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preparatory:AB 96256

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-04-27

Wortprotokoll

Der Revisionsbedarf im Immobiliarsachen- und Grundbuchrecht ist unbestritten. Die veraltete Regelung ist den wirtschaftlichen Bedürfnissen anzupassen. Deshalb begrüsst die SP-Fraktion die Stossrichtung dieser Vorlage, nicht jedoch sämtliche Details; die werden wir dann nachher noch diskutieren.

Das Kernstück der Vorlage, die Einführung eines papierlosen Schuldbriefs, ist überfällig und stellt eine grosse Erleichterung für das Kreditgeschäft dar. Der Registerschuldbrief bringt eigentlich nur Vorteile. Die Kosten für Ausfertigung, Aufbewahrung und Übermittlung entfallen, und überdies gibt es kein Verlustrisiko mehr und auch keine mühsamen Verfahren betreffend die Kraftloserklärung eines solchen Wertpapiers. Somit handelt es sich einmal um eine Neuerung, gegen die niemand etwas haben kann. Aus diesem Grunde wurde auch der Nichteintretensantrag der Minderheit Schwander zurückgezogen.

Die SP-Fraktion bejaht auch den zweiten wichtigen Punkt dieser Revision: die Ausdehnung der Pflicht zur öffentlichen Beurkundung auf weitere Geschäfte. Der Ständerat hat die Vorschläge des Bundesrates nicht unterstützt, und zwar angeblich aus Kostengründen. Auch in Ihrer Kommission für Rechtsfragen bestehen diesbezüglich unterschiedliche Ansichten. Die SP-Fraktion bejaht die Ausdehnung, und zwar vorbehaltlos, insbesondere zur Verbesserung der Rechtssicherheit. Denn auch hier ist grundsätzlich anzumerken, dass es sinnvoll ist, bei der Begründung eines Rechtsgeschäfts Formvorschriften aufzustellen, die garantieren, dass einerseits die Parteien wissen, was sie tun, und andererseits diese Regelung auch klar und öffentlich ist. Sonst wird man später immer wieder mit Auslegungsproblemen konfrontiert.

Mehr zu diskutieren wird die Änderung von Artikel 837 geben, das Bauhandwerker-Pfandrecht. Auch hier kann ich im Namen der SP-Fraktion sagen, dass wir grundsätzlich den besseren Schutz der Bauunternehmer und Bauhandwerker befürworten. Auf der anderen Seite fordern wir aber einen verbesserten Schutz für die Mieterinnen und Mieter in Bezug auf die Mieterausbauten, weil diese in einer speziellen Situation sind. Sie können nämlich Gefahr laufen, Kosten zweimal bezahlen zu müssen und gleichzeitig noch mit einer Vermieterkündigung konfrontiert zu werden. Das ist eine spezielle Situation und nicht vergleichbar mit jener der Grundeigentümer.

Die formelle Aufhebung der Gült befürworten wir natürlich auch, und dafür werden uns insbesondere die Studierenden danken. Sie sind nämlich im Moment noch die Einzigen, die sich mit diesem Institut auseinanderzusetzen haben.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der SP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten.

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