einer Regelung zu, die beide Alternativen ermöglicht.
Die BDP-Fraktion unterstützt ferner die Bestrebungen, das Grundbuch vermehrt als zeitgemässes Bodeninformationssystem auszugestalten und so auch zuverlässig Auskunft über Rechte und Lasten an Grundstücken zu geben. Es liegt auch im Interesse der Grundeigentümer, dass die Aussagekraft des Grundbuches durch bessere Formvorschriften erhöht wird. Das Bedürfnis nach einer gewissenhaften Bereinigung der Dienstbarkeiten, insbesondere bei der Parzellierung von Grundstücken, aber auch bei Grundstücksvereinigungen, dürfte wohl unbestritten sein. Sinn macht unseres Erachtens auch die Möglichkeit für die Grundbuchämter, Einträge, die jegliche Bedeutung verloren haben, in einem vereinfachten Verfahren zu löschen. Selbstverständlich unterstützen wir auch die Aufhebung der Gült, die heute ohne praktische Bedeutung ist.
Einem weiteren zentralen Revisionspunkt, nämlich der Ausdehnung der Pflicht zur öffentlichen Beurkundung als [PAGE 612] einheitliche Formvorschrift für die Errichtung aller rechtsgeschäftlich begründeten Grundpfandrechte und aller Arten von Baurechten, können wir ebenfalls zustimmen. Auch dies soll zu einer Verbesserung der Publizitätswirkung des Grundbuches führen. Der Ständerat hat dieses Anliegen abgelehnt. Unsere Kommission befürwortet es aber, und die BDP-Fraktion teilt insbesondere im Interesse der Rechtssicherheit die Auffassung unserer Kommission und des Bundesrates. Lehre und Praxis haben im Übrigen die heutige Regelung immer wieder als unzureichend kritisiert. Gerade bei komplexen Verhältnissen sowie beim Eingehen bedeutender Verpflichtungen kann man mit dieser Revision allen Beteiligten eine umfassende und gründliche Fachberatung zukommen lassen. Damit kann auch späteren Rechtsstreitigkeiten, die in aller Regel mit hohen Kosten verbunden sind, vorgebeugt werden.
An der Präventionswirkung des Bauhandwerker-Pfandrechtes soll festgehalten werden. Gleichzeitig soll auch der Schutz der Bauhandwerker punktuell weiter verstärkt werden. Die Möglichkeit einer vorläufigen Eintragung eines Bauhandwerker-Pfandrechtes auf Grundstücken halten wir in diesem Zusammenhang für richtig.
Es ist nicht zu bestreiten, dass infolge der ganzen Revision ein gewisser administrativer und finanzieller Mehraufwand entstehen kann. Dem steht aber ein klarer Mehrwert in Form von gesteigerter Effizienz und verbesserter Rechtssicherheit gegenüber. Die Vorlage verbessert die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Immobiliarsachenrechtes nachhaltig, stellt sie doch den Banken- und Wirtschaftskreisen und nicht zuletzt auch unseren KMU im Bereich des Kreditgeschäftes ein zeitgemässes und attraktives Rechtsinstitut zur Verfügung. Die Neuerung wird mit der Aufhebung der kantonalen Gesetzgebungskompetenzen im Schuldbriefrecht verknüpft. Wir wollen sicher nicht leichtfertig kantonale Kompetenzen aufheben, aber im vorliegenden Fall ist die landesweite Regelung nicht zuletzt im Interesse der Rechtssicherheit wichtig und richtig. Die Kantone selber haben den Vorschlag denn auch gutgeheissen.
Die BDP-Fraktion wird der Vorlage im Sinne der gemachten Ausführungen zustimmen. Wir werden darauf verzichten, bei jedem einzelnen Artikel nochmals das Wort zu ergreifen, und grundsätzlich den Anträgen der Mehrheit unserer Kommission zustimmen.